17.02.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
17.02.2011
K l e i n e A n f r a g e 1251
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Nachfragen zur Auskunft des Finanzministeriums zum Wirtschaftsbetrieb des Bildungszentrums (BZ) Gotha
Aufgrund der Beantwortung im Haushalts- und Finanzausschuss zum Haushaltsansatz Kapitel 06 06 Titel 682 01 - Zuführungen an den Wirtschaftsbetrieb des BZ Gotha, Nettoverpflegungssatz und Anzahl der im BZ Gotha ausgereichten Mittagessen - und den darauf veröffentlichten Zeitungsartikeln (Südthüringer Zeitung, Freies Wort) vom 3. Januar 2011 ergeben sich für mich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Dienstleistungen werden vom BZ Gotha erbracht?
2. Welche Warenlieferungen werden vom BZ Gotha erbracht?
3. Wie viel Personal wird im BZ Gotha beschäftigt und was sind die jeweiligen Tätigkeiten?
4. Welche Finanzmittel für Heizung, Strom, Reinigung, Instandhaltung usw. werden aufgewandt?
5. Wie sieht die aktuelle ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Kostenrechnung für das BZ Gotha aus?
6. Wie viele Zimmer werden im Internat des BZ Gotha bereitgestellt?
7. Wie viele Übernachtungen verzeichnete die Unterkunft pro Jahr seit 2000?
8. Welche Mahlzeiten werden vom BZ Gotha neben dem Mittagessen noch angeboten? Gibt es eine Tagungsversorgung in den Pausen?
9. In welcher Höhe werden den an den Lehrgängen teilnehmenden Beschäftigten Spesen für die Verpflegung abgezogen? Gibt es auch Abzüge/ verrechnete Unterkunftskosten für die Übernachtungen?
10. Erhalten die Beschäftigten während der Lehrgänge Gutscheine o.ä.? Leisten sie einen Eigenanteil für die Verpflegung und Übernachtungen; gegebenenfalls in welcher Höhe?
11. Wie erfolgt die Abrechnung/Erstattung, wenn Beschäftigte außerhalb, z. B. in Pensionen, übernachten oder sich außerhalb selbst verpflegen?
Recknagel
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER