Kleine Anfragen

Umstufung von Landesstraßen im Landkreis Greiz

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
02.03.2011

K l e i n e A n f r a g e 1282
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Umstufung von Landesstraßen im Landkreis Greiz


Im Thüringer Straßengesetz (§ 7 ThürStrG "Umstufung", § 11 ThürStrG "Wechsel der Straßenbaulast") wird die Umstufung von Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung geregelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landesstraßen wurden im Landkreis Greiz in den vergangenen sechs Jahren zu Landes- oder Gemeindestraßen abgestuft (bitte einzeln aufgliedern unter Angabe der Straßenbezeichnung bzw. Straßennummer vor und nach der Umstufung sowie unter Angabe der Trassenlänge und Angabe des Zeitpunkts des Wechsels der Straßenbaulast)?

2. Der bisherige Träger der Straßenbaulast hat dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Wie hat der Freistaat bei den o. g. Straßen diesem Erfordernis Rechnung getragen (bitte einzeln aufführen)?

3. Wurden, falls Landesstraßen abgestuft wurden, ohne dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt wurden, an den neuen Straßenbaulastträger Ausgleichszahlungen oder sonstige Ausgleichsleistungen geleistet oder zugesichert? Wenn ja, in welchem Umfang? (bitte einzeln aufführen)

4. Wie begründet die Landesregierung gegebenenfalls die für die Allgemeinverfügung erforderliche Änderung der Verkehrsbedeutung? Welche Verkehrszählungen und Prognosen lagen diesen Entscheidungen mit jeweils welchem Ergebnis zugrunde? (bitte für jede der genannten Straßen einzeln aufführen)

5. Wurden im o. g. Zeitraum Kreis- oder Gemeindestraßen zu Landesstraßen aufgestuft? Wenn ja, welche? (bitte einzeln aufführen)

6. Falls Aufstufungen stattgefunden haben, welche Maßnahmen mussten im Sinne von Frage 2 und 3 geleistet werden?

Bergner

Die Antwort der Landesregierung finden sie HIER
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