Kleine Anfragen

Möglichkeiten der Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht für Jugendliche mit Förderbedarf

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
02.03.2011

K l e i n e A n f r a g e 1293
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Möglichkeiten der Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf


Mit Einführung des neuen Schulgesetzes zum 1. Januar 2011 gilt ab dem 1. August 2011 für alle Jugendlichen nach allgemeinem Verständnis die zehnjährige Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht gilt allerdings nur für diejenigen, die sich in einer Ausbildung befinden und deshalb eine Fachklasse besuchen. Der Besuch einer Fachklasse wird zur Erfüllung des 10. Pflichtjahres anerkannt, wenn der Schüler einen Hauptschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Schüler mit Hauptschulabschluss, die allerdings keinen Ausbildungsvertrag haben, müssen mit dem Ziel eines Qualifizierten Hauptschulabschlusses weiter die Regelschule besuchen. § 20 des neuen Schulgesetzes, der zum 1. August 2011 in Kraft tritt, sieht vor, dass Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf ihre Vollzeitschulpflicht auch in Maßnahmen erfüllen können, die eine normalen Schulen gegenüber gleichwertige Bildung gewährleisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sollen die genauen Kriterien für einen erhöhten Förderbedarf sein?

2. Gelten für die Landesregierung insbesondere auch sozial- oder lernbeeinträchtigte Schüler als Schüler mit erhöhtem Förderbedarf?

3. Welche Maßnahmen sollen als gleichwertig anerkannt werden und welche genauen Inhalte sollen die anerkannten Maßnahmen umfassen?

4. Wie soll sichergestellt werden, dass die Schüler auch an den Maßnahmen teilnehmen und sich nicht durch Abwesenheit der Vollzeitschulpflicht entziehen?

5. Welche Rolle wird das Berufsvorbereitungsjahr laut Ansicht der Landesregierung in Zukunft spielen?

6. Wie sollen gerade kleine Regelschulen nach Ansicht der Landesregierung den Unterricht der Schüler mit dem Ziel eines Qualifizierenden Hauptschulabschlusses sicherstellen, wenn sie nur sehr wenige Schüler mit diesem Ziel haben?

7. Wie soll in diesem Fall (siehe Frage 6) mit dem Klassenteiler nach Verwaltungsvorschrift umgegangen werden?

Hitzing

Die Antwort der Landesregierung finden Sie >a href="http://www.parldok.thueringen.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=41072&page=0"> HIER
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