Kleine Anfragen

Beauftragung eines Gutachtens zum Entwurf eines Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetze

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2011

K l e i n e A n f r a g e 1195
der Abgeordneten Barth und Kemmerich (FDP)
Beauftragung eines Gutachtens zum Entwurf eines Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetzes


Zum Beratungsgegenstand "Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Förderung des Mittelstandes (Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz - ThürVgMfG -)" wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit durch die Landesregierung am 18. Januar 2011 eine rechtliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber, München, übergeben (verteilt als Vorlage 5/971).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und von wem wurde die Stellungnahme gegebenenfalls als Rechtsgutachten in Auftrag gegeben?

2. Welche Kriterien waren für die Auswahl des Gutachters von Bedeutung? Welche alternativen Gutachter wurden in der Vorauswahl berücksichtigt?

3. Welchen Niederschlag finden die Ergebnisse des Gutachtens im Entwurf des oben genannten Gesetzes?

4. Ist eine weitere Zusammenarbeit mit dem Gutachter Prof. Dr. Peter M. Huber, München, geplant? Falls ja, in welcher Form?

5. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens? Aus welcher Haushaltsstelle im Landeshaushalt wurde es finanziert?

Barth, Kemmerich

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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