Kleine Anfragen

Schließung der gemeinsamen Repräsentanz der TAB und der LEG in Brüssel

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
01.02.2011

K l e i n e A n f r a g e 1223
der Abgeordneten Barth, Kemmerich und Koppe (FDP)
Schließung der gemeinsamen Repräsentanz der TAB und der LEG in Brüssel


Nach Medienberichten der Thüringer Allgemeinen schließt das Land Ende Februar 2011 die gemeinsame Repräsentanz der Thüringer Aufbaubank (TAB) und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) in Brüssel. Die Aufgaben sollen dann durch den Europäischen Verband der öffentlichen Banken wahrgenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Worin sah die Landesregierung die Notwendigkeit, eine gemeinsame Repräsentanz der eingangs erwähnten Institutionen in Brüssel zu gründen? Warum konnte diese Aufgabe nicht durch einen anderen Bankenverband oder die Vertretung des Freistaats Thüringen bei der Europäischen Union wahrgenommen werden?

2. Wie viele Mitarbeiter umfasst das gemeinsame Büro der eingangs erwähnten Institutionen in Brüssel? Was sind bzw. waren die detaillierten Arbeitsfelder der gemeinsamen Repräsentanz der eingangs erwähnten Institutionen in Brüssel?

3. Inwiefern konkurrierte das Aufgabenspektrum des gemeinsamen Büros der eingangs erwähnten Institutionen mit den Aufgaben der Vertretung des Freistaats Thüringen bei der Europäischen Union?

4. Erfolgte seit Gründung des gemeinsamen Büros der eingangs erwähnten Institutionen eine Evaluation? Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Evaluation? Woran wurde ein Erfolg der Arbeit gemessen?

5. Welche Gründe sprechen für die Schließung des gemeinsamen Büros der eingangs erwähnten Institutionen?

6. Warum übernimmt nun der Europäische Verband der öffentlichen Banken das Aufgabenspektrum der eingangs erwähnten Institutionen?

7. Welche Verbindung des Europäischen Verbands der öffentlichen Banken besteht zu Thüringen, die eine angemessene Repräsentation der eingangs erwähnten Institutionen erwarten lässt?

8. Wie gestaltet sich das Repräsentationskonzept der Landesregierung für die Wahrnehmung der Vertretung der eingangs erwähnten Institutionen durch den Europäischen Verband der öffentlichen Banken?

9. Wird es eine Evaluation der künftigen Arbeit des Europäischen Verbands der öffentlichen Banken bei der Repräsentanz der eingangs erwähnten Institutionen geben? Woran wird ein Erfolg gemessen? In welcher Art und Weise erfolgt eine Evaluation, wenn kein Erfolg gemessen werden kann?

10. Welche Kosten werden bis zur voraussichtlichen Schließung des gemeinsamen Büros in Brüssel insgesamt für den Freistaat Thüringen bzw. für die eingangs erwähnten Institutionen durch Personal und Immobilien angefallen sein? Mit welchen Kosten für den Freistaat Thüringen bzw. für die eingangs erwähnten Institutionen wird mit der Auslagerung des Aufgabenspektrums an den Europäischen Verbandder öffentlichen Banken pro Jahr gerechnet?

Barth, Kemmerich, Koppe

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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