28.01.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
28.01.2011
K l e i n e A n f r a g e 1202
der Abgeordneten Koppe und Hitzing (FDP)
Einführung von CAS-Rechnern an Thüringer Schulen
Zum neuen Schuljahr sollen an Thüringer Schulen - laut Pressemitteilung vom 20. Januar 2011 - Computer-Algebra-Systeme (CAS) verbindlich zum Einsatz kommen. Die Einführung dieser CAS-Rechner soll nach den Worten des Ministers Matschie "sozial verträglich" geschehen. Hierzu soll eine bestimmte Anzahl an Rechnern an Schulen kostenfrei für "sozial schwächere" Familien zur Verfügung gestellt werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit eines CAS-Rechners im Mathematikunterricht, insbesondere im Hinblick auf andere Techniksysteme zur optischen Darstellung von Graphen?
2. Wurde die Wirksamkeit der Einführung der CAS-Rechner zuvor in einem Pilotprojekt untersucht? Wenn ja, welche Schulen waren mit welchem Ergebnis seit wann an der Pilotphase beteiligt?
3. Fand eine Ausschreibung zur Ermittlung des besten Angebotes zwischen den verschiedenen Herstellerfirmen statt?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen und mit welchen Vergleichskriterien fand diese Ausschreibung statt?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen fand keine Ausschreibung statt?
4. Welche Kriterien waren bei der vergleichenden Auswahl der Herstellerfirmen ausschlaggebend?
5. Betrachtet die Landesregierung eine verbindliche Höhe von Lehrmitteln von 120 Euro als angemessen und sozial verträglich? Wie begründet die Landesregierung ihre Position?
6. Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung des Kriteriums "Sozialverträglichkeit"?
7. Wird der CAS-Rechner nach Kenntnis der Landesregierung auch in anderen Bundesländern im Unterricht verwendet? Wenn ja, in welchen Bundesländern wurden die CAS-Rechner seit wann und zu welchen Kosten verpflichtend eingeführt? Wenn nein, wie begründen die Bundesländer, die keine CAS-Rechner verpflichtend in den Unterricht eingeführt haben, nach Kenntnis der Landesregierung ihre ablehnende Haltung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
8. Wie wird in anderen Bundesländern, die die CAS-Rechner verpflichtend in den Unterricht eingeführt haben, mit den anfallenden Kosten für "sozial schwächere" Familien nach Kenntnis der Landesregierung verfahren (bitte einzeln aufschlüsseln)?
9. Wie viele Rechner sollen den Thüringer Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden?
10. Mit welchen Kosten in welcher Höhe rechnet die Landesregierung für die den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellten CAS-Rechner? Wer trägt die Kosten?
11. Welche Kriterien legt die Landesregierung zugrunde, einem Schüler einen CAS-Rechner kostenfrei zur Verfügung zu stellen? Auf wie viele Schüler trifft dies zu?
12. Ist nach Auffassung der Landesregierung durch die verpflichtende Anschaffung des CAS-Rechners die Lehr- und Lernmittelfreiheit tangiert? Falls nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Koppe, Hitzing
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER