Kleine Anfragen

Schaffung neuer Stellen in den Leitungsbereichen der Thüringer Ministerien

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
11.12.2009

K l e i n e A n f r a g e 149
der Abgeordneten Barth und Recknagel (FDP)
Schaffung neuer Stellen in den Leitungsbereichen der Thüringer Ministerien einschließlich Staatskanzlei und Veränderungen in der Ressortorganisation


Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welche Größe belief sich die Zahl der Stellen in den Leitungsbereichen der Thüringer Ministerien einschließlich Staatskanzlei zum Stichtag 1. Januar 2009?

2. Wie lauteten die Stellenbezeichnungen der unter Frage 1 aufgeführten Stellen?

3. Plant die Landesregierung organisatorische Veränderungen in den einzelnen Ressorts? Falls ja, welche?

4. Planen die Landesregierung oder einzelne Ressorts insbesondere organisatorische Veränderungen in ihren Leitungsbereichen?

5. Sind diese Veränderungen gegebenenfalls mit zusätzlichem Personalbedarf verbunden? Falls ja:
a) Wie hoch ist die Zahl der Stellen, die jährlich neu geschaffen werden sollen (bitte für die Jahre 2009 bis 2014 und getrennt für die einzelnen Ressorts aufführen)?
b) Wie lauten die Stellenbezeichnungen für die neu geschaffenen Stellen (bitte für die Jahre 2009 bis 2014 und getrennt für die einzelnen Ressorts aufführen)?
c) In welcher Art und Weise werden die neu geschaffenen Stellen in die bisherige Organisationsstruktur der einzelnen Ressorts integriert?
d) In welche Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen bzw. in welche Entgeltgruppen und Entgeltstufen des Tarifvertrags fürden Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind diese Stellen eingruppiert (bitte für die Jahre 2009 bis 2014 und getrennt für die einzelnen Ressorts aufführen)?
e) Auf welche Höhe bemisst sich nach Schätzung der Landesregierung der jährliche finanzielle Aufwand (bitte für die Jahre 2009 bis 2014 und getrennt für die einzelnen Ressorts aufführen)?

6. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung gegebenenfalls dazu entschieden, neue Stellen in den Leitungsbereichen der Ressorts zu schaffen?

7. Sind für eventuelle organisatorische Veränderungen in den Leitungsbereichen der Ressorts Abordnungen von Mitarbeitern bzw. Stellenverschiebungen aus nachgeordneten Landesbehörden vorgesehen? Falls ja:
a) Welche nachgeordneten Landesbehörden sind in welcher Größenordnung von den Abordnungen bzw. Stellenverschiebungen konkret betroffen?
b) Sieht die Landesregierung die Aufgabenerledigung durch die unter Buchstabe a genannten Landesbehörden weiterhin uneingeschränkt als gegeben an?
c) Falls nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung durchzuführen, damit die unter Buchstabe a genannten Landesbehörden auch künftig ihre Aufgaben auf dem jetzigen Niveau durchführenkönnen?

Barth, Recknagel

Die Antwort der Landesregierung
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