Kleine Anfragen

Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Mensen)

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
15.12.2010

K l e i n e A n f r a g e 1128
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Mensen)


Die öffentlichen Einrichtungen des Freistaats Thüringen bieten ihren Beschäftigten, Schülern, Studenten und gegebenenfalls Besuchern, Gästen und Teilnehmern an Veranstaltungen eine Verpflegung in Kantinen oder Mensen an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verpflegungseinrichtungen werden vom Freistaat betrieben oder finanziell unterstützt? Wer ist der Betreiber der jeweiligen Einrichtungen (z. B. Land, Hochschule, Schule, Bildungszentrum, Pächter usw., bitte vollständigen Namen und Rechtsform angeben)? Wer erhält Zuschüsse in welcher Höhe vom Land bzw. von Dritten? Wohin fließen die Einnahmen aus Umsatzerlösen (an das Land, an den Betreiber, an Dritte)? Bitte tabellarisch auflisten. Gibt es noch andere Erlöse, wenn ja, welche?

2. Wie sieht die Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Verpflegungseinrichtungen aus (bitte nach folgendem Beispiel und für die Jahre 2007 bis 2009 sowie Plan 2010, aufgelaufene Werte Januar bis September 2010 und Plan 2011 angeben:

1. Zuführungen des Freistaats Thüringen
- davon für Investitionen
2. Zuführungen von Dritten
3. Umsatzerlöse
- aus Verkauf von Speisen
- aus Verkauf von Getränken
- sonstige Erlöse
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Summe der Erträge
6. Aufwendungen für Rohstoffe
7. Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
8. Personalaufwand
9. Abschreibungen auf Sachanlagen
10. Raumkosten
11. Kosten für Instandhaltung/Reparatur
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
13. Summe der Aufwendungen
14. Ergebnis)

3. Wie viele Portionen Mittagessen (und gegebenenfalls Frühstück/ Abendessen) wurden pro Jahr sowie in den einzelnen Monaten von den jeweiligen Verpflegungseinrichtungen an amtlich verpflegte Beschäftigte/Teilnehmer/Gäste ausgegeben (bitte für die Jahre 2007 bis 2009 sowie Plan 2010, aufgelaufene Werte Januar bis September 2010 und Plan 2011 angeben)?

4. Wie viele Personen (Mitarbeiter, Teilnehmer, Studenten, Schüler, Gäste, Besucher) nehmen pro Jahr an der Verpflegung teil? Wie viele sind zur Verpflegung in der Einrichtung berechtigt bzw. vorgesehen?

5. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den jeweiligen Verpflegungseinrichtungen (bitte für die Jahre 2007 bis 2009 sowie Plan 2010, aufgelaufene Werte Januar bis September 2010 und Plan 2011 angeben)?

6. Wie stellt sich die Finanzierung des Landes laut Vertrag mit den Verpflegungseinrichtungen dar (Essenzuschuss, mengenabhängiger Zuschuss, Fixzuschuss o. a.)?

7. Gibt es eine kaufmännische Kostenrechnung für die jeweilige Verpflegungseinrichtung und wie sieht diese aus?

8. Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe der Verpflegungsleistung? Wann erfolgt jeweils die nächste Ausschreibung? Wie sind laufende Verträge gegebenenfalls kündbar?

9. Wie beurteilt die Landesregierung die dem Land entstehenden Kosten pro Mahlzeit/pro vorgesehenem Teilnehmer?

10. Welche Kosten pro ausgegebener Mahlzeit hält die Landesregierung für angemessen und vertretbar?

Recknagel

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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