25.11.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
25.11.2010
K l e i n e A n f r a g e 1069
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Elektronische Arbeitszeiterfassung bei der Thüringer Polizei
Laut einem Einführungserlass vom 29. März 2007 wurde zum 1. April 2007 der elektronische Arbeitszeitnachweis (EAZN) bei den Einrichtungen der Polizei eingeführt. Ende 2009 bestanden hinsichtlich des elektronischen Arbeitszeitnachweises immer noch Probleme bei der Umsetzung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde die elektronische Arbeitszeiterfassung flächendeckend für die Einrichtungen der Thüringer Polizei eingeführt?
2. Werden durch die elektronische Arbeitszeiterfassung alle Tätigkeitsbereiche und alle mit einem Zeitnachweis zusammenhängenden Arbeitsschritte abgedeckt?
3. Ist für die elektronische Arbeitszeiterfassung eine Chipkarte vorgesehen?
4. Falls nein, ist eine vollständige Elektronisierung des Arbeitszeitnachweises vorgesehen?
5. Wie erfolgt derzeit die Arbeitszeiterfassung?
6. In welcher Form und in welcher Höhe könnten Einsparungen durch eine vollständige Elektronisierung des Arbeitsnachweises realisiert werden?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2160
13.01.2011
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Januar 2011 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der elektronische Arbeitszeitnachweis wurde zum 1. April 2007 für die Beamten der Behörden und Einrichtungen eingeführt.
Zu 2.:
Der elektronische Arbeitszeitnachweis wird durch die Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamten genutzt. Für die Tarifbeschäftigten wurden die sehr komplizierten rechtlichen Regelungen aus Verhältnismäßigkeitsgründen bisher elektronisch nicht abgebildet. Dies gilt auch für das Lehrpersonal der Verwaltungsfachhochschule, für welches ebenfalls eigene arbeitszeitrechtliche Regelungen bestehen.
Nicht abgedeckt werden die elektronische Erfassung der Arbeitszeit und die elektronische Weiterleitung von zahlungsbegründenden Unterlagen an die Zentrale Gehaltsstelle.
Zu 3.:
Aktuell ist die Einführung von Chipkarten nicht vorgesehen.
Zu 4.:
Derzeit ist dies nicht geplant.
Zu 5.:
Die Erfassung der Arbeitszeiten und notwendige Korrekturen erfolgen derzeit manuell über eine Webapplikation.
Zu 6.:
Der Thüringer Rechnungshof (TRH) hat Anfang 2010 eine Prüfung der Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeit der Bediensteten in drei Polizeidirektionen durchgeführt. Einer weiteren Elektronisierung des Arbeitszeitnachweises hat - nach dem Ergebnisbericht des TRH - einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzugehen. In dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist u.a. darzulegen, dass dadurch Effizienzgewinne beim Personaleinsatz realisiert werden können. Derartige Effizienzgewinne sind bei einer weiteren und vollständigen Elektronisierung nicht zu erwarten.
Geibert
Minister