15.12.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
15.12.2010
K l e i n e A n f r a g e 1121
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 917 "Ist der Betrieb von Warenverkaufsautomaten eine Landesaufgabe?"
Zu der Antwort der Landesregierung (Drucksache 5/1748) auf meine Kleine Anfrage vom 15. September 2010 ergeben sich Nachfragen. Unter anderem sind im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums für das Haushaltsjahr 2010 Einnahmen aus Provisionen für aufgestellte Warenautomaten in Ansatz gebracht (Kapitel 05 04 Titel 119 06 - 200 Euro, Kapitel 05 05 Titel 119 06 - 4 500 Euro), die deutlich über dem in der Antwort auf die Frage 4 genannten Betrag für Aufstellerentgelte für Fremdgeräte in Höhe von 123 Euro liegen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche der in Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung aufgelisteten Geräte sind Verkaufsautomaten, für welche wird ein Entgelt an der Kasse erhoben und welche geben die Ware kostenlos ab?
2. Welche Einnahmen erzielt das Land im Haushaltsjahr 2010 aus Provisionen, Aufstellungsentgelten oder Mieten für die jeweiligen Warenautomaten insbesondere im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums sowie in allen anderen Ministerien (bei den Provisionen bitte mit Angabe der Provisionssätze in Prozent)?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass Gefangene in den Justizvollzugsanstalten über die Nutzung von Warenautomaten gegebenenfalls indirekt Mittel für die Betriebsgemeinschaft der Justizvollzugsmitarbeiter erwirtschaften?
4. Wie hoch sind die Einnahmen des Landes, aufgeschlüsselt nach Einzelplänen, die für Zwecke der Betriebsgemeinschaft im Jahr 2010 an die Personalräte verausgabt werden (bitte tabellarisch nach jeweiligem Personalrat auflisten)? Welche Regelungen bestehen für die Verausgabung der genannten Mittel?
5. Wie erklärt es sich, dass es in den Ministerien und Landesbehörden insgesamt 127 Fremdgeräte gibt, im Jahr 2010 bislang aber nur 123 Euro an Aufstellerentgelten eingenommen worden sind?
Recknagel
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER