15.12.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
15.12.2010
K l e i n e A n f r a g e 1126
des Abgeordneten Barth (FDP)
Beauftragtenwesen des Freistaats Thüringen
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Beauftragte des Freistaats Thüringen gibt es im Verantwortungsbereich der Landesregierung (bitte für jeden Beauftragten angeben, wie und wo er gegebenenfalls in die Organisationsstruktur der obersten Landesbehörde eingeordnet ist)?
2. Auf Grundlage welcher rechtlichen Vorschriften sind diese Beauftragten der Landesregierung jeweils geschaffen worden?
3. Welche Beauftragte der Landesregierung sind seit Beginn der vierten Legislaturperiode neu geschaffen bzw. abgeschafft worden (bitte jeweils mit Datum aufführen)?
4. Plant die Landesregierung, gegebenenfalls weitere Beauftragte einzusetzen? Falls ja, welche Beauftragte sollen zusätzlich eingesetzt werden, für welchen Zeitpunkt ist deren Einsetzung geplant und mit welchem Aufgabenkatalog werden diese Beauftragten gegebenenfalls
befasst sein?
5. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgte die Landesregierung jeweils mit der Schaffung der Beauftragten und was plant die Landesregierung für den Fall, dass die benannten Zielstellungen erfüllt sind (bitte für jeden Beauftragten gesondert angeben)?
6. In welchem Umfang sind mit der Einrichtung von Beauftragten Aufgaben aus dem originären Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde ausgegliedert und auf die Beauftragten übertragen worden (bitte für jeden Beauftragten einzeln angeben, ob und falls ja, welche Aufgaben jeweils übertragen wurden)?
7. Plant die Landesregierung, künftig Aufgaben aus ihrem Geschäftsbereich auf die zurzeit bestehenden bzw. die zu schaffenden Beauftragten zu übertragen? Falls ja, welche Aufgaben sind das und auf welche Beauftragte sollen diese Aufgaben jeweils übertragen werden?
8. In welchem Umfang führen Beauftragte der Landesregierung gänzlich neue Aufgaben aus, die bis zu ihrer Berufung von keiner obersten Landesbehörde wahrgenommen wurden (bitte für jeden Beauftragten einzeln angeben)?
9. Wie lang ist jeweils die Amtszeit der Beauftragten und wann ist der nächste Zeitpunkt, bis zu dem eine Entscheidung über die personelle Besetzung der Beauftragtenstellen herbeigeführt werden muss (bitte für jeden Beauftragten gesondert aufführen)?
10. In welchem Umfang wird der Thüringer Landtag bei der Entscheidung über die Einrichtung der Beauftragtenstelle und bei der Entscheidung über deren personelle Besetzung jeweils beteiligt?
11. Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?
12. Wie viele Mitarbeiter unterstützen die unter Frage 1 benannten Beauftragten jeweils bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (bitte jeweils die Soll- und die Iststärke angeben)?
13. In welchem Umfang wird dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern bzw. durch verwaltungsexternes Personal gedeckt (bitte für jeden Beauftragten nach Referenten, Sachbearbeitern und Bürosachbearbeitern getrennt aufführen)?
14. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung, die Arbeit der zurzeit amtierenden Beauftragten zu evaluieren? Anhand welcher Verfahren und welcher Kriterien soll die Evaluierung jeweils stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER