Kleine Anfragen

Ärztemangel in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
16.12.2010

K l e i n e A n f r a g e 1127
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Ärztemangel in Thüringen


Thüringen wird sich mit einem zunehmenden Ärztemangel auseinandersetzen müssen. Dieses Missverhältnis von Bedarf und Nachwuchsgewinnung wird gerade in ländlichen Räumen schwerwiegende Folgen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben. Dies geht aus der am 5. Mai 2010 in Berlin vorgestellten Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zl) hervor. AIIe 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hatten das ZI beauftragt, ihren regionalen Versorgungs- und Arztbedarf bis zum Jahr 2025 abzuschätzen. Die Daten sollen zudem dazu dienen, überall Standorte zu identifizieren, die bevorzugt mit Ärzten besetzt werden müssen, um die größten Engpässe vor Ort zu vermeiden. Die dramatischsten Zahlen sind nach Auskunft dieser Untersuchung hierbei für Thüringen zu erwarten. Um für ausscheidende Ärzte genug Nachfolger zu finden und um den Mehrbedarf zu decken, der sich aus der steigenden Anzahl älterer Menschen ergibt, müsste die Anzahl jährlich neu zuzulassender Hausärzte - im Vergleich zum Jahr 2008 - in Thüringen um 53 Prozent steigen. Bis 2025 ergibt sich allein für Thüringen ein Bedarf an 1 566 Hausarzt- und 1 599 Facharztstellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Regionen in Thüringen sind aktuell von einem Ärztemangel betroffen?

2. Welche Regionen werden im Jahr 2025 von einem Ärztemangel voraussichtlich betroffen sein?

3. Welche Ursachen macht die Landesregierung konkret für den Ärztemangel in Thüringen verantwortlich?

4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung in welchem Umfang unternommen um Ärztemangel in Thüringen zu bekämpfen?

5. Wie viele Ärzte konnten aufgrund der Maßnahmen der Landesregierung in Thüringen gehalten bzw. zusätzlich gewonnen werden (bitte nach Fachgebieten und Einsatzräumen aufführen)?

6. Welche konkreten Maßnahmen haben andere Bundesländer zur Bekämpfung des Ärztemangels eingeleitet? Wie begründet die Landesregierung ihre etwaig von anderen Bundesländern abweichende Maßnahmenpolitik?

7. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels haben andere Akteure des Gesundheitssystems (Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung usw.) in Thüringen mit welchem Erfolg eingesetzt?

Koppe

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2248
28.01.2011

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Januar 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
In die Beantwortung wurde eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen vom 6. Januar 2011 einbezogen. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Begriff "Ärztemangel" nicht um einen terminus technicus handelt. Abzustellen wäre vielmehr auf eine etwaige Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung in einer Region - namentlich einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt als Planungsregion im Sinne der vertragsärztlichen Bedarfsplanung. Eine solche Unterversorgung besteht nach den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen gemäß § 100 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - und gemäß der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)" erst dann, wenn der Grad der Versorgung in dem jeweiligen Planungsbereich bei Fachärzten für Allgemeinmedizin (Hausärzte) unter 75 vom Hundert und bei den übrigen Facharztgruppen bei unter 50 vom Hundert liegt (§ 29 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Die Feststellungen darüber, wann diese Werte unterschritten sind und damit Unterversorgung besteht, trifft gemäß § 100 SGB V der dafür in Thüringen zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 33 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Thüringer Landesregierung derzeit weder auf die Ausgestaltung der Bedarfsplanungs-Richtlinie noch auf die Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Einfluss hat. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen.

Zu 1.:
Nach den vorgenannten Ausführungen bestand in keiner Planungsregion ein Versorgungsgrad von unter 75 bzw. unter 50 vom Hundert. Nach der ab dem 27. November 2010 geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie, mit der sich die Berechnungsgrundlagen dergestalt geändert haben, dass nunmehr ein Demografiefaktor in die Berechnungen einfließt, bedarf es zunächst der Beschlüsse des zuständigen Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Feststellung des Versorgungsgrades. Diese Beschlüsse liegen derzeit noch nicht vor.

Zu 2.:
Die Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland stellt eine kleinräumige Analyse des voraussichtlichen Bedarfs an Ärzten bis zum Jahr 2020 dar. Allein anhand der Studie sind deshalb Prognosen über die vertragsärztliche Versorgung im Jahr 2020 oder 2025 nicht möglich. Über das Gutachten des Zentralinstituts hinausgehende Erkenntnisse über die vertragsärztliche Versorgung in Thüringen im Jahr 2025 liegen der Landesregierung nicht vor. Darüber hinaus können weitere Prognosen für das Jahr 2025 nicht vorgenommen werden, da zahlreiche Faktoren Einfluss darauf nehmen, ob künftig eine Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung eintritt. Insbesondere kann weder das künftige Niederlassungsverhalten der Ärzte prognostiziert werden, noch ist derzeit absehbar, inwieweit die Bedarfsplanungs-Richtlinie über die in der Antwort zu Frage 2 aufgezeigte Änderung hinaus künftig erneut überarbeitet wird und damit gegebenenfalls auch andere Faktoren (beispielsweise Morbidität) in die Berechnungen einfließen werden.

Zu 3.:
In Thüringen besteht derzeit keine Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung. Auf die Beantwortung der Frage 1 sowie die dieser vorangehenden Ausführungen wird verwiesen. Soweit in der Bevölkerung gleichwohl ein "Ärztemangel" wahrgenommen wird, der sich insbesondere in langen Wartezeiten für Terminvergaben äußert, so resultiert dies aus der Tatsache, dass in Thüringen der Anteil der älteren Bevölkerungsgruppen höher ist als im Bundesdurchschnitt und auch zukünftig weiter steigen wird. Deshalb werden insbesondere für die älteren Bevölkerungsgruppen relevante Facharztgruppen stärker nachgefragt. Dies sind beispielsweise Orthopäden oder Augenärzte.

Zu 4.:
In Thüringen besteht derzeit keine Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung. Auf die Beantwortung der Frage 1 sowie die dieser vorangehenden Ausführungen wird verwiesen. Im Hinblick auf eine drohende Unterversorgung hat die Thüringer Landesregierung gleichwohl bereits folgende Maßnahmen ergriffen:

"Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen"
Zwischen dem Freistaat Thüringen und der KV Thüringen wurde im Jahr 2009 die "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen" gegründet. Der Stiftungszweck sieht verschiedene Maßnahmen vor (beispielsweise Betrieb von Eigeneinrichtungen, Thüringer Stipendium, Förderung von Weiterbildung, Unterstützung kommunaler Angebote zur Niederlassung in ländlichen Gemeinden usw.). Bisher wurde beschlossen, 15 Mediziner in der Weiterbildung mit monatlich 250 Euro für maximal 60 Monate zu fördern, wenn diese sich in Thüringen niederlassen. Zudem sollen im Jahr 2011 die ersten von der Stiftung betriebenen Praxen eingerichtet werden.

Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena
An der FSU Jena wurde ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet. Durch dessen Arbeit können Medizinstudenten bereits während des Studiums für eine Niederlassung als Hausarzt gewonnen werden. Insbesondere bei den Hausärzten besteht zukünftig ein erhöhter Bedarf.

"Netzwerk zur hausärztlichen Nachwuchssicherung"
Das am Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angesiedelte und von diesem moderierte "Netzwerk zur hausärztlichen Nachwuchssicherung" dient als Gremium des Erfahrungsaustausches und der Erarbeitung neuer, innovativer Konzepte und der Diskussion verschiedener Lösungsansätze. Teilnehmer sind alle Akteure des Thüringer Gesundheitswesens, namentlich Vertreter von Krankenkassen, der KV Thüringen, der Thüringer Landesärztekammer (LÄK), der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft (LKHG) sowie des o. g. Lehrstuhls für Allgemeinmedizin.

Freundschaftsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Österreichischen Ärztekammer
Im Rahmen eines Freundschaftsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Österreichischen Ärztekammer wurden und werden österreichische Ärzte angeworben. Derzeit sind insgesamt 58 österreichische Ärzte in Thüringen tätig. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch für die Kommunen Möglichkeiten der Förderung bestehen, um niedergelassene Ärzte für einen bestimmten Ort gewinnen zu können, etwa dergestalt, gemeindeeigene Räume gegebenenfalls vergünstigt zur Verfügung zu stellen, sofern dies im besonderen öffentlichen Interesse im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung liegt.

Zu 5.:
Es gibt keine Erhebungen, ob sich Ärzte allein aufgrund etwaiger Fördermaßnahmen in Thüringen niedergelassen haben.

Zu 6.:
Der Thüringer Landesregierung ist bekannt, dass auch andere Bundesländer im Hinblick auf eine drohende Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung Maßnahmen ergriffen haben. Dies sind beispielsweise der Freistaat Sachsen sowie das Land Sachsen-Anhalt, die jeweils Studienstipendien an Medizinstudenten mit der Maßgabe vergeben, dass sich diese nach Abschluss ihres Studiums für einen gewissen Zeitraum in bestimmten Regionen niederlassen. Diese Programme stießen bislang auf nur geringe Resonanz. Die Thüringer Landesregierung hat in Abstimmung mit den Selbstverwaltungsorganen entschieden, solche Maßnahmen einzuleiten, die an den Erfordernissen in Thüringen orientiert sind und den größtmöglichen Erfolg versprechen.

Zu 7.:
Im April 2010 wurde zwischen der KV Thüringen, der LÄK und der LKHG unter Beteiligung des Instituts für Allgemeinmedizin eine Koordinierungsstelle gegründet. Deren Aufgabe besteht darin, Koordination und Organisation der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf regionaler und gegebenenfalls überregionaler Ebene aus einer Hand zu gewährleisten. Sie dient als Informationsplattform und Vermittlungsstelle für angehende Allgemeinmediziner in Thüringen. Es wurden bereits dreiseitige Kooperationsverträge geschlossen und es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Jena. Für das von der Koordinierungsstelle betreute Projekt zur Blockweiterbildung zum Hausarzt konnten bereits 23 Teilnehmer geworben werden. Für den ambulanten Teil der Ausbildung wurde durch den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in einer Klinik ein Mentorenprogramm etabliert.

Die KV Thüringen betreibt/betrieb drei Eigeneinrichtungen - dies sind Arztpraxen, bei denen die Ärzte im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind - in Gotha und Ohrdruf.

Seitens der Krankenkassen erfolgte bislang eine Zustiftung an die o. g. Stiftung durch die AOK PLUS in Höhe von 100 000 Euro. Darüber hinaus erfolgte eine Zustiftung in gleicher Höhe durch einen Stifter, der anonym bleiben möchte.

Hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Taubert
Ministerin
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