Gesetzesentwürfe

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1766
03.11.2010

G e s e t z e n t w u r f

der Fraktion der FDP

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der Fassung vom
3. Februar 2006 (GVBI. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBI. S. 105), wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Begründung:

Das Landeserziehungsgeld ist keine Maßnahme, die die pädagogische Arbeit der Eltern verbessern hilft, sondern ein rein fiskalischer Anreiz, Kinder nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte zu geben.

Gerade um der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Anforderungen einer modernen Bildungspolitik gerecht zu werden, offeriert der Staat das freiwillige Angebot einer Kindesbetreuung in Kindertagesstätten. Wenn der Staat eingreift und Regelungsbedarf sieht, muss er sicherstellen, dass die aufgewendeten Mittel auch in seinem Sinne eingesetzt werden. Genau dafür gibt es die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die die Zulassung, den Betrieb und die Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten festlegen. Dies ist im privaten Raum der häuslichen Kindererziehung nicht möglich.

Die Frage der Gerechtigkeit als Begründungsargument ist zudem ordnungspolitisch falsch. Die Erziehungspflicht liegt ganz allein bei den Eltern. Das bedeutet, dass auch alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, originär durch die Eltern selbst zu tragen sind. Finanzielle Leistungen des Staates (z. B. das Kindergeld) gegenüber den Eltern sind also freiwillig. Es erwirbt niemand, der von einer finanziellen Leistung des Staates - beispielsweise Zuschüsse des Landes an die Kindertagesstätten - nicht profitiert, automatisch das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Die solidarische Finanzierung staatlicher Aufgaben beruht auf diesem Grundprinzip.

Für die Fraktion:
Koppe

Der Entwurf wurde in der Plenarsitzung 5/40 am 10.12.2010 abgelehnt
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