22.09.2009
THÜRINGER LANDTAG Drucksache 5/3
5. Wahlperiode
22.09.2009
Antrag
der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
hier: Abweichung bei der Zahl der Vizepräsidenten gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Abweichend von der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags werden neben dem Präsidenten vier Vizepräsidenten gewählt.
Für die Fraktion der CDU
Mohring
Für die Fraktion DIE LINKE
Blechschmidt
Für die Fraktion der SPD
Höhn
Für die Fraktion der FDP
Bergner
Für die Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Rothe-Beinlich
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/1 am 29.09.2009 angenommen.
Es ergeht folgender Beschluss:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1 6
zu Drucksache 5/3
29.09.2009
B e s c h l u s s
Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung bei der Zahl der Vizepräsidenten gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Der Landtag hat in seiner 1. Sitzung am 29. September 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Abweichend von der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags werden neben dem Präsidenten vier Vizepräsidenten gewählt.
Diezel
Präsidentin des Landtags