23.09.2009
THÜRINGER LANDTAG Drucksache 5/1 1
5. Wahlperiode
23.09.2009
Antrag
der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abweichung bei der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragen die Landtagsfraktionen, den Ältestenrat mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen. Neben dem Präsidenten und den Vizepräsidenten stellt die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE demnach jeweils drei weitere
Für die Fraktion der CDU
Mohring
Für die Fraktion DIE LINKE
Blechschmidt
Für die Fraktion der SPD
Höhn
Für die Fraktion der FDP
Barth
Für die Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Siegesmund
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/1 am 29.09.2009 angenommen.
Es ergeht folgender Beschluss:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/22
zu Drucksache 5/11
29.09.2009
B e s c h l u s s
Abweichung bei der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Der Landtag hat in seiner 1. Sitzung am 29. September 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragen die Landtagsfraktionen, den Ältestenrat mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen. Neben dem Präsidenten und den Vizepräsidenten stellt die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE demnach jeweils drei weitere Abgeordnete und die Fraktion der SPD zwei weitere Abgeordnete.
Diezel
Präsidentin des Landtags