Anträge

Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode

Drucksache 5/594
10.03.2010

A n t r a g
der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses


Der Landtag stellt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes fest, dass der Wahlprüfungsausschuss seine Tätigkeit vorläufig beendet hat.
Der Ausschuss bleibt gleichwohl bestehen.

Begründung:
Mit dem Antrag folgt der Landtag dem Beschluss des Wahlprüfungsausschusses in seiner 4. Sitzung am 16. Februar 2010, den Fraktionen vorzuschlagen, eine Entscheidung nach § 27 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes herbeizuführen. Nach Durchführung der anhängigen Wahlprüfungsverfahren hat der Ausschuss seine Tätigkeit vorläufig beendet. Er besteht jedoch im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes fort und kann jederzeit reaktiviert werden.

Für die Fraktion der CDU
Mohring

Für die Fraktion DIE LINKE
Ramelow

Für die Fraktion der SPD
Höhn

Für die Fraktion der FDP
Barth

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Siegesmund

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/15 am 25.03. angenommen.

Es ergeht folgender Beschluss:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/698
zu Drucksache 5/594
25.03.2010

B e s c h l u s s

Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses


Der Landtag hat in seiner 15. Sitzung am 25. März 2010 folgenden Beschluss gefasst:

Der Landtag stellt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes fest, dass der Wahlprüfungsausschuss seine Tätigkeit vorläufig beendet hat.
Der Ausschuss bleibt gleichwohl bestehen.

Birgit Diezel
Präsidentin des Landtags
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