Anträge

Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Lutherdekade und des Reformationsjubiläums

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/414
01.02.2010

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Lutherdekade und des Reformationsjubiläums


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. ein Marketingkonzept für sämtliche Projekte von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Stiftungen sowie anderer Institutionen, die von landesweiter und von überregionaler Bedeutung sind, zu erarbeiten; Ziel hierbei ist die zentrale und effiziente Bewerbung und Darstellung aller Thüringer Maßnahmen zum Reformationsjubiläum im In- und Ausland;

2. einen Finanzplan zur Unterstützung dieser Projekte mit Landesmitteln, beginnend mit dem Jahr 2010 bis einschließlich des Jubiläumsjahrs 2017, aufzustellen; dieser Finanzplan soll den Kommunen und den verantwortlichen Landeseinrichtungen eine verlässliche Planungsgrundlage für deren Projekte von überregionaler Bedeutung ermöglichen;

3. eine Handreichung über die bis in die Gegenwart reichende kirchliche und gesellschaftliche Bedeutung des Schaffens und der Persönlichkeit Martin Luthers zu erarbeiten, welche Schulen und andere Bildungseinrichtungen auf freiwilliger Basis in passenden Unterrichtseinheiten einsetzen können. Damit soll eine Intensivierung der Debatte über den Stellenwert elementarer gesellschaftlicher Werte bereits im Kinder- und Jugendalter unterstützt werden.

Begründung:
Thüringen ist ein bedeutendes Kulturland und ist mit zahlreichen Wirkungsstätten des herausragenden Theologen Dr. Martin Luther auch ein Kernland der Reformation. Der Thüringer Landtag anerkennt ausdrücklich die weltweite kirchliche, kulturelle und gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Jubiläums sowie der Dekade und unterstützt und begleitet nach Kräften die Bemühungen der Landesregierung, der Kirchen und aller anderen Einrichtungen, die zur Würdigung und zur übergreifenden Darstellung des epochalen Schaffens Luthers beitragen.

Für die Fraktion:
Barth

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/21 am 27.05.2010 abgelehnt.
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