Kleine Anfragen

Finanzielle Lage des Theaters Altenburg/Gera

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.11.2010

K l e i n e A n f r a g e 1043
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Finanzielle Lage des Theaters Altenburg/Gera


Das Theater Altenburg/Gera weist ein Defizit im Doppelhaushalt von 1,35 Millionen Euro aus. Um dieses Defizit zu minimieren, erhält das Theater einen Zuschuss von 1,7 Millionen Euro durch den Freistaat Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann sind die Finanzprobleme des Theaters Altenburg/Gera der Landesregierung bekannt?

2. Welche Ursachen liegen diesen Finanzproblemen zugrunde?

3. Wer trägt die Verantwortung für das Defizit im Haushalt des Theaters?

4. Werden im Bereich der Theaterfinanzierung die Empfänger der Zuschüsse des Landes kontrolliert? Wenn ja, wie und in welchem Abstand erfolgt das Kontrollverfahren?

5. Werden durch die Zuschüsse des Freistaats Thüringen die strukturellen Ursachen für das Defizit beseitigt? Wenn nein, muss das Land nun dauerhaft Zuschüsse an das Theater Altenburg/Gera leisten?

6. Aus welchem Haushaltstitel erfolgt diese Bezuschussung durch den Freistaat Thüringen?

Recknagel

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2149
12.01.2011

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Probleme des Theaters Altenburg/Gera sind der Landesregierung seit dem 14. September 2010 bekannt.

Zu 2.:
Den Finanzproblemen liegen nach Auskunft der Theaterleitung und der Wirtschaftsprüfer folgende Ursachen zugrunde:
- Durchführung umfänglicher erforderlicher Investitionen im Bereich Gebäudeerhaltung und technische Erneuerung außerhalb des Investitionsplans und ohne entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan,
- Technisch bedingte Ausgabensteigerungen für den Betrieb des generalsanierten Hauses sowie objektive Preissteigerungen für Materialerwerb,
- eine überproportionale Inanspruchnahme von Honoraren für Gäste mit gleichzeitiger Steigerung der Ausgaben für Reise- und Übernachtungskosten,
- Nichtbeachtung von Buchführungsgrundsätzen und dadurch falsche Quartalszahlen zur Wirtschaftsplanerfüllung sowie
- fehlende Überwachung der Liquidität.

Zu 3.:
Die Verantwortung für die finanzielle Schieflage wird derzeit umfassend geprüft. Der Wirtschaftsprüfer hatte noch im Sommer die Lage der Gesellschaft als solide dargestellt und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Liquiditätsüberwachung attestiert.

Zu 4.:
Die Empfänger der Zuschüsse werden im Theaterbereich zunächst einmal wie bei allen Zuwendungsempfängern über die Verwendungsnachweise jährlich geprüft. Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer ist Bestandteil des Verwendungsnachweises. Hinzukommt eine mindestens vierteljährliche Berichterstattung über die Wirtschaftsplanerfüllung.

Zu 5.:
Der Freistaat Thüringen gewährt der Theater und Philharmonie Thüringen GmbH bis 2012 einen jährlichen Zuschuss von 9,5 Millionen Euro. Der festgestellte zusätzliche Bedarf in Höhe von 1,85 Millionen Euro bis 2012 wird gemeinsam von Land und Gesellschaftern entsprechend der jetzigen Finanzierungsanteile zu tragen sein. Der Anteil des Landes in Höhe von bis zu 1 088 000 Euro soll für das Jahr 2010 600 000 Euro und für das Jahr 2011 488 000 Euro betragen. Die weitere Finanzierung ab dem Jahr 2013 wird derzeit wie für alle Theater und Orchester zwischen den Trägern und dem Land verhandelt.

Zu 6.:
Der Zuschuss erfolgt aus dem Einzelplan 04 Kapitel 0489 Titel 686 79.

In Vertretung
Prof. Dr. Deufel
Staatssekretär
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 33 Datenbankabfragen und 1.1367 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert