03.11.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
03.11.2010
K l e i n e A n f r a g e 1016
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Beseitigung von Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg
Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 1996 die Kampfmittelbeseitigung nahezu vollständig privatisiert. Für die Kampfmittelbeseitigung können gemäß § 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (KampfMGAVO) zugelassene Unternehmen seit 2001 frei ausgewählt werden. Die Unternehmen können ihre Leistungen den nach §§ 10 und 11 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Verantwortlichen in Rechnung stellen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf wie vielen Grundstücken im Freistaat Thüringen wurde in den Jahren 2001 bis 2009 eine Kampfmittelsuche durchgeführt (bitte getrennt nach Privateigentümer sowie Eigentümer Bund, Land und Kommune angeben)?
2. Welche Kosten sind den jeweiligen Verantwortlichen durch die Beauftragung eines zugelassenen Unternehmens für die Kampfmittelsuche in den Jahren 2001 bis 2009 entstanden (bitte getrennt nach Privateigentümer sowie Eigentümer Bund, Land und Kommune angeben)?
3. Welche Unternehmen sind für die Kampfmittelsuche in Thüringen zugelassen?
4. Auf wie vielen Grundstücken im Freistaat Thüringen wurde, nach der Kampfmittelsuche in den Jahren 2001 bis 2009, eine Kampfmittelräumung vorgenommen (bitte getrennt nach Privateigentümer sowie Eigentümer Bund, Land und Kommune angeben)?
5. Welche Kosten sind den jeweiligen Verantwortlichen durch die Kampfmittelräumung in den Jahren 2001 bis 2009 entstanden (bitte getrennt nach Privateigentümer sowie Eigentümer Bund, Land und Kommune angeben)?
6. Welche Unternehmen sind für die Kampfmittelräumung in Thüringen zugelassen?
7. Wurde die Leistung der Kampfmittelräumung öffentlich ausgeschrieben?
8. Falls ja, wann, für welchen Zeitraum und unter welchen Kriterien wurde die Leistung der Kampfmittelräumung ausgeschrieben bzw. vergeben?
9. Findet in Thüringen eine systematische Suche nach Altmunition bzw. Kampfmitteln statt? Falls nicht, auf wessen Veranlassung und unter welchen Voraussetzungen bzw. Vertragsinhalten findet eine Beauftragung der zugelassenen Unternehmen zur Kampfmittelsuche und/ oder Kampfmittelräumung statt?
10. Aus welchen Gründen wurde die Aufgabe der Kampfmittelsuche und Kampfmittelbeseitigung vom staatlichen Kampfmittelräumdienst an private Unternehmen übertragen?
11. Wie erfolgt die Überprüfung der zugelassenen Unternehmen der Kampfmittelsuche und Kampfmittelräumung?
12. In welchen Stellen im Landeshaushalt sind die Kosten für die Kampfmittelsuche und die Kampfmittelräumung enthalten?
13. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte zwischen 2001 und 2009 auf Antragsstellung eine Kostenübernahme bei Privatpersonen und die Kostenrückerstattung bei Kommunen durch das Thüringer Innenministerium?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER