02.11.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
02.11.2010
K l e i n e A n f r a g e 1015
der Abgeordneten Barth und Bergner (FDP)
Bundeswehr-Standorte in Thüringen ll
Wir fragen die Landesregierung:
1. Über welches Konzept verfügt die Landesregierung grundsätzlich zur mittel- und langfristigen Sicherung der Bundeswehr-Standorte in Thüringen? Über welche Informationen hinsichtlich der Planungen der Bundesregierung verfügt sie in diesem Zusammenhang bereits?
2. In welchem ministeriellen Zuständigkeitsbereich liegt die Aufgabe der Erarbeitung des unter Frage 1 angesprochenen Konzepts?
3. Was hat die Landesregierung bisher konkret unternommen, um die Bundeswehr-Standorte in Thüringen angesichts des gegenwärtigen Reformkonzeptes der Bundesregierung zu sichern? Welche Unterredungen mit Akteuren auf Bundes- und Landesebene haben bisher hierzu stattgefunden und welche sind hierzu geplant?
4. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung die parlamentarischen Gremien in Thüringen zu dieser Thematik zu informieren?
Barth, Bergner
Die Antwort der Landesregierung
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2111
30.12.2010
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Nach Artikel 87a Abs. 1 Grundgesetz stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf und ist für die zahlenmäßige Struktur und die Organisation verantwortlich. Die Entwicklung eines Standortkonzeptes ist deshalb Aufgabe des Bundes. Die Länder haben dabei kein förmliches Mitwirkungsrecht. Da jedoch Standortfragen die Landesinteressen in erheblicher Weise betreffen, werden die Länder an dem Entscheidungsprozess beteiligt. So hat der Bundesminister der Verteidigung in den Sitzungen des Ausschusses für Verteidigung des Bundesrates am 1. Juli 2010 und am 1. September 2010, an denen Vertreter Thüringens teilgenommen haben, zum aktuellen Sachstand der Reformüberlegungen in der Bundeswehr berichtet. Nach Aussage des Bundesministers der Verteidigung wird die Standortfrage erst nach den Grundentscheidungen zu den Strukturen beantwortet. Dies soll nicht vor Mitte des kommenden Jahres erfolgen. Dabei sollen die Länder in den Prozess der Neustrukturierung und zu den Standortentscheidungen einbezogen werden. In diesen Beratungen wie auch in weiteren (informellen) Gesprächen wird Thüringen seine Interessen geltend machen. Der Landesregierung liegen die Berichte des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur vom 7. Juni 2010 und der Strukturkommission der Bundeswehr vom Oktober 2010 vor.
Zu 2.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu 3.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu 4.:
Eine Information des Landtags ist erst angezeigt, wenn die konkreten Planungen des Bundes zu den Standorte bekannt sind.
Geibert
Minister