Anträge

Liquiditätshilfen zur Rettung von Arbeitsplätzen in KMU

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/349
20.01.2010

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Liquiditätshilfen zur Rettung von Arbeitsplätzen in insolvenzbedrohten
kleinen und mittleren Thüringer Unternehmen


1. Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Regelung zu schaffen, mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, bei denen die Voraussetzungen für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), in der jeweils geltenden Fassung, vorliegen, eine Rettungsbeihilfe erhalten können. Hierfür gelten folgende Maßgaben:
a) Diese Beihilfe darf nur in den Fällen gewährt werden, wo das Unternehmen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden kann und soll.
b) Die Höhe der Rettungsbeihilfe muss dabei auf einen Betrag begrenzt sein, der für die Weiterführung des Unternehmens während eines Zeitraums von längstens sechs Monaten erforderlich ist. Der erforderliche Betrag sollte sich am verlustbedingten Liquiditätsbedarf des Unternehmens orientieren (Ermittlung des verlustbedingten Liquiditätsbedarfs durch die Formel im Anhang der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten [2004, C24/02]). Der Grundsatz der einmaligen Beihilfe gemäß der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist einzuhalten.
c) Antragsberechtigt für die als Darlehen auszugestaltende Rettungsbeihilfe dürfen ausschließlich die vom Gericht bestellten (vorläufigen) Insolvenzverwalter sein.
d) Diese Regelung soll, vorbehaltlich der Ergebnisse einer Evaluierung, mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft treten.

Begründung:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 30. September 2011 Bericht über die Auswirkungen dieser Regelung auf die KMU Thüringens zu erstatten. Dieser Bericht soll ferner den Bedarf für eine Fortschreibung der Regelung ab dem 1. Januar 2013 ermitteln und gegebenenfalls Vorschläge für Korrekturen abbilden. In Thüringen existiert eine Vielzahl von Finanzierungshilfen für KMU. Neben Zuschussprogrammen gehören dazu auch Darlehensprogramme und Bürgschaften, die - mit Ausnahme des Konsolidierungsfonds - aber alle nur für Unternehmen zur Verfügung stehen, die sich aktuell nicht in Schwierigkeiten befinden.

Angesichts der sich für dieses Jahr abzeichnenden zweiten Welle der Finanz- und Wirtschaftskrise steht zu befürchten, dass eine große Zahl von KMU in erhebliche Liquiditätsprobleme mit folgender Insolvenz kommen wird. Da für diese Unternehmen in Thüringen aktuell kein staatliches Unterstützungsangebot vorgehalten wird, ist es dringend erforderlich, ein solches Angebot in Form einer den Regelungen der Europäischen Gemeinschaft konformen Rettungsbeihilfe zu schaffen.

Mit der Einschränkung, nur bestellten (vorläufigen) Insolvenzverwaltern den Zugang zu diesen Mitteln zu gewähren, kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Rahmen des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens weitergeführt, die Arbeitsplätze erhalten und ein tragfähiges Konzept für eine langfristige Lösung konzipiert werden kann. Diese soll zudem nur Unternehmen zugutekommen, welche unverschuldet in finanzielle Notlage geraten sind.

Aufgrund einer zu erwartenden Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage ist vorgesehen, das Programm zunächst bis zum 31. Dezember 2012 zu befristen. Die Evaluierung dieses Programms dient der fundierten Ermittlung eines darüber hinausgehenden Bedarfs zur liquiditätsorientierten Unterstützung der KMU Thüringens.

Für die Fraktion:
Kemmerich
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