09.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/1471
09.09.2010
A n t r a g
der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP
Landtagsbeschlüsse auf Klimaschutz ausrichten
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, die eigenen Möglichkeiten zum Klimaschutz voll auszuschöpfen und unterstützt die Forderung nach Begrenzung der Erderwärmung um maximal
zwei Grad Celsius
2. Der Landtag bedauert, dass die Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 den hohen Erwartungen nicht gerecht geworden und inhaltlich hinter den Zielen Deutschlands und der EU zurückgeblieben ist. Er sieht in der "Kopenhagen-Vereinbarung" nur einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem neuen Klimaschutzabkommen für den Zeitraum nach 2012. Ziel Deutschlands und der EU muss es sein, die "Kopenhagen-Vereinbarung" zügig umzusetzen und deren Inhalte in den formalen Prozess der Klimaschutzverhandlungen zu überführen. Insofern erwartet der Landtag von dem UN-Klimagipfel Ende 2010 in Cancún (Mexiko) ein ambitioniertes Ergebnis, das die Entscheidungen von Kopenhagen konkretisiert und umsetzt.
3. Der Landtag schließt sich der Zielsetzung der Bundesregierung nach Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 an. Vorrangiges Ziel muss es sein, diese Emissionsminderungsvorgabe zunächst auf die EU und schließlich auf die gesamte Staatengemeinschaft verbindlich zu übertragen. Der Landtag unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, zwischen den verhärteten Verhandlungspositionen und zwischen den Staaten Brücken zu bauen und so weiter auf ein rechtsverbindliches Abkommen für die Zeit nach 2012 hinzuwirken.
4. a) Der Landtag wird seine Entscheidungen, insbesondere bei der Rechtsetzung, in Zukunft an dem Maßstab der Emissionsminderung um mindestens 40 Prozent bis 2020 ausrichten, um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden.
b) Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei ihren Entscheidungen ebenfalls konsequent an diesem Maßstab zu orientieren und alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten (u.a. ordnungspolitische Maßnahmen, raumordnerische Instrumente) zu nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die ambitionierten energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen sowie die nationalen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands bei der Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen mit Maßnahmen zu unterlegen. Die bestehenden Thüringer Programme (zum Beispiel das Klima- und Anpassungsprogramm oder die Energie- und Klimastrategie 2015) sind in dieser Legislaturperiode in entsprechender Weise fortzuschreiben.
6. a) Der Landtag schätzt ein, dass für eine realistische Bewertung der Ergebnisse der freiwilligen Bemühungen Thüringens das Referenzjahr 1990 ungeeignet ist. Strukturbedingte klimarelevante Veränderungen (zum Beispiel der Zusammenbruch der Industrie und die Umstellung der privaten Heizsysteme nach 1990) zeichnen ein unzutreffendes Bild.
b) Damit relevante Vergleiche auf nationaler Ebene geführt werden können, wird die Landesregierung gebeten, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, das Jahr 1995 als zusätzliches Bezugsjahr einzuführen.
Für die Fraktion der CDU:
Mohring
Für die Fraktion der SPD:
Höhn
Für die Fraktion der FDP:
Barth
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/31 am 10.09. angenommen.
Es ergeht folgender Beschluss:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1479
zu Drucksache 5/1471
10.09.2010
B e s c h l u s s
Landtagsbeschlüsse auf Klimaschutz ausrichten
Der Landtag hat in seiner 31. Sitzung am 10. September 2010 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, die eigenen Möglichkeiten zum Klimaschutz voll auszuschöpfen und unterstützt die Forderung nach Begrenzung der Erderwärmung um maximal
zwei Grad Celsius.
2. Der Landtag bedauert, dass die Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 den hohen Erwartungen nicht gerecht geworden und inhaltlich hinter den Zielen Deutschlands und der EU zurückgeblieben ist. Er sieht in der "Kopenhagen-Vereinbarung" nur einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem neuen Klimaschutzabkommen für den Zeitraum nach 2012. Ziel Deutschlands und der EU muss es sein, die "Kopenhagen-Vereinbarung" zügig umzusetzen und deren Inhalte in den formalen Prozess der Klimaschutzverhandlungen zu überführen. Insofern erwartet der Landtag von dem UN-Klimagipfel Ende 2010 in Cancún (Mexiko) ein ambitioniertes Ergebnis, das die Entscheidungen von Kopenhagen konkretisiert und umsetzt.
3. Der Landtag schließt sich der Zielsetzung der Bundesregierung nach Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 an. Vorrangiges Ziel muss es sein, diese Emissionsminderungsvorgabe zunächst auf die EU und schließlich auf die gesamte Staatengemeinschaft verbindlich zu übertragen. Der Landtag unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, zwischen den verhärteten Verhandlungspositionen und zwischen den Staaten Brücken zu bauen und so weiter auf ein rechtsverbindliches Abkommen für die Zeit nach 2012 hinzuwirken.
4.
a) Der Landtag wird seine Entscheidungen, insbesondere bei der Rechtsetzung, in Zukunft an dem Maßstab der Emissionsminderung um mindestens 40 Prozent bis 2020 ausrichten, um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden.
b) Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei ihren Entscheidungen ebenfalls konsequent an diesem Maßstab zu orientieren und alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten (u.a. ordnungspolitische Maßnahmen, raumordnerische Instrumente) zu nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die ambitionierten energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen sowie die nationalen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands bei der Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen mit Maßnahmen zu unterlegen. Die bestehenden Thüringer Programme (zum Beispiel das Klima- und Anpassungsprogramm oder die Energie- und Klimastrategie 2015) sind in dieser Legislaturperiode in entsprechender Weise fortzuschreiben.
6.
a) Der Landtag schätzt ein, dass für eine realistische Bewertung der Ergebnisse der freiwilligen Bemühungen Thüringens das Referenzjahr 1990 ungeeignet ist. Strukturbedingte klimarelevante Veränderungen (zum Beispiel der Zusammenbruch der Industrie und die Umstellung der privaten Heizsysteme nach 1990) zeichnen ein unzutreffendes Bild.
b) Damit relevante Vergleiche auf nationaler Ebene geführt werden können, wird die Landesregierung gebeten, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, das Jahr 1995 als zusätzliches Bezugsjahr einzuführen.
Birgit Diezel
Präsidentin des Landtags