22.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/1507
22.09.2010
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Einmalige personenbezogene Rundfunkmedienabgabe durchsetzen - Betriebsstättenabgabe verhindern
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. sich auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz für die Einführung einer personenbezogenen Rundfunkmedienabgabe einzusetzen,
2. auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer vor allem die klein- und mittelständische Wirtschaft belastenden Betriebsstättenabgabe zu verhindern.
Begründung:
Am 10. Juni 2010 sprach sich die Ministerpräsidentenkonferenz für eine Reform der Rundfunkgebührenordnung aus. Seit der Einführung der Gebührenordnung 1953 hat sich sowohl die Medienlandschaft als auch die Medienempfangstechnik grundlegend geändert. So steht die seit 2007 ausgelaufene Gebührenbefreiung von neuartigen Rundfunkempfangsgeräten (z. B. Internet-PC oder internetfähiges Mobiltelefon) zurecht im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik am bisherigen Gebührenmodell. Zudem lässt sich die Gebühreneinzugskontrolle nur mit enormem Verwaltungsaufwand in Gestalt der "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" (GEZ) realisieren. Die umstrittenen Methoden der Rundfunkgebührenbeauftragten sind zudem mitverantwortlich für die geringe Akzeptanz des bisherigen Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daher ist es zu begrüßen, dass sich die Ministerpräsidenten unter Bezugnahme auf das Anfang Mai veröffentlichte Kirchhof-Gutachten, gegen die unzeitgemäße geräteabhängige Gebühr und für eine Reform derselben ausgesprochen haben.
Das Ziel dieser Neuordnung muss ein einfaches, faires und verständliches Gebührensystem in Form einer einmaligen, personenbezogenen Medienabgabe unter der Maßgabe der Aufkommensneutralität für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie der Belastungsneutralität für den typischen Privathaushalt sein. Diese soll ohne großen Aufwand durch die Finanzämter eingezogen werden.
Die Betriebsstättenabgabe muss verhindert werden. Sie führt unweigerlich zu einer Aushöhlung des Prinzips eines einfachen, fairen und verständlichen Abgabenmodells und zu einer zusätzlichen Belastung gerade der Klein- und Kleinstunternehmer. Eine angedachte Staffelung nach Betriebsgröße, gemessen an der Mitarbeiterzahl, lässt ein Hauptziel der Reform - die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Abgabenmodells - unmöglich erscheinen. Dass jeder Firmeninhaber bzw. Mitarbeiter bereits durch eine personenbezogene Medienabgabe seinen Finanzierungsanteil geleistet hat, lässt eine zusätzliche Betriebsstättenabgabe überflüssig erscheinen.
Für die Fraktion:
Barth
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/37 am 12.11.2010 abgelehnt.
Nummer 1 des Antrags wird abgelehnt. Nummer 2 des Antrags wird in namentlicher Abstimmung bei 64 abgegebenen Stimmen mit 6 Jastimmen und 58 Neinstimmen abgelehnt