Anträge

Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/1508
22.09.2010

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht
in Kinder- und Erziehungsheimen in Thüringen


I. Der Thüringer Landtag sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid an, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen zwischen 1945 und 1989 widerfahren ist, und bedauert dies zutiefst. Auch in Thüringen waren Kinder und Jugendliche - insbesondere in den damaligen Jugendwerkhöfen und Spezialheimen - von Misshandlungen betroffen.

II. Der Thüringer Landtag begrüßt die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse in Heimen und fordert die Landesregierung auf, neben der Aufarbeitung mit Hilfe des initiierten Runden Tisches, mit der Bundesregierung gemeinsam an der Aufklärung dieser Problematik mitzuwirken.

III. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine angemessene Beteiligung der DDR-Opferverbände - wie beispielsweise der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. - am runden Tisch auf Bundesebene einzusetzen und eine Beteiligung auf Landesebene sicherzustellen.

IV. Die Landesregierung berichtet dem Landtag schriftlich über die wissenschaftliche Aufarbeitung sowie über die Tätigkeit des Runden Tisches auf Bundesebene. Zudem berichtet die Landesregierung dem Landtag schriftlich über die Tätigkeit des Runden Tisches auf Landesebene.

V. Die Landesregierung berichtet dem Landtag über Möglichkeiten der konkreten Hilfe bzw. Entschädigung der Opfer.

Begründung:
Gewalt, Misshandlungen und Demütigungen in DDR-Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen sind keine neuen Vorwürfe. Viele sind seit Jahren bekannt und dokumentiert. Doch hat die jüngste Missbrauchsdebatte in Deutschland zu einer neuen Offenheit geführt, die das negative Bild über die Zustände in den DDR-Kinderheimen dramatisch verschärft. Insgesamt gab es in der DDR zum 31. März 1989 602 staatliche Kinderheime (inklusive Jugendwerkhöfen und Säuglingsheimen) mit einer Kapazität von 34 610 Plätzen. Davon waren 38 Spezialkinderheime und 32 Jugendwerkhöfe. In den Jugendwerkhöfen wurden 14- bis 18-Jährige eingewiesen, die als schwer erziehbar und verhaltensauffällig galten und nach Auffassung der staatlichen Organe der DDR dem Gesellschaftsbild widersprachen.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren kamen in so genannte Spezialkinderheime. Eine Straftat hatten sie in der Regel nicht begangen. Vielmehr genügte ein nicht näher definiertes "auffälliges" Verhalten zur Einweisung. Häufig ist aus den Schilderungen und Berichten betroffener ehemaliger Heimkinder, welche Akteneinsicht genommen hatten, als Einweisungsgrund lediglich die "Zugehörigkeit zu Gruppierungen negativer Kinder/Jugendlicher" bekannt.

Über die Konsequenzen einer Einweisung gibt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage, Drucksache 5/1285, Auskunft:

"[Die Betroffenen schildern] die Aufenthalte in den verschiedenen Heimen, welche konsequent dem Erziehungsziel einer sozialistischen Persönlichkeit dienten, zum überwiegenden Teil als Verlust persönlicher Rechte und als einen Angriff auf jede Form der Individualität. Die Aufenthalte wurden nach den Schilderungen der Betroffenen als Umerziehung erlebt, da sie dem Bild einer sozialistischen Persönlichkeit nicht entsprachen. Der erlebte Prozess der Umerziehung war für die Betroffenen mit Entrechtung sowie seelischer und körperlicher Gewalt verbunden. Als besonders belastend wurde nach den Schilderungen der Betroffenen die Anwendung seelischer und körperlicher Gewalt bei der Methode der 'Kollektiv- bzw. Selbsterziehung' empfunden, bei der die Kinder und Jugendlichen - entweder auf Anordnung hin oder mindestens jedoch mit Duldung der Erzieher und des Personals - einander als Peiniger/-innen erleben mussten. Insofern ordnen Heimkinder aus ehemaligen DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen diese Lebensphase eindeutig als Form politischer Verfolgung ein."

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 5/1216, spricht die Landesregierung von über 200 Betroffenen, die sich innerhalb eines Jahres (Zeitraum von Juni 2009 bis Juni 2010) mit der Bitte um Unterstützung bei der strafrechtlichen Rehabilitierung der in Heimen und Jugendwerkhöfen verbrachten Zeit an die Beratungsinitiative der Thüringer Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (TLStU) gewandt haben. Die Fallzahlen ergeben sich allein für Kinderheime der DDR, die auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen liegen. Die Landesregierung spricht sogar davon, dass die Betroffenen durchgängig von psychischen und physischen Misshandlungen in den Spezial- bzw. Durchgangsheimen berichten, sodass davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer misshandelter Kinder noch weitaus höher liegt.

Daher ist es gerade im zwanzigsten Jahr der deutschen Einheit wichtig, ein Signal des Bedauerns und der Anteilnahme an die Betroffenen zu richten, die bis heute unter den Erlebnissen in den DDR-Kinderheimen leiden. Die systematische und staatlich beförderte Misshandlung und Entrechtung von Kindern und Jugendlichen sowie die gezielte politische Umerziehung und Indoktrination Schutzbefohlener legt uns die moralische Pflicht auf, auch den jüngsten Opfern der SED-Diktatur unsere Unterstützung in Form wissenschaftlicher Aufarbeitung und finanzieller Entschädigungs- bzw. Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen. Eine Entschließung des Landtags in diesem Sinne dokumentiert, dass auch das an Kindern und Jugendlichen begangene Unrecht nicht vergessen ist.

Eine aktive Aufarbeitung unter Einbeziehung Betroffener erleichtert zudem auch weiteren Geschädigten - die bisher aus Scham oder Angst geschwiegen haben - auf die entsprechenden Stellen zuzukommen und an der Aufklärung der Verhältnisse in DDR-Kinderheimen mitzuwirken. So gelingt es uns gemeinsam, die Betroffenen zu rehabilitieren und ihnen ein Stück ihrer Würde zurückzugeben.

Für die Fraktion:
Koppe

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/37 am 12.11. angenommen.

Die Nummer I des Antrags wird in namentlicher Abstimmung bei 70 abgegebenen Stimmen mit 69 Jastimmen und 1 Enthaltung angenommen.


Es ergeht folgender Beschluss:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1843
zu Drucksache 5/1508
12.11.2010

B e s c h l u s s

Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Thüringen


Der Landtag hat in seiner 37. Sitzung am 12. November 2010 folgenden Beschluss gefasst:

Der Thüringer Landtag sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid an, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen zwischen 1945 und 1989 widerfahren ist, und bedauert dies zutiefst. Auch in Thüringen waren Kinder und Jugendliche - insbesondere in den damaligen Jugendwerkhöfen und Spezialheimen - von Misshandlungen betroffen.

Birgit Diezel
Präsidentin des Landtags


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