29.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/1556
29.09.2010
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Berichterstattung über die Auswirkungen von Änderungen
im Vergabeverfahren
I. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die derzeitige Vergabepraxis im Freistaat Thüringen zu berichten. Dabei soll auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Wie viele öffentliche Aufträge wurden im Freistaat Thüringen
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt?
(bitte getrennt aufführen nach Leistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen [VOB] und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen [VOL] und nach Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 bzw. § 1 Abs. 1 und 2 Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) innerhalb des Berichtszeitraums 1. Januar 2008 bis 10. Juni 2010)
2. Welches Auftragsvolumen umfassten diese Aufträge?
(bitte aufgliedern in Aufträge, die
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt wurden und
getrennt aufführen nach Leistungen gemäß VOB und VOL und nach Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 bzw. § 1 Abs. 1 und 2 VOF)
3. Wie viele dieser Aufträge wurden an Unternehmen mit Hauptsitz in Thüringen erteilt?
(bitte aufgliedern in Aufträge, die
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt wurden und
getrennt aufführen nach Leistungen gemäß VOB und VOL und nach Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 bzw. § 1 Abs. 1 und 2 VOF)
4. Wie viel Prozent dieses Auftragsvolumens wurden an Unternehmen mit Hauptsitz in Thüringen erteilt? (bitte aufgliedern in Aufträge, die
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt wurden und getrennt aufführen nach Leistungen gemäß VOB und VOL und nach Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 bzw. § 1 Abs. 1 und 2 VOF)
5. Wie viele dieser Aufträge wurden an kleine und mittelständische Unternehmen erteilt? (bitte aufgliedern in Aufträge, die
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt wurden und
getrennt aufführen nach Leistungen gemäß VOB und VOL und
nach Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 bzw. § 1 Abs. 1 und 2 VOF)
6. Welches Auftragsvolumen wurde an kleine und mittelständische
Unternehmen erteilt?
(bitte aufgliedern in Aufträge, die
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt wurden und
getrennt aufführen nach Leistungen gemäß VOB und VOL und nach Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 bzw. § 1 Abs. 1 und 2 VOF)
7. Wie viele öffentliche Aufträge wurden in dem oben genannten Zeitraum
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden öffentlich ausgeschrieben?
(bitte getrennt aufführen nach Leistungen gemäß VOB, VOL und VOF)
8. Wie viele öffentliche Aufträge wurden in dem oben genannten Zeitraum
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden
1. freihändig und
2. beschränkt vergeben?
(bitte getrennt aufführen nach der Vergabeart und nach Leistungen gemäß VOB, VOL und VOF)
9. Welches Auftragsvolumen umfassten die
1. freihändig und
2. beschränkt vergebenen öffentlichen Aufträge?
(bitte aufgliedern in Aufträge, die
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des
Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden erteilt wurden und
getrennt aufführen nach der Vergabeart und nach Leistungen gemäß
VOB, VOL und VOF)
10. Wurden öffentliche Aufträge, die über den Schwellenwerten einer
a) freihändigen und
b) beschränkten Vergabe nach der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie lagen, nicht öffentlich ausgeschrieben? (bitte getrennt aufführen nach der Vergabeart, nach der Ersten und Zweiten Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie und nach Leistungen gemäß VOB und VOL)
Falls ja, warum wurden die öffentlichen Aufträge nicht ausgeschrieben? (bitte einzeln aufführen)
11. Welche positiven Effekte haben sich aus der Zweiten Änderung
der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie ergeben?
12. Wie viele öffentliche Aufträge wurden im Freistaat Thüringen
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden
an Unternehmen vergeben, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mindestens nach den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages beschäftigt werden, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gebunden ist?
13. Wie viele öffentliche Aufträge wurden im Freistaat Thüringen
a) durch den Freistaat selbst,
b) durch den Freistaat Thüringen in Auftragsverwaltung des Bundes,
c) durch die Landkreise und
d) durch die Städte und Gemeinden
an Unternehmen vergeben, bei denen keine Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf durchgeführt wurden?
II. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag in Zukunft jährlich über die in den Fragen 1 bis 9, 12, 13 nachgefragten Daten, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der VOB, VOL und VOF - Ausgabe 2009 - am 11. Juni 2010, Bericht zu erstatten.
Begründung:
Gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage 296 (Drucksache 5/687) kann das Thüringer Wirtschaftsministerium keine repräsentativen und belastbaren Aussagen über Veränderungen in der Vergabepraxis in Thüringen seit der Zweiten Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie machen. Grund dafür ist, dass die Anhebungen der Schwellenwerte (Zweite Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) im Zuge des sogenannten Konjunkturpaketes II nicht durch statistische Erhebungen begleitet wurden. Die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie läuft voraussichtlich am 31. Dezember 2010 aus. Welche Auswirkungen die Anhebung der Schwellenwerte auf die Thüringer Wirtschaft hat bzw. hatte und wie sich eine Absenkung der Schwellenwerte auswirkt, wie sie in der neuen VOB/A vorgesehen sind, ist demnach nicht absehbar. Da das Thüringer Wirtschaftsministerium seit geraumer Zeit ein eigenes Vergabegesetz für Thüringen anstrebt, ist es unverständlich, warum keine statistischen Begleitungen der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie existieren. Gerade der bestehende Gesetzentwurf des Thüringer Vergabegesetzes würde einen erheblichen Bürokratieaufwand verursachen. Auch führt die Einbeziehung vergabefremder Kriterien dazu, dass kleine und mittelständische Unternehmen vor einer Beteiligung an den öffentlichen Ausschreibungen abgeschreckt oder sogar von vornherein ausgeschlossen sind.
Um ein Vergabeverfahren in Thüringen zu entwickeln, das die Thüringer Wirtschaft stärkt und auch für kleine und mittelständische Unternehmen handhabbar ist, bedarf es verlässlicher Statistiken und Erhebungen, aus denen Aussagen über die Auswirkungen der bisher getroffenen Maßnahmen abgeleitet werden können. Andernfalls können für die Thüringer Wirtschaft keine positiven Konsequenzen aus der getroffenen Maßnahme gezogen werden. Trotz der Aussage, ein zeitgemäßes, innovatives und europarechtskonformes Landesvergabegesetz zu schaffen, wurde es bisher von der Landesregierung verpasst, laufende Prozesse zu beobachten und diese somit in weitgreifende Entscheidungen mit einzubeziehen.
Für die Fraktion:
Bergner
Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/41 am 19.01.2011 abgelehnt.