Kleine Anfragen

Landesbeauftragter für das Zusammenleben der Generationen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 194
des Abgeordneten Barth (FDP)
Thüringer Landesbeauftragter für das Zusammenleben
der Generationen


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, einen "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen" einzurichten (vgl. II.8. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einsetzung eines "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen"?

2. Welcher obersten Dienstbehörde soll der "Thüringer Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen" dienstrechtlich zugeordnet werden?

3. Wie und wo gliedert sich der "Thüringer Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, den "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen" zu berufen?

5. Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

6. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal beim "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

7. Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die jährlichen Kosten für den "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen" (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen" eingestellt?

9. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des "Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen" erfüllt sind?

10. Plant die Landesregierung, das Parlament in/über die Arbeit des "Beauftragten für Generationenfragen" einzubeziehen und/oder zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Art und Weise soll das jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/534
26.02.2010

Der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1. bis 10.:
Laut Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD vom Oktober 2009 soll der "Thüringer Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen" bei Fragen der Generationengerechtigkeit und des demographischen Wandels beraten.

Die Meinungsbildung der Landesregierung zu den erforderlichen und zu realisierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Thüringer Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen ist noch nicht abgeschlossen. Die Beantwortung der gestellten Fragen ist deshalb gegenwärtig leider noch nicht möglich.

Dr. Schöning
Minister
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