20.05.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
20.05.2010
K l e i n e A n f r a g e 597
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bezeichnet System zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen des Hygienezustands in Restaurants und Lebensmittelmärkten als sehr umstritten
Laut Pressemitteilung vom 17. Mai 2010 bezeichnet das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit das Berliner System zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen des Hygienezustandes in Restaurants und Supermärkten als "sehr umstritten", mit dem Hinweis, dass das System an den "mittelalterlichen Pranger" erinnere. Dabei sprechen sich 93 Prozent der Deutschen dafür aus, dass Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen direkt in Supermärkten und Restaurants veröffentlicht werden. Das System, das so seit 2001 bereits erfolgreich in Dänemark angewandt und eine hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern besitzt, zeichnet sich durch seine Einfachheit und Direktheit aus. Hierbei werden für den Verbraucher gut sichtbar und verständlich die Untersuchungsergebnisse in Form von Smileys, die durch ihr "Gesicht" in vier verschiedenen Varianten das Untersuchungsergebnis widerspiegeln (Smiley-System), in den jeweiligen Betrieben ausgehangen. In Berlin werden seit 2009 negativ aufgefallene Betriebe in einer "Negativliste" im Internet veröffentlicht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches System zur direkten Verbraucherinformation über die Ergebnisse von Hygieneuntersuchungen in Restaurants und Supermärkten gibt es im Freistaat Thüringen? Wie ist das System konkret ausgestaltet?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, inwieweit die bestehenden Informationsmöglichkeiten durch die Thüringer Bürger in Anspruch genommen werden?
3. Ist die Schaffung eines Systems zur direkten und unverzüglichen Verbraucherinformation vor Ort in den Betrieben angedacht? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie ist das System konkret ausgestaltet?
4. Wie begründet die Landesregierung ihre Ablehnung des "Berliner Systems"? Welche vor allem rechtlichen Bedenken macht die Landesregierung hier konkret geltend?
5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie der Verband der Lebensmittelkontrolleure, der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband sowie der Einzelhandelsverband des Freistaats Thüringen der direkten Veröffentlichung der Ergebnisse von Hygienekontrollen gegenüberstehen und wenn ja, welche?
Koppe