13.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.09.2010
K l e i n e A n f r a g e 901
der Abgeordneten Bergner und Recknagel (FDP)
Die Einführung der Doppik in Thüringer Gebietskörperschaften
Am 28. November 2008 traten in Thüringen das "Thüringer Gesetz über
das Neue Kommunale Finanzwesen" (ThürNKFG) sowie am 30. und 31.
Dezember 2008 die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Die Einführung
des Optionsmodells, der freien Wahl zwischen Kameralistik und Doppik,
erfolgte mit dem Ziel, mehr Haushaltstransparenz zu schaffen und somit
einen besseren Überblick über die Haushaltslage zu ermöglichen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden
im Freistaat Thüringen haben seit dem 1. Januar 2009 die
doppelte Buchführung (Doppik) eingeführt (bitte einzeln aufzählen)?
2. Welche Kosten sind den Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften,
Städten und Gemeinden im Freistaat Thüringen seit dem 1. Januar
2009 durch die Umstellung auf die Doppik bisher entstanden (bitte
einzeln auflisten nach EDV-Systemen, Weiterbildungskosten, neu
geschaffenen Stellen und weiteren Kosten)?
3. Welche und wie viele verschiedene Softwarelösungen für die Doppik
kommen im Freistaat Thüringen zur Anwendung?
4. Sind die jeweiligen Dateiformate kompatibel und die jeweiligen Ergebnisse
inhaltlich vergleichbar?
5. Welche Hilfestellungen bietet die Landesregierung den Landkreisen,
Verwaltungsgemeinschaften, Städten und Gemeinden im Freistaat
Thüringen, die eine Umstellung auf die doppelte Buchführung vornehmen
bzw. vorgenommen haben?
6. Ab welcher Größe einer Gebietskörperschaft hält die Landesregierung
die Umstellung auf die doppelte Buchführung für wirtschaftlich
sinnvoll?
7. Plant die Landesregierung die Umstellung des Landeshaushalts auf
eine kaufmännische Rechnungslegung und wie begründet sie ihre
Entscheidung für oder gegen eine solche Entscheidung?
8. Plant die Landesregierung die Erstellung einer umfassenden Vermögensbilanz
für den Freistaat Thüringen?
9. Wie begründet die Landesregierung ihre Positionierung zu Frage 8?
Bergner Recknagel
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1715
26.10.2010
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Seit dem 1. Januar 2009 haben folgende Kommunen auf die Doppik umgestellt:
- der Landkreis Eichsfeld,
- die Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar mit allen elf Mitgliedsgemeinden, das sind die Gemeinden Bernterode, Schimberg, Dieterode, Schwobfeld, Geismar, Sickerode, Kella, Volkerode, Krombach, Wiesenfeld und Pfaffschwende,
- die Städte Leinefelde-Worbis und Nordhausen und
- die Gemeinde Tabarz.
Somit werden insgesamt 16 kommunale Haushalte in Thüringen nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzwesens geführt.
Zu 2.:
Zu den Kosten der Umstellung auf die kommunale Doppik liegen der Landesregierung keine aussagefähigen Erkenntnisse vor.
Zu 3. und 4.:
Die Entscheidungen über organisatorische Einzelheiten im Rahmen der Umstellung auf die kommunale Doppik treffen die Kommunen in Ausübung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Zur Software, die im Rahmen der kommunalen Doppik von den Kommunen eingesetzt wird, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Zu 5.:
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen durch ihre Mitarbeit an dem Gemeinschaftsprojekt Neues Kommunales Finanzwesen, das in einer ersten Projektphase die Entwürfe der rechtlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften zur kommunalen Doppik erarbeitet hat. Anschließend wurde das Gemeinschaftsprojekt mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und dem Thüringischen Landkreistag fortgesetzt, insbesondere wurden in diesem Jahr zwei Konferenzen mit den Umstellungskommunen durchgeführt und laufend Fragen zum Umstellungsprozess beantwortet.
Zu 6.:
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Gemeindegröße und der Wirtschaftlichkeit der Umstellung auf die kommunale Doppik. Eine Gemeindegröße, die die Voraussetzung für eine effiziente Verwaltungsstruktur bietet, ist grundsätzlich auch für eine wirtschaftlich sinnvolle Umstellung auf die kommunale Doppik geeignet.
Zu 7. bis 9.:
Die Umstellung des Landeshaushalts auf eine kaufmännische Rechnungslegung und die Erstellung einer umfassenden Vermögensbilanz für den Freistaat Thüringen sind derzeit nicht geplant.
Im Thüringer Finanzministerium wird das Projekt "thare - Modernisierung des Thüringer Haushalts- und Rechnungswesens" geführt. Mögliche Ansätze für eine Veränderung bzw. Modernisierung des bestehenden Haushalts- und Rechnungswesens werden derzeit analysiert und gewertet. Dies ist Voraussetzung für eine eventuelle Grundsatzentscheidung über ein mögliches weiteres Verfahren.
Prof. Dr. Huber
Minister