21.10.2009
THÜRINGER LANDTAG
5. Wahlperiode
21.10.2009
K l e i n e A n f r a g e 46
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Gegenwart und Zukunft der ärztlichen Versorgung im
ländlichen Raum Thüringens
Die gegenwärtige und zukünftige ärztliche Versorgung im niedergelassenen wie im stationären Bereich im ländlichen Raum Thüringens gibt Anlass zur Sorge. Viele niedergelassene Ärzte sind bereits oder werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Bestehende Arztpraxen stehen bereits jetzt vor großen Schwierigkeiten, geeignete Nachfolger zu fi nden. Auch für Krankenhäuser im ländlichen Raum ist es schwierig, Klinikärzte zu fi nden. Darüber hinaus sinkt die Zahl der Mediziner, die überhaupt noch im ärztlichen Beruf tätig sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum Thüringens seit dem Jahr 2004 entwickelt? Von Interesse ist insbesondere das Verhältnis zur Einwohnerzahl (Gesamtzahlen des ländlichen Raums; Städte/Gemeinden bis 3 000 Einwohner; Städte/Gemeinden über 3 000 bis 5 000 Einwohner; Städte/Gemeinden über 5 000 bis 10 000 Einwohner; Städte/Gemeinden über 10 000 bis 20 000 Einwohner; Städte über 20 000 Einwohner); bitte auch jahrweise aufschlüsseln;
a) Ärzte an Krankenhäusern,
b) Allgemeinärzte,
c) Fachärzte,
d) Zahnärzte.
2. Wie wird sich nach Einschätzung der Landesregierung die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum bis zum Jahr 2015 entwickeln? Von Interesse ist insbesondere das Verhältnis zur Einwohnerzahl (Gesamtzahlen des ländlichen Raums; Städte/Gemeinden bis 3 000 Einwohner; Städte/Gemeinden über 3 000 bis 5 000 Einwohner; Städte/ Gemeinden über 5 000 bis 10 000 Einwohner; Städte/Gemeinden über 10 000 bis 20 000 Einwohner; Städte über 20 000 Einwohner); bitte auch jahrweise aufschlüsseln.
3. Wie viele Praxen niedergelassener Ärzte im ländlichen Raum haben seit 2004 geschlossen, weil kein Praxisnachfolger gefunden werden konnte (bitte jahrweise aufschlüsseln)?
4. Wie viele Praxen niedergelassener Ärzte im ländlichen Raum werden voraussichtlich bis zum Jahr 2015 altershalber einen Praxisnachfolger benötigen (bitte jahrweise aufschlüsseln)?
5. Gibt es Städte und Gemeinden im ländlichen Raum, in denen es bereits jetzt keine Hausärzte und/oder internistische Praxen mit hausärztlichem Schwerpunkt gibt und wenn ja, für welche Städte/Gemeinden trifft dies zu und wie weit ist deren durchschnittliche Entfernung zum nächsten niedergelassenen Arzt oder Krankenhaus?
6. Trifft es zu, dass in den ländlichen Räumen in den nächsten Jahren mit einer ärztlichen Unterversorgung zu rechnen ist? Welche negativen Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung sind infolgedessen zu befürchten?
7. Rechnet die Landesregierung infolge eines eventuellen Ärztemangels an Kliniken im ländlichen Raum mit der Schließung von Krankenhäusern?
8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um einer ärztlichen Unterversorgung in den ländlichen Räumen rechtzeitig entgegenzuwirken?
9. Welche Maßnahmen planen die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausträger Thüringens, um einer ärztlichen Unterversorgung in den ländlichen Räumen entgegenzuwirken?
10. Welche Anreizsysteme zum Ausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten sind möglich und darstellbar?
Koppe
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/226
22.12.2009
Das
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
In die Beantwortung wurden die vorliegenden Stellungnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Thüringen sowie der Landesärztekammer Thüringeneinbezogen.
Die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung erfolgt gemäß den Festlegungen der entsprechenden Bedarfsplanungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses als oberstem Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gemäß diesen Richtlinien werden innerhalb der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Planungsbereiche, das sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, gebildet. Eine weitergehende Unterscheidung zwischen ländlichem und städtischem Raum erfolgt insoweit nicht.
Als Grundlage für die arztgruppenspezifische Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung im Planungsbereich werden die arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad festgelegt.
Die Bedarfsplanung orientiert sich am tatsächlichen Versorgungsgrad. Wird ein Versorgungsgrad von 110 Prozent im Hinblick auf den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad unterschritten, ist eine Neuzulassung innerhalb des Planungsbereiches möglich. Somit drückt die Höhe des Versorgungsgrades je Planungsbereich aus, in welchem Maße den Bürgern der Zugang zu ärztlichen, fachärztlichen sowie zahnärztlichen Leistungen ermöglicht wird.
Zu 1.a bis 1.d:
Im ländlichen Raum bzw. in Städten/Gemeinden bis 3 000 Einwohner befinden sich folgende Kliniken:
- Geriatrische Fachklinik Lengefeld unterm Stein,
- Evangelisches Fachkrankenhaus für Atemwegserkrankungen in Neustadt/Südharz,
- Betriebsstätte Kleinbartloff/Ortsteil Reifenstein des Eichsfeldklinikums.
Alle übrigen Krankenhäuser befinden sich an zentralen Orten, typischerweise in Kreisstädten bzw. kreisfreien Städten. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) verfügt über kein statistisches Zahlenmaterial zur Anzahl und Qualifikation von Ärzten in den einzelnen Krankenhäusern. Durch die Landesärztekammer Thüringen konnte ausschließlich eine aktuelle Aufschlüsselung (Stand: 12/2008) der Ärzte an Kliniken zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Angaben sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung im Zeitraum 2004 bis 2009 ist in der als Anlage 2 beigefügten Tabelle dargestellt.
In den als Anlagen 3 bis 13 beigefügten Tabellen wird die Entwicklung der fachärztlichen Versorgung - getrennt nach Facharztgruppen - im Zeitraum 2004 bis 2009 aufgezeigt.
Die Entwicklung der zahnärztlichen Versorgung im Zeitraum 2004 bis 2009 ist der als Anlage 14 beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Zu 2.:
Die arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad im ländlichen Raum für das Jahr 2015, die Maßstab für die tatsächlichen Versorgungsgrade sind, können seitens der Landesregierung nicht seriös prognostiziert werden.
In einigen Regionen Thüringens ist bereits jetzt durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein drohender Ärztemangel festgestellt worden. Unterversorgung im Sinne des § 100 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) gibt es in Thüringen jedoch nicht. Verschärfend wird sich insbesondere die in Thüringen ungünstige Altersstruktur sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich auswirken. Nach einer Studie der KVT waren zum Jahresende 2006 54 Prozent der Hausärzte und 48 Prozent der Fachärzte über 50 Jahre alt.
Positive Effekte sind durch die erreichte weitgehende Angleichung der ärztlichen Vergütung an das Niveau der alten Länder zu erwarten. Mittel- und langfristig werden andere von der Landesregierung initiierte Maßnahmen wie die Gründung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universitätsklinik Jena oder die Gründung einer Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen greifen.
Zu 3.:
Da die Planungsbereiche nicht zwischen ländlichem und städtischem Raum unterscheiden, kann nur allgemein ausgeführt werden, dass in den Jahren 2005 bis 2008 313 Hausärzte auf die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verzichtet haben. Dem stehen für den gleichen Zeitraum 231 Zulassungen gegenüber; davon betreffen 97 Praxisübernahmen. Für den fachärztlichen Bereich wurden von der KVT solche Erhebungen nicht durchgeführt.
Aus den Anlagen 2 bis 13 sind in der Summe die jeweiligen Veränderungen in den Planungsbereichen im Zeitraum 2004 bis 2009 erkennbar.
Zu 4.:
Da eine Altersgrenze für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht mehr vorgesehen ist, ist eine seriöse Prognose nicht möglich.
Zu 5.:
Die Fragestellung impliziert, dass es üblich sei, dass in jeder Gemeinde ein Hausarztsitz angesiedelt sein muss. Dies ist jedoch nicht der Fall, da eine Praxis nicht in jeder Ortschaft genügend Patienten generieren kann, um betriebswirtschaftlich geführt zu werden.
Zu den Fragen nach den Gemeinden ohne Hausarztsitz sowie deren durchschnittliche Entfernung zum nächsten Arzt bzw. Krankenhaus gibt es keine statistischen Erhebungen.
Zu 6.:
Die derzeit gültigen Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte bzw. -Zahnärzte geben als Planungsbereich den jeweiligen Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt vor und gehen von einer Unterversorgung
im hausärztlichen Bereich bei einem Versorgungsgrad weniger als 75 Prozent und im fachärztlichen Bereich von weniger als 50 Prozent im Hinblick auf den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad aus (§ 100 SGB V). Inwieweit unter diesen Maßgaben ggf. eine Unterversorgung eintreten wird, kann nicht vorausgesagt werden. Wie bereits ausgeführt, ist in einigen Regionen Thüringens zwar bereits jetzt, wenngleich keine Unterversorgung, so doch ein drohender Ärztemangel durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgestellt worden. Negative
Auswirkungen auf die Qualität der ärztlichen Versorgung sind im Hinblick auf die derzeitige Situation jedoch nicht zu befürchten.
Zu 7.:
nein
Zu 8.:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen. Darüber hinaus werden insbesondere durch die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen folgende Maßnahmen angestrebt:
- die Schaffung eines Thüringer Stipendiums zur Bindung junger Ärzte im Freistaat Thüringen,
- die bedarfsbezogene Förderung ambulanter ärztlicher und psychotherapeutischer Weiterbildung,
- der Betrieb von Eigeneinrichtungen,
- die Unterstützung kommunaler Angebote zur Niederlassung in ländlichen Gemeinden,
- die Unterstützung von Famulaturen in niedergelassenen Arztpraxen,
- die Unterstützung von Ärzten im Praktischen Jahr sowie
- die Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bei der Erfüllung/ Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages gemäß § 75 SGB V.
Daneben ist es notwendig, die einzelnen Maßnahmen der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen. Auch dazu wurde das "Netzwerk Förderung des hausärztlichen Nachwuchses in Thüringen" gegründet. Bereits im Januar 2010 soll das erste Treffen der Akteure im Gesundheitswesen stattfinden. Ein wesentlicher Aspekt wird die Konsentierung der Mindestanforderungen für die Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin in Thüringen sein.
Zu 9. und 10.:
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen hatte für die Jahre 2008 und 2009 Fördermaßnahmen für Bereiche mit einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung beschlossen. Ab dem Jahr 2010 wird der Beschluss Teil D des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 2 Buchst. e SGB V zur Höhe und Anwendung von Orientierungswerten im Regelfall sowie bei festgestellter Unter- und Überversorgung wirksam. Eine endgültige Beschlussfassung über Zu- und Abschläge ist in Thüringen noch nicht erfolgt.
Unabhängig von festgestellter Unterversorgung wird die Weiterbildung Allgemeinmedizin finanziell gefördert und es gibt einen Weiterbildungsverbund zwischen der KVT und einzelnen Krankenhäusern. Die KVT unterstützt die Anstellung in einer Eigeneinrichtung und die in Thüringen gegründete Stiftung zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung in Thüringen.
Taubert
Ministerin