13.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.09.2010
K l e i n e A n f r a g e 904
des Abgeordneten Barth (FDP)
Praxis der Beschäftigung von Mitarbeitern externer Institutionen in Ministerien und Behörden des Freistaats Thüringen
Seit mehreren Jahren wird in verschiedenen Medienverlautbarungen über die Praxis der Entsendung von Mitarbeitern von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen in Ministerien und Behörden des Bundes berichtet. Beispielhaft seien der Bericht des TV-Magazins "Monitor": "Profitabel - Wie die Industrie an Gesetzen mitstrickt" vom 19. Oktober 2006 sowie der "Spiegel-Online"- Artikel: "Externe Mitarbeiter. Regierung lässt Schlupfloch für Leihbeamte" vom 23. April 2009 erwähnt. Am 26. Juli 2008 trat zu diesem Sachverhalt eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung" in Kraft, die den Umgang mit Personen regelt, die "außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem Arbeitsverhältnis steh[en] und vorübergehend und unter Aufrechterhaltung [ihres] bisherigen Arbeitsverhältnisses in der Bundesverwaltung tätig [sind]" (vgl. Nr. 1.2 der Verwaltungsvorschrift).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden von den Ministerien oder von den Behörden des Freistaats Thüringen seit dem Jahr 2004 Mitarbeiter beschäftigt, die ganz oder teilweise von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen bezahlt werden (falls ja, bitte die Anzahl dieser Mitarbeiter jahrweise bis einschließlich des Jahres 2010 aufführen)?
2. In welchen Ministerien bzw. Behörden des Freistaats Thüringen sind die unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen jeweils beschäftigt worden?
3. Von welchen Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen wurden die unter Frage 1 benannten Mitarbeiter in Ministerien bzw. Behörden des Freistaats Thüringen jeweils entsandt?
4. Wie wurden die unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen während ihrer Tätigkeit in einem Ministerium bzw. einer Behörde des Freistaats Thüringen jeweils dienstrechtlich eingeordnet?
5. Mit welchen Aufgaben waren die unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen jeweils betraut?
6. Welche der unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen wurden während ihrer Tätigkeit in einem Ministerium bzw. einer Behörde des Freistaats Thüringen jeweils in dessen Leitungsbereich eingesetzt (bitte jeweils die Funktion im Leitungsbereich des Ministeriums/der Behörde und den Zeitraum ihres dortigen Einsatzes angeben)?
7. In welchen Fällen waren die unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen im Rahmen ihrer regelmäßigen Tätigkeit in einem Ministerium/ einer Behörde des Freistaats Thüringen jeweils
a) mit der Erarbeitung von Entwürfen für Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften betraut,
b) mit der Kompetenz zur abschließenden Entscheidung im Einzelfall ausgestattet,
c) mit der Entscheidungsbefugnis für Vorgänge ausgestattet, die ihre jeweils entsendende Institution unmittelbar betraf,
d) mit der Kompetenz zur Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgestattet?
8. Für welche Dauer waren die unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen jeweils beschäftigt?
9. Welche der unter Frage 1 benannten Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen wurden von der entsendenden Institution, vom Freistaat Thüringen oder von beiden Akteuren zu jeweils welchen Anteilen bezahlt?
10. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, Mitarbeiter von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen in Ministerien und Behörden des Freistaats Thüringen zu beschäftigen?
11. Mit welchen Vorkehrungen stellt die Landesregierung sicher, dass sich die von Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen in Ministerien und Behörden des Freistaats Thüringen entsandten Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit allein vom Gemeinwohl und nicht von den Interessen ihres ursprünglichen Arbeitgebers leiten lassen?
12. Auf welche Art und Weise wird der Status der Mitarbeiter aus Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen, die in Ministerien und Behörden des Freistaats Thüringen beschäftigt sind, bei ihren Kontakten innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung kenntlich gemacht?
13. Existiert auf der Landesebene eine zur Bundesebene vergleichbare Vorschrift, welche die Beschäftigung von Mitarbeitern aus Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen oder Unternehmen in Ministerien und Behörden des Freistaats Thüringen regelt? Falls nein, auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Beschäftigung externer Mitarbeiter durch Ministerien oder Behörden des Freistaats Thüringen?
14. Sofern auf der Landesebene eine zur Bundesebene vergleichbare Vorschrift für die Beschäftigung externer Mitarbeiter bislang nicht existiert, plant die Landesregierung den Erlass einer solchen Vorschrift, bis zu welchem Zeitpunkt soll ein Beschluss darüber herbeigeführt werden, und - falls die Landesregierung keine derartige Regelung plant - wie begründet die Landesregierung ihren Verzicht?
Barth
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER