15.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
15.09.2010
K l e i n e A n f r a g e 917
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Ist der Betrieb von Warenverkaufsautomaten eine Landesaufgabe?
In den Beratungen zum Haushalt des Jahres 2010 stellte sich heraus, dass der Freistaat Thüringen teilweise hohe Summen für die Anschaffung von Kleingeräten wie Kaffeemaschinen ausgibt. Beispielgebend sei der Haushaltstitel 04 22/812 02 für das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien genannt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kaffeemaschinen, Waren- und Getränkeverkaufsautomaten (Heiß- und Kaltgetränke) mit welchen Anschaffungswerten (nur Geräte ab 400 Euro) besitzt das Land zurzeit (bitte Auflistung nach Typ, Geräteart, Anschaffungswert, Datum der Inbetriebnahme, Aufstellort [Ministerium, Landesbehörde]; für Geräte in Leasing oder Miete bitte auch Vertragslaufzeit und monatliche Rate angeben)?
2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Geräte? Wie lang ist die vorgesehene Nutzungsdauer der Geräte?
3. Wie viele Geräte welchen Typs (Hersteller, Geräteart, Größenklasse) und welchen Preises werden in den Jahren 2010 und 2011 noch angeschafft (bitte Auflistung nach Ministerien und Landesbehörden)?
4. Wie hoch waren die jeweiligen Einnahmen in den Haushaltsjahren 2008, 2009, 2010 aus dem Verkauf von Waren und Getränken aus Kaffeemaschinen, Waren- und Getränkeverkaufsautomaten oder aus der Verpachtung an Dritte?
5. Wie hoch waren die jeweiligen Betriebskosten, aufgeschlüsselt nach Personal, Wartung, Reparatur, Energie, Verbrauchsmaterial, Versicherung, sonstige Kosten?
6. Wurde jeweils eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, ggf. unter Prüfung der Möglichkeit, die Geräte von einem Geräteaufsteller bereitstellen zu lassen? Mit welchem Ergebnis? Wie viele Fremdgeräte von Geräteaufstellern gibt es in den Ministerien und Landesbehörden?
Recknagel
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER