22.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
22.09.2010
K l e i n e A n f r a g e 924
des Abgeordneten Kemmerich (FDP)
Gewerbe- und Industriegebiete in Thüringen
Eine wesentliche Maßnahme zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur des Freistaats Thüringen in den letzten 20 Jahren bestand in der Errichtung von Gewerbe- und Industriegebieten. Hierfür wurden und werden durch das Land hohe finanzielle Aufwendungen getätigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele seit 1990 genehmigte und erschlossene Gewerbe- und Industriegebiete gibt es in Thüringen (Bitte um Auflistung nach Standort, Fläche, Jahr der Genehmigung sowie bei erschlossenen Gebieten nach Investitionsvolumen [mit gesonderter Ausweisung des Mitfinanzierungsanteils des Landes in Form von Haushaltszuschüssen oder Fördermittelgaben] und derzeitigem Auslastungsgrad)?
2. Für welche Gewerbe- und Industriegebiete gibt es derzeit noch nicht beschiedene Fördermittelanträge der Kommunen (Bitte um Auflistung nach Standort, Fläche und geplantem Investitionsvolumen)?
3. In welcher Höhe wurden Haushalts- bzw. Fördermittel in den Jahren 2008 und 2009 für die Erschließung und Erweiterung von Gewerbe und Industriegebieten vom Land ausgegeben (bitte gegebenenfalls nach einzelnen Förderprogrammen aufschlüsseln)?
4. Welche Fördermittelanträge der Kommunen wurden in den Jahren 2008 und 2009 negativ beschieden (Bitte um Auflistung nach Standort, Fläche, geplantem Investitionsvolumen sowie Begründung der Ablehnung)?
5. Wie hoch sind die Regelfördersätze für Gewerbe- und Industriegebiete? Falls unterschiedliche Sätze für Gewerbe- und Industriegebiete gelten, womit begründet die Landesregierung dies?
6. Welchen Bedarf an zusätzlichen Gewerbe- und Industriegebieten sowie welchen Erweiterungsbedarf bestehender Gebiete sieht die Landesregierung bis zum Jahr 2013?
7. Wie möchte die Landesregierung die Finanzierung neuer Gewerbe und Industriegebiete nach Beendigung der sogenannten Ziel-I-Förderung der Europäischen Union gestalten?
8. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe von Haushalts- bzw. Fördermitteln für Gewerbe- und Industriegebiete? Werden bei der Prüfung auch die Auslastungsgrade bestehender Gebiete in den entsprechenden Landkreisen herangezogen?
9. Entstehen bzw. entstanden dem Land Kosten aufgrund der Unterauslastung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete (bitte gegebenenfalls um Auflistung nach Standort und finanziellen Aufwendungen des Landes)?
10. Welche Anstrengungen werden von der Landesregierung unternommen, Brachen außerhalb von Wohngebieten für die Flächenerschließung neuer Gewerbe- und Industriegebiete zu nutzen bzw. umzuwandeln?
11. Welche Ansiedlungsstrategie verfolgt die Landesregierung für die Gewerbe- und Industriegebiete und wie wird diese umgesetzt? Wie gestaltet sich die Vermarktung der Gebiete?
Kemmerich
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1811
08.11.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. November 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Seit 1990 wird die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) durch den Freistaat unterstützt. In Thüringen wurden bis zum 31. Dezember 2009 472 Standorte mit Gewerbe- und Industriegebieten gefördert.
Zu den insgesamt in Thüringen genehmigten Gewerbe- und Industriegebieten, einschließlich derer, die von den Kommunen ohne Fördermittel entwickelt wurden, liegt eine vollständige Erfassung nicht vor, sodass sich die weiteren Aussagen auf die im Rahmen der GRW geförderten Standorte konzentrieren. Damit dürfte der wesentliche Teil der entstandenen Gewerbe- und Industriegebiete erfasst sein.
Die Auflistung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Zu 2.:
Im Rahmen der GRW-Förderung gibt es derzeit 17 nicht beschiedene Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für die Erschließung bzw. Wiederherrichtung von Gewerbe- und Industriegebieten. In Bezug auf die Auflistung wird auf Anlage 2 verwiesen.
Zu 3.:
In den Jahren 2008 und 2009 wurden für die Erschließung einschließlich Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten im Rahmen der GRW-Förderung rund 22,7 Millionen Euro und 41,1 Millionen Euro vom Land ausgezahlt.
Zu 4.:
In den Jahren 2008 und 2009 wurden im Rahmen der GRW-Förderung bei Gewerbe- und Industriegebieten keine Förderanträge abgelehnt.
Zu 5.:
Im Rahmen der GRW-Infrastrukturförderung gibt es einen Regelfördersatz, der im GRW-Koordinierungsrahmen des Bundes und der Länder (gültig seit August 2009) verbindlich festgeschrieben ist. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und gilt für alle investiven Fördertatbestände der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Dass heißt, für die Förderung der Erschließung von Gewerbegebieten und für die Förderung der Erschließung von Industriegebieten gibt es keinen unterschiedlichen Regelfördersatz.
Zu 6.:
Gegenwärtig orientiert die Infrastrukturförderung vorrangig auf die qualitative Aufwertung, Erweiterung und Neuordnung bereits genutzter Standorte. Damit verbunden sind keine zusätzlichen Gewerbe- und Industriegebiete; lediglich bei der Erweiterung wird es einen Flächenzuwachs geben. Daneben kann auch weiterhin die Sanierung industrieller Altstandorte und bei nachgewiesenem Bedarf die Neuerschließung von Industrie- und Gewerbeflächen an geeigneten Standorten unterstützt werden. Die Förderung ist bei letzteren vorrangig auf zentrale Orte ausgerichtet. Eine mittelfristige Prognose zum Bedarf ist hierbei mit einer Zahl nicht untersetzbar, da die Nachfrage nach geeigneten Grundstücken stark vom Investitionsverhalten der Unternehmen und damit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängt.
In der Vergangenheit hat sich das Fehlen großer zusammenhängender Industrieflächen als Hindernis bei der Investorenakquisition herausgestellt. Um den vorhandenen Bedarf an großen zusammenhängenden Industrieflächen entsprechen zu können, wurde in der Koalitionsvereinbarung die Festlegung getroffen, durch eine Großflächeninitiative ein bedarfsgerechtes Angebot an günstigen Industrieflächen zu gewährleisten. Die Landesregierung hat im Juni 2010 beschlossen, neben bereits in der Umsetzungsphase befindlichen großflächigen Standorten zunächst mit der Entwicklung von fünf neuen Standorten im Rahmen der Thüringer Großflächeninitiative umgehend zu beginnen. Damit soll eine angebotsfähige Nettofläche von rund 300 Hektar entwickelt werden, um Investoren mit hohen strukturellen Effekten und qualitativ hohen Flächen und Infrastrukturanforderungen geeignete Gewerbe- und Industrieflächen anbieten zu können, die auch im internationalen Standortwettbewerb bestehen können.
Zu 7.:
Der Freistaat Thüringen wird in der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 im Rahmen des Ziels Konvergenz (ehemals Ziel I) gefördert. Die finanzielle Abwicklung erfolgt bis einschließlich 2015. Aktuell gewinnt die Diskussion über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit der finanziellen Vorausschau zum EU-Haushalt ab 2014 und dem für November 2010 angekündigten 5. Kohäsionsbericht an Dynamik. Erst nach Festlegung der zukünftigen strategischen Ausrichtung der europäischen Kohäsionspolitik und deren finanzieller Ausstattung in den einzelnen Zielen sowie spezifischen Übergangsregelungen wird die Landesregierung über die inhaltliche Ausgestaltung zukünftiger Programme entscheiden. In diesem Zusammenhang wird auch über die zukünftige Finanzierung von Investitionen u. a. in Gewerbe- und Industriegebiete beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Planung zukünftiger operationeller Programme im Jahr 2013 stattfinden wird.
Zu 8.:
In die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Projektes werden Kriterien wie regionaler Problemdruck, Einbindung des Projektes in eine regionale Entwicklungsstrategie, Bedeutung der Standortgemeinde, interkommunale Kooperation, Vorliegen eines Bedarfs, Vermarktungschancen sowie Wirtschaftlichkeit einbezogen.
In Verbindung mit der Beurteilung eines Bedarfs wird auch die Auslastung bestehender und hier insbesondere geförderter Gewerbe- und Industriegebiete in der betreffenden Region mit betrachtet.
Zu 9.:
nein
Zu 10.:
Die Wiederherrichtung von Brachen für Gewerbe- und Industriegebiete ist Fördergegenstand der Thüringer GRW-Förderrichtlinie Teil II: Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Beim Fördersatz wird von der Möglichkeit des GRW- Koordinierungsrahmens, abweichend vom Regelfördersatz bei der Revitalisierung von Altstandorten eine Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten zu gewähren, Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der Landesinitiative "GENIAL zentral", deren Ziel die Nachnutzung innerstädtischer Brachen darstellt, besteht seit 2007 grundsätzlich auch die Möglichkeit eine gewerbliche Nachnutzung zu unterstützen. Die Fördersätze variieren in Abhängigkeit der zum Einsatz kommenden Städtebauförderprogramme bzw. EFRE oder ELER Mitteln zwischen 66,6 Prozent (Städtebauförderung) und 75 Prozent (EU-Mittel). Insbesondere sind dabei förderfähig die Planungsleistungen, der Grundstückserwerb sowie Abriss bzw. Sanierung
der vorhandenen Bausubstanz.
Zu 11.:
Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für Akquisition und Standortmarketing erfolgt durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Die Akquisitionstätigkeit und das Standortmarketing beinhalten in den Jahren 2010 und 2011 zwei Schwerpunkte:
- Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen für potenzielle Investoren und Unternehmen im In- und Ausland mit Ansiedlungs- sowie für Thüringer Unternehmen mit Erweiterungsabsichten, insbesondere in den Zukunftsbranchen:
Energie- und Umweltwirtschaft
Automobil- und Zulieferindustrie
Maschinen- und Anlagenbau
Kunststoffwirtschaft
Ernährungsgewerbe
industrienahe Dienstleistungen, insbesondere Logistik
- intensive und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Betreuung angesiedelter und ansässiger Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Aufbau und Pflege einer langfristigen Partnerschaft.
Der Belegungsgrad der im Rahmen der GRW geförderten Gewerbe- und Industriegebiete liegt mit Stand 31. Dezember 2009 bei 77,5 Prozent. Bei der Bewertung des Vermarktungsstandes ist zu berücksichtigen, dass noch nicht alle geförderten Flächen Vermarktungsreife erlangt haben. Das betrifft in der Regel die geförderten Gewerbe- und Industriegebiete, die sich noch in der Erschließung befinden.
Machnig
Minister