Kleine Anfragen

Vergabe der Erarbeitung von Gesetzentwürfen an private Akteure

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
23.09.2010

K l e i n e A n f r a g e 928
des Abgeordneten Barth (FDP)
Vergabe der Erarbeitung von Gesetzentwürfen an private Akteure


Pressemeldungen aus dem Sommer 2009 berichteten mehrfach über die Praxis verschiedener Bundesministerien, die Erarbeitung von Gesetzentwürfen in die Verantwortung von Rechtsanwaltskanzleien auszulagern. Unter anderem wurde der Fall bekannt, dass das damals von Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CSU) geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Kreditwesengesetzes an die international tätige Großkanzlei "Linklaters LLP" vergab (vgl. Heribert Prantl: Neues Gesetz. Guttenbergs Großkanzlei, auf: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ neues-gesetz-guttenbergs-grosskanzlei-1.153712, Stand: 7. September 2010).

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Fällen hat die Landesregierung die Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten unter Zuhilfenahme des Sachverstandes externer privater Beratungsakteure (Anwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Public Affairs Agenturen etc.) durchgeführt (bitte jeweils Anzahl und Bezeichnung der Rechtsnorm, nach Ressort, jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

2. In welchen Fällen hat die Landesregierung die Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten direkt an externe private Beratungsakteure (Anwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Public Affairs Agenturen etc.) vergeben (bitte jeweils Anzahl und Bezeichnung der Rechtsnorm, nach Ressort, jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

3. Welche externen privaten Beratungsakteure (Anwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Public Affairs Agenturen etc.) hat die Landesregierung mit der Unterstützung bei der Erarbeitung bzw. mit der Erarbeitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten jeweils beauftragt (bitte jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

4. Mit welchen Aufgaben waren die beauftragten externen privaten Beratungsakteure (Anwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Public Affairs Agenturen etc.) jeweils konkret betraut (bitte jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

5. Bei welchen dieser Aufträge waren die hinzugezogenen externen privaten Beratungsakteure (Anwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Public Affairs Agenturen etc.) unmittelbar mit der Formulierung des materiellen Inhalts und/oder der Begründung von Gesetzentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten betraut (bitte jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

6. Auf welche Höhe bemisst sich das finanzielle Volumen je Beratungsauftrag (bitte jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

7. Aus welchen Gründen sah sich die Landesregierung jeweils dazu veranlasst, für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten externe private Beratungsakteure hinzuzuziehen?

8. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Praxis, externe private Beratungsakteure an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten zu beteiligen?

9. Folgt die Landesregierung der Einschätzung, dass infolge der Mitwirkung externer privater Beratungsakteure bei der Entwicklung und Formulierung von landesrechtlichen Regelungen diese Gestaltungskompetenz der Zuständigkeit der Exekutive, unter Umständen auch unbewusst, entzogen wird? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

10. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass mit der Einbindung von externen privaten Beratungsakteuren bei der Entwicklung und Formulierung von landesrechtlichen Regelungen unter Umständen auch partikulare Interessen Dritter in den Regelungstext mit einfließen?

11. Mit welchen Gegenmaßnahmen begegnet die Landesregierung dem unter Frage 10 geschilderten Risiko?

12. Anhand welcher Kriterien trifft die Landesregierung die Entscheidung, zur Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen, von Verwaltungsvorschriften, Staatsverträgen und sonstigen Vertragsdokumenten externe private Beratungsakteure hinzuzuziehen oder diese Aufgabe an externe Akteure gänzlich auszulagern?

13. Wie hat sich im Zeitraum von 1990 bis 2010 die Zahl der in den Ministerien des Freistaats Thüringen und der ihnen nachgeordneten Landesbehörden beschäftigten Juristen und Volkswirten entwickelt (bitte jahresweise für den Zeitraum von 1990 bis 2010 angeben)?

Barth

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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