30.09.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
30.09.2010
K l e i n e A n f r a g e 941
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Geplante Privatisierung der Dienstküche Meiningen
Vordergründig in Reaktion auf einen mehrere Jahre zurückliegenden Prüfbericht des Landesrechnungshofes plant die Landesregierung offenkundig eine Privatisierung der Dienstküche des Bildungszentrums der Thüringer Polizei am Standort Meiningen zum 1. Januar 2011.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche (wirtschaftlichen) Überlegungen haben dazu geführt, die Dienstküche zu privatisieren (bitte genau darlegen)? Welcher Zeitraum liegt dieser Beurteilung zu Grunde (bitte mit Jahreszahl versehen)? Wurde der reelle Markt/Bedarf durch ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren erkundet? Falls ja, was ist dabei herausgekommen? Falls nein, warum nicht?
2. Inwieweit hat ein dahingehendes Ausschreibungsverfahren bereits stattgefunden bzw. begonnen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt und auf welchen Rechtsgrundlagen? Falls nicht, wie sieht die diesbezügliche Planung aus?
3. Welche Kriterien beabsichtigt bzw., sofern bereits erfolgt, hat die Landesregierung in die Ausschreibung mit einfließen lassen? Wurden beispielsweise Kriterien erstellt, die den besonderen Anforderungen der Essenversorgung im Polizeiberuf Rechnung tragen?
4. Welche Aussagen lassen sich in Bezug auf den Verbleib der Mitarbeiter der Küche treffen? Wurde oder wird ein Sozialplan erstellt? Werden sich nach Absicht der Landesregierung durch die Privatisierung insgesamt personelle Einsparungen bzw. Zuwächse ergeben? Falls ja, in welcher Form?
5. In welcher Weise wird sich die Privatisierung aus Sicht der Landesregierung mittel- bis langfristig finanziell entwickeln? Beabsichtigt die Landesregierung Kosten einzusparen? Falls nein, warum nicht?
6. In welcher Weise besteht zwischen der geplanten Privatisierung der Küche in Meiningen ein Zusammenhang zur geplanten Verstaatlichung der Küche am Standort Erfurt? Welche Vorteile sieht die Landesregierung, in beiden Fällen wie beschrieben zu verfahren?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1839
11.11.2010
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 10. November 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Am 12. Januar 2009 erfolgte durch den Thüringer Rechnungshof (TRH) die Mitteilung über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Kantine (staatseigene Küche) im Bildungszentrum der Polizei in Meiningen (Gz. III 1 - 0311 - 01/06). Darin schreibt der TRH in Nummer 4: "Damit ist die Bewirtschaftung der Kantine in Form einer Fremdbewirtschaftung gegenüber einer Eigenbewirtschaftung erheblich, …, günstiger." und in Nummer 5: "Vor dem Hintergrund des Ergebnisses der vom Rechnungshof durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird das Innenministerium aufgefordert, gemäß § 7 ThürLHO baldmöglichst ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Zweck dieses Verfahrens sollte es sein, festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen die offensichtlich wirtschaftlichere Alternative der Fremdbewirtschaftung der Kantine im BZ Meiningen realisiert werden kann, um mittel- bzw. langfristig das vorhandene erhebliche Einsparpotenzial - vor allem bei den Personalkosten - zu nutzen." Ein darauf durch ein unabhängiges privates Unternehmen durchgeführter Wirtschaftlichkeitsvergleich kommt im Juli 2009 zum gleichen Ergebnis wie der TRH. Auf Grund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des TRH und des unabhängigen privaten Unternehmens wurde dann auf Anregung des Thüringer Liegenschaftsmanagements (THÜLIMA) und mit Zustimmung des TRH auf ein zeitaufwendiges und unverbindliches Interessenbekundungsverfahren verzichtet und die Vergabe des Betriebs der Verpflegungseinrichtung in Meiningen ausgeschrieben.
Zu 2.:
Auf Grundlage einer abgestimmten Leistungsbeschreibung erfolgte am 26. Juli 2010 durch das THÜLIMA die öffentliche Ausschreibung im Thüringer Staatsanzeiger. Der Zuschlag wurde am 11. Oktober 2010 erteilt. Gesetzliche Grundlagen stellen § 55 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), das Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkung sowie die Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) dar.
Zu 3.:
Die Ausschreibung für den Betrieb der Verpflegungseinrichtung in Meiningen beinhaltete unter anderem die folgenden Kriterien:
• Erstellen der Speisepläne in Abstimmung mit der Verpflegungskommission der Polizeibildungseinrichtungen in Meiningen sowie dem Polizeiärztlichen Dienst;
• Inhalt der Verpflegung der Verpflegungsteilnehmer einschließlich der Forderung, dass auf polizeiärztliche Verordnung im Einzelfall Sonderkost anzubieten ist;
• Qualitätsmanagement gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V.;
• Einhaltung der Hygienevorschriften laut HACCP;
• Verpflegung bei Einsatz und Übungen;
• Sicherstellung besonderer dienstlicher Veranstaltungen, wie Vereidigungen, Ausbildungsabschlüsse und dergleichen;
• Gaststättenbetrieb.
Zu 4.:
Den Mitarbeitern der Küche werden zum 1. Januar 2011 andere Tätigkeiten innerhalb des Bildungszentrums übertragen, daher ist die Erstellung eines Sozialplanes nicht notwendig. Auf anderweitige Einstellungen konnte insoweit verzichtet werden.
Zu 5.:
Der private Betrieb der Verpflegungseinrichtung wird zu Kostenersparnissen führen.
Zu 6.:
In Erfurt gibt es bei der Polizei keine staatlich betriebene Küche. Ein Zusammenhang zu Meiningen besteht nicht, da es sich um zwei unabhängig betriebene Verpflegungseinrichtungen handeln wird, die beide privat betrieben werden sollen.
Prof. Dr. Huber
Minister