Kleine Anfragen

Ungeklärte Eigentumsverhältnisse in Thüringer Kommunen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
30.09.2010

K l e i n e A n f r a g e 944
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse in Thüringer Kommunen


Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Grundstücke sind in Thüringen von ungeklärten Eigentumsverhältnissen betroffen und wie viele sind davon bebaut oder versiegelt (bitte aufschlüsseln nach Bebauung [Wohn-, Nutzbebauung], nach Anzahl, Größe und Lage der Flächen sowie nach kommunaler Zuordnung)?

2. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Landesregierung, um dem Problem der ungeklärten Eigentumsverhältnisse in Thüringer Kommunen, vor allem bei der innerörtlichen Wohnbebauung, Herr zu werden, zusätzlich zu den Maßnahmen der nachhaltigen Flächenhaushaltspolitik und den Methoden der lnwertsetzung von Brachflächen, wie zum Beispiel durch das Landesprogramm "Brachen im ländlichen Raum - Neue Ideen auf ungenutzten Flächen" (bitte nach Maßnahmen, Methoden und rechtlichen Möglichkeiten aufschlüsseln)?

3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung zukünftig ergreifen, um diese ungenutzten Flächen wieder in die Nutzung zu bekommen oder so zu renaturieren, dass der Versiegelungsgrad und die Landnutzung in Thüringen nicht weiter zunehmen (bitte konkret nach geplanten Maßnahmen mit Prognose und Zeitansatz aufschlüsseln)?

4. Soll es in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen eine Klärung von Amts wegen geben, um Kommunen zu stärken und die Brachen zu nutzen oder zu renaturieren?

5. Plant die Landesregierung Initiativen, um die Kommunen bei der Beseitigung der Brachen und bei der Verhinderung unnötigen zusätzlichen Flächenverbrauchs bzw. Flächenversiegelung zu unterstützen?

Hitzing

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/1851
17.11.2010

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Im Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen sind im Zusammenhang mit auf Restitution von Unternehmen gerichteten vermögensrechtlichen Anträgen nach derzeitigem Stand noch Entscheidungen zu ca. 1 850 Grundstücken zu treffen. Das für Singularrestitution zuständige Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat aktuell noch über ca. 1 600 Grundstücke zu entscheiden, die mit einem vermögensrechtlichen Antrag behaftet sind.

Da bei den Behörden die Erfassung der betroffenen Grundstücke nur nach katastermäßigen Kriterien erfolgt, können keine Aussagen zur Bebauung, Nutzung, zur Lage der Flächen und zur kommunalen Zuordnung getroffen werden.

Zu 2.:
Die Gemeinden haben im Rahmen ihrer Planungshoheit insbesondere bei der Umsetzung städtebaulicher Vorhaben Entscheidungen zu diesen Flächen im Einzelfall zu treffen. Eine Zuständigkeit der Landesregierung besteht nicht.

Zu 3.:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Zu 4.:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Über die Möglichkeiten der Bauleitplanung hinaus kann es aufgrund der Kompetenzverteilung keine Klärung "von Amts wegen" geben.

Zu 5.: Hierzu bestehen bereits Initiativen und Förderprogramme des Freistaats Thüringens wie die Thüringer Brachflächeninitiative "Genial zentral" im Rahmen der Städtebauförderung und des EFRE sowie das ELERFörderprogramm des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Reaktivierung von Brachflächen im ländlichen Raum. Die betroffenen Kommunen, denen als Träger der baurechtlichen Planungshoheit bei der Brachflächenrevitalisierung eine wesentliche Rolle zukommt, werden dabei mit Fördermitteln aus den vorgenannten Initiativen und Programmen unterstützt.

Carius
Minister
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