Kleine Anfragen

Landesstraßenbedarfsplan (Teil 2)

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
11.10.2010

K l e i n e A n f r a g e 971
des Abgeordneten Barth (FDP)
Landesstraßenbedarfsplan (Teil 2)


Mit Schreiben vom 5. März 2010 beantwortete die Landesregierung die Kleine Anfrage des Abgeordneten Barth (FDP) mit dem Titel "Landesstraßenbedarfsplan". Sie teilte dem Fragesteller seinerzeit mit, dass die Meinungsbildung zu einigen der an die Landesregierung gerichteten Fragen noch nicht abgeschlossen sei. Da nach Auffassung des Fragestellers das Thema "Landesstraßenbedarfsplan" nach wie vor Klärungsbedarf enthält, bitten ich eine erneute Beantwortung.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang sind verwaltungsexterne wissenschaftliche oder privatwirtschaftliche Beratungsinstitute mit der Erarbeitung beauftragt?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien richtet sich die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

2. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1904

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. November 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Zurzeit erfolgen die Absprachen für die zunächst zu beauftragenden Grundlagenplanungen. Dies sind:
1. Die Untersuchung zur Bewertung der Verkehrssicherheit nach den Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2003).
2. Die Modifizierung des Thüringer Informationssystems Lärmsanierung (THILSA) zur Erfassung von Lärmbetroffenheiten im Zusammenhang mit der Straßenbedarfsplanung.

Zu a:
Die Auswahl der Auftragnehmer richtet sich nach deren fachlicher Kompetenz.

Zu b:
Die Kosten für die o. g. Grundlagenplanungen werden mit ca. 85 000 Euro veranschlagt.

Zu 2.:
Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 775 000 Euro gerechnet. Hierin sind keine Personalkosten enthalten.

Carius
Minister
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