13.10.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.10.2010
K l e i n e A n f r a g e 978
des Abgeordneten Barth (FDP)
Energieeffizienzprogramm für Thüringen (Teil 2)
Mit Schreiben vom 18. März 2010 beantwortete die Thüringer Landesregierung die Kleine Anfrage 258 mit dem Titel "Energieeffizienzprogramm für Thüringen" (vgl. Drucksache 5/658). Sie teilte dem Fragesteller seinerzeit mit, dass die Meinungsbildung zu einigen der an die Landesregierung gerichteten Fragen noch nicht abgeschlossen sei. Da nach Auffassung des Fragestellers das Thema "Energieeffizienzprogramm für Thüringen" nach wie vor Klärungsbedarf enthält, bitte ich um eine erneute Beantwortung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben? Falls dies schon erfolgt ist, in welchem Stadium der Entwicklung befindet sich das "Energieeffizienzprogramm für Thüringen"?
2. Existiert bereits eine Entscheidung darüber, ob das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie die Beauftragung von verwaltungsexternen wissenschaftlichen oder privatwirtschaftlichen
Beratungsinstituten plant?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?
3. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" insgesamt (bitte nach Personal- und Sachleistungen differenzieren)?
4. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Veröffentlichung der Ergebnisse des "Energieeffizienzprogramms für Thüringen"?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1895
29.11.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. November 2010 (Eingang: 29. November 2010) wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Wesentliche Teile des Energieeffizienzprogramms liegen im Entwurf vor und befinden sich gegenwärtig im formalen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung.
Zu 2.:
Ja; es wird eine Studie vergeben, die den Ist-Stand erfassen, Grundlagen für eine Vergleichbarkeit von Energieverbrauch und Energieeffizienz (Benchmarking) sowie spezifische Effizienzpotentiale aufzeigen soll.
Zu 2. a:
Die Kriterien sind fachliche Kompetenz und Wirtschaftlichkeit.
Zu 2. b:
Die gesamten Kosten der Studie belaufen sich auf rund 90 000 Euro.
Zu 3.:
Neben der in der Antwort auf Frage 2 b genannten Summe fallen keine weiteren Kosten an.
Zu 4.:
Die Ergebnisse des Programms werden im Rahmen regelmäßiger Evaluierungen erfasst und veröffentlicht.
Machnig
Minister