18.10.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.10.2010
K l e i n e A n f r a g e 984
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Kosten der geplanten Polizeistrukturreform
Mit Schreiben vom 24. September 2010 hat die Thüringer Landesregierung in Bezug auf die geplante Polizeistrukturreform den Landtag über einen Referentenentwurf zum "Thüringer Gesetz zur Neufassung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze" unterrichtet. Hierin ist u. a. ganz allgemein von "erforderlichen Anschubinvestitionen" die Rede und auch davon, dass diese "mittelfristig kompensiert werden könnten". Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die geplante Reform im Haushaltsplanentwurf für 2011 offensichtlich nicht abgebildet ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann rechnet die Landesregierung mit einer Realisierung der Polizeistrukturreform? Wann soll diese nach Planung/Vorstellung der Landesregierung erstmalig haushaltswirksam werden?
2. Mit Eckkennziffern welchen finanziellen Ausmaßes rechnet die Landesregierung (bitte konkret für die von der Reform betroffenen bzw. neu geschaffenen Behörden/Einrichtungen jeweils einzeln nach Kosten und erwarteter "mittelfristiger Kompensation" aufführen; bitte auch aufführen, für welchen Zeitraum die Landesregierung die Kompensation erwartet)?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2041
07.12.2010
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Voraussetzung für die Realisierung der Polizeistrukturreform ist das Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage für die Neustruktur, welches nach dem in den Landtag eingebrachten Entwurf grundsätzlich für den 1. Januar 2012 vorgesehen ist. Der Zeitraum zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Inkrafttreten der Neustruktur zum 1. Januar 2012 dient der Vorbereitung der Umsetzung. Es ist beabsichtigt, dass die Neustruktur zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auch erstmals haushaltswirksam wird. Gleichwohl sind bereits in 2011 Haushaltsmittel eingestellt, die in Vorbereitung der Realisierung der Neustruktur notwendig sind.
Zu 2.:
Insoweit wird auf die Darstellung eines in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs "Thüringer Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen" der Landesregierung verwiesen. Hinreichend belastbare weitergehende Aussagen zu den mit der Strukturreform verbundenen Kosten sind jedoch zum gegenwärtigen Planungsstand nicht möglich.
In Vertretung
Geibert
Staatsekretär