25.10.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
25.10.2010
K l e i n e A n f r a g e 1002
des Abgeordneten Barth (FDP)
Potential-Kataster für erneuerbare Energien (Teil 2)
Mit Schreiben vom 18. März 2010 beantwortete die Thüringer Landesregierung die Kleine Anfrage des Abgeordneten Barth mit dem Titel "Potential-Kataster für erneuerbare Energien" (Drucksache 5/659). Sie teilte dem Fragesteller seinerzeit mit, dass die Meinungsbildung zu einigen der an die Landesregierung gerichteten Fragen noch nicht abgeschlossen sei. Da nach Auffassung des Fragestellers das Thema "Potential-Kataster für erneuerbare Energien" nach wie vor Klärungsbedarf enthält, bitte ich um eine erneute Beantwortung.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Stadium befindet sich die Entwicklung des "Potential- Katasters für erneuerbare Energien"? Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Entwicklung begonnen worden bzw. wann soll mit der Entwicklung begonnen werden?
2. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
3. Nach welchen Kriterien richtete sich die Auswahl der Beratungsinstitute, auf die nach Auskunft der Landesregierung (Frage 6, Drucksache 5/659) für die Erarbeitung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" zurückgegriffen werden soll?
4. Auf welche Höhe bezifferte die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen im Ausschreibungstext?
5. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" insgesamt (bitte nach Personal- und Sachkosten differenzieren)?
6. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" publizieren?
7. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien"?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2071
14.12.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der Auftrag zur Erstellung eines Thüringer Bestands- und Potenzialatlasses für erneuerbare Energien wurde am 9. Juli 2010 an die Arbeitsgemeinschaft Fachhochschule Nordhausen und EKP Energie-Klima-Plan GmbH Nordhausen vergeben. Inhalt des Auftrages ist:
- die räumlich differenzierte Erfassung, Analyse und Bewertung des aktuellen Standes der Nutzung erneuerbarer Energien in Thüringen auf Gemeinde- und Landkreisebene,
- die räumlich differenzierte Erfassung, Analyse und Bewertung der Potenziale erneuerbarer Energien in Thüringen auf Gemeinde- und Landkreisebene sowie
- die Berechnung von Szenarien zur Realisierung der Potenziale auf Gemeinde- und Landkreisebene.
Derzeit werden die Bestandsdaten zu allen erneuerbaren Energien in Thüringen ermittelt und in einer Datenbank erfasst. Bis Ende des Jahres soll die Datenrecherche abgeschlossen und mit der Potenzialermittlung begonnen werden.
Zu 2.:
Bei dem Thüringer Bestands- und Potenzialatlas für erneuerbare Energien handelt es sich nicht um ein Kataster im Sinne eines amtlich geführten Verzeichnisses. Es entsteht dadurch verwaltungsintern kein zusätzlicher Personalbedarf.
Zu 3.:
Die Erarbeitung des Thüringer Bestands- und Potenzialatlasses wurde als Gesamtauftrag nach den geltenden Haushalts- und Vergabevorschriften vergeben. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgte nach Beurteilung seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Zu 4.:
Im Ausschreibungstext (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 14/2010) wurde die Höhe der Kosten nicht beziffert.
Zu 5.:
Im Haushaltsplan 2010 sind 250 000 Euro für die Erstellung des Potenzialkatasters erneuerbare Energien veranschlagt.
Zu 6.:
Die Landesregierung wird die Inhalte veröffentlichen, über die Art und Weise ist derzeit noch nicht entschieden.
Zu 7.:
Gemäß Werkvertrag mit dem Auftragnehmer hat dieser den Thüringer Bestands- und Potenzialatlas für erneuerbare Energien bis zum 30. Juni 2011 vorzulegen. Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 6 kann kein Zeitpunkt für eine Veröffentlichung genannt werden.
Machnig
Minister