Gesetzesentwürfe

Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1555
29.09.2010

G e s e t z e n t w u r f

der Fraktion der FDP

Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

§ 60 a des Thüringer Abgeordnetengesetzes in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBI. S. 121), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Oktober 2008 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, erhält folgende Fassung:

"§ 60 a
Zeitweise Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung

(1) Abweichend von § 26 Abs. 1 und 3 erfolgt eine Veränderung der Höhe der Grundentschädigung der Abgeordneten nur in den Jahren, in denen der Freistaat Thüringen bei der Haushaltsaufstellung ohne Neuverschuldung auskommt. Grundlage für die erstmalige Veränderung ist die mit Wirkung zum 1. Januar 2010 festgelegte Entschädigungshöhe. Erfolgt nach der erstmaligen Veränderung wiederholt eine Neuverschuldung des Freistaats Thüringen, so ist die Grundlage für die darauf folgenden Veränderungen die festgelegte Entschädigungshöhe des Jahres, in dem der Freistaat Thüringen zuletzt ohne Neuverschuldung ausgekommen ist. Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung ist in den Fällen des § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis e der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Tag des Wirksamwerdens der Veränderung vorausgeht. Während der Zeit der Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung findet insoweit § 26 Abs. 3 Satz 2 bis 4 keine Anwendung.

(2) Über eine Aussetzung der Veränderungssperre entscheidet der Landtag nach Artikel 105 a Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Begründung:

Die finanzielle Lage des Freistaats Thüringen erfordert eine wesentlich stärkere Ausgabendisziplin als bisher erkennbar. Es wurde in den letzten zehn Jahren nicht geschafft, trotz drei ausgeglichener Haushaltsjahre, den Schuldenstand signifikant zu verringern. Das bedeutet, dass nicht weniger Einnahmen das Problem sind, sondern es an einem ernsthaften Sparkonzept fehlt. Trotz des angekündigten Sparvorhabens der Landesregierung geht sie nach dem derzeitigen Stand leichtfertig eine Neuverschuldung von 620 Millionen Euro ein.

Angesichts der erforderlichen haushalterischen Vernunft ist für die gebotene Einsicht in die Notwendigkeit glaubwürdiger zu werben, wenn die Bereitschaft zum Sparen von allen Abgeordneten mitgetragen wird. Legislative wie Exekutive müssen stärker als bisher Verantwortung für die künftigen Generationen übernehmen. Deshalb bindet der Gesetzentwurf das angestrebte Moratorium nicht an politische Beliebigkeit, sondern an Leistung. Ein dringendes, gemeinsames Leistungsziel muss es sein, Thüringen wirtschaftlich zukunftsfähig zu gestalten, anstatt neue Schulden zu Lasten kommender Generationen anzuhäufen.

Für die Fraktion:
Bergner
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