Gesetzesentwürfe

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1554
29.09.2010


G e s e t z e n t w u r f

der Fraktion der FDP

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen


Der Landtag hat mit der nach Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen erforderlichen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 105 a der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), die zuletzt durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745) geändert worden ist, erhält folgende Fassung:

"Artikel 105 a

(1) Abweichend von Artikel 54 Abs. 2 Halbsatz 1 erfolgt eine Veränderung der Höhe der Grundentschädigung der Abgeordneten nur in den Jahren, in denen der Freistaat Thüringen bei der Haushaltsaufstellung ohne Neuverschuldung auskommt. Der erstmaligen Veränderung wird die 2010 wirksam gewordene Festlegung der Entschädigungshöhe zugrunde gelegt. Erfolgt nach der erstmaligen Veränderung wiederholt eine Neuverschuldung des Freistaats Thüringen, so wird den darauf folgenden Veränderungen die wirksam gewordene Festlegung der Entschädigungshöhe des Jahres zugrunde gelegt, indem der Freistaat Thüringen zuletzt ohne Neuverschuldung ausgekommen ist.

Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung im Freistaat ist das Jahr, das der letzten Veränderung vorausgegangen ist.

(2) Über eine Aussetzung der Veränderungssperre entscheidet der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Eine Aussetzung der Veränderungssperre ist nur für das laufende Haushaltsjahr möglich. Die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Begründung:

Die finanzielle Lage des Freistaats Thüringen erfordert eine wesentlich stärkere Ausgabendisziplin als bisher erkennbar. Es wurde in den letzten zehn Jahren nicht geschafft, trotz drei ausgeglichener Haushaltsjahre, den Schuldenstand signifikant zu verringern. Das bedeutet, dass nicht weniger Einnahmen das Problem sind, sondern es an einem ernsthaften Sparkonzept fehlt. Trotz des angekündigten Sparvorhabens der Landesregierung geht man nach dem derzeitigen Stand leichtfertig eine Neuverschuldung von 620 Millionen Euro ein.

Angesichts der erforderlichen haushalterischen Vernunft ist für die gebotene Einsicht in die Notwendigkeit glaubwürdiger zu werben, wenn die Bereitschaft zum Sparen von allen Abgeordneten mitgetragen wird. Legislative wie Exekutive müssen stärker als bisher Verantwortung für die künftigen Generationen übernehmen. Deshalb bindet der Gesetzentwurf das angestrebte Moratorium nicht an politische Beliebigkeit, sondern an Leistung. Ein dringendes, gemeinsames Leistungsziel muss es sein, Thüringen wirtschaftlich zukunftsfähig zu gestalten, anstatt neue Schulden zu Lasten kommender Generationen anzuhäufen.

Für die Fraktion:
Bergner


Der Entwurf wurde in der Plenarsitzung 5/40 am 10.12.2010 abgelehnt
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