Kleine Anfragen

Erneuerbare Energien

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
10.09.2010

K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Heinz Untermann (FDP)
Erneuerbare Energien


Die Energiewirtschaft steht in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor der zentralen Herausforderung den Energiebedarf zuverlässig, umweltverträglich und zu akzeptablen Kosten zu decken. Im Positionspapier "Potenziale der Windenergie in Thüringen nutzen" werden mit dem weiteren Ausbau der Windenergie positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und auf den Arbeitsmarkt prognostiziert. Bei den Kommunen spricht man von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen pro installiertem Megawatt Windenergie im Laufe von 20 Jahren Betriebszeit in Höhe von 100.000€ bis 1.000.000€. Weiter spricht man von Pachteinnahmen bei Landwirten und den günstigen und preisstabilen Strombezug der Anwohner.

Ich frage die Landesregierung:

1.Wie hoch ist konkrete Anzahl von Thüringer Beschäftigten in der Windenergiebranche für den Betrachtungszeitraum 2010?

2.Welche Gewerbesteuereinnahmen konnten die Thüringer Kommunen generieren?
Die Berichterstattung soll für je ein Beispiel der Erzielung von minimalen und maximalen Steuereinnahmen je Thüringer Planungsregionen beinhalten.

3. In welchen Thüringer Kommunen profitieren die Anwohner von einem preisgünstigen Strombezug durch die Ansiedlung von Windenergieparks? Ein konkreter Preisvergleich ist erwünscht.

4.In welcher Form erfolgte die Einbeziehung der regionalen Land-wirte bei der Planung von Windenergieparks?

5.Welche Pachteinnahmen/Jahr konnten die Landwirte in den letzten 20 Jahren erzielen? Eine Aussage pro Pächter und Jahr ist hierbei von Relevanz.

6.Bei wie vielen Anlagen konnte die Leistungsfähigkeit durch Repowering verbessert werden?
Eine Berichterstattung pro Anlage in Megawatt installierter Leistung wird erbeten, wobei auf die Leistung vor und nach dem Repowering eingegangen werden soll.

Untermann

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache
5/1810
08.11.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2010 (Eingang: 8. November 2010) wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die amtliche Statistik weist die Branche Windenergie nicht explizit aus, d. h., Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, werden nicht gesondert klassifiziert. Beschäftigungszahlen werden deutschlandweit lediglich geschätzt. Auch für Thüringen liegen keine exakten Daten vor.
Die Landesentwicklungsgesellschaft erfasst Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, industrienaher Dienstleistungen und wissenschaftliche Einrichtungen in einer Unternehmens- und Technologiedatenbank.
Die dort erfassten, im Bereich Windenergie tätigen Unternehmen beschäftigen ca. 1 100 Mitarbeiter. Dabei beziehen sich die Angaben zu den Beschäftigten immer auf das Gesamtunternehmen. Sofern ein Unternehmen mehrere Betätigungsfelder hat, wird nicht angegeben, wie viele Mitarbeiter auf welchem Gebiet tätig sind. Zudem beziehen sich die Angaben in den meisten Fällen auf das Jahr 2009.

Zu 2.:
Eine aktuelle und belastbare Übersicht zu Gewerbesteuereinnahmen der Thüringer Kommunen liegt den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden nicht vor. Gleichwohl wird auf die durch das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) veröffentlichte Datenbasis (Stand: 2008) hingewiesen. Diese ist auf der Internetpräsentation des TLS frei zugänglich.

Zu 3.:
Entsprechende Angaben liegen den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden nicht vor.

Zu 4.:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Planung von Windenergieparks durch private Unternehmen erfolgt und somit keine konkreten Kenntnisse hinsichtlich der Einbeziehung der betroffenen Landwirte vorliegen können.

Die Festlegung von Vorranggebieten "Windenergie", die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, erfolgt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung in Thüringen.

Mit der Bekanntmachung der Planungsabsichten durch die Regionalen Planungsgemeinschaften im Jahr 2004 wurden alle Gebietskörperschaften, Behörden, Einrichtungen, aber auch Kammern und Verbände, private Unternehmen sowie die Öffentlichkeit aufgefordert, sich mit den jeweils zu vertretenden Belangen in die regionale Planung einzubringen. Dies ist generell seitens der Landwirtschaft vor allem durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie die Landwirtschaftsämter erfolgt. Im Rahmen der jeweiligen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren zu den Regionalplanentwürfen bestand die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen, was außer von den o. g. staatlichen Institutionen auch seitens der Fachverbände der Landwirtschaft und durch eine Vielzahl von Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen genutzt wurde. Weiterhin sind die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen auch Mitglieder der Regionalen Planungsbeiräte der Regionalen Planungsgemeinschaften und dadurch ständig in die Planungsprozesse eingebunden gewesen.

Soweit es sich bei den Planungen um bauleitplanerische Maßnahmen handelt, gilt im Wesentlichen das oben Genannte. Insoweit sei ergänzend auf die Verwaltungsvorschrift "Bekanntmachung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch und in bauaufsichtlichen Verfahren" von 8. Dezember 1997 hingewiesen.

Zu 5.:
Von den ca. 800 000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche sind ca. 80 vom Hundert Pachtflächen. Der Landwirt kann seine gepachteten Flächen nicht an Windenergieanlagenbetreiber weiterverpachten. Flächen für Windenergieanlagen werden in der Regel von den Betreibern gekauft oder vom Eigentümer (der in der Regel Landwirt ist) gepachtet. Solche Pachteinnahmen unterfallen nicht dem Landpachtrecht und werden nicht erfasst.

Zu 6.:
Der oberen Landesplanungsbehörde sind durch vorliegende immissionsschutzrechtliche Anträge vier Standorte für Windenergieanlagen in Thüringen bekannt, für die eine Leistungssteigerung durch Repowering vorgesehen ist.
Für einen Standort liegt dazu bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, die den Abbau von drei alten Anlagen und die Errichtung von zwei neuen Anlagen umfasst. Damit ist eine Steigerung von 3 900 Kilowatt auf 6 600 Kilowatt verbunden. Inwieweit eine Umsetzung der genehmigten Anlagen bereits erfolgte, ist der oberen Landesplanungsbehörde nicht bekannt.
Bei drei laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist weiterhin durch Abbau von acht Anlagen mit derzeit 4 025 Kilowatt der Bau von sieben Anlagen mit insgesamt 14 600 Kilowatt geplant. Insgesamt ergäbe sich an den vier Standorten eine Leistungssteigerung von 13 275 Kilowatt.

Machnig
Minister
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