Kleine Anfragen

Städtebauförderung mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung von Städten und Regionen

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode
10.09.2010

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Heinz Untermann (FDP)
Städtebauförderung mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung von Städten und Regionen


Die Einwohnerentwicklung in Thüringen ist weiter rückläufig und regional sehr unter-schiedlich. Besonders vom Rückgang betroffen sind die Kreise im Norden wie der Kyffhäuserkreis und im Südosten das Altenburger Land sowie die kreisfreie Stadt Suhl und die Stadt Gera. Ein leichtes Wachstum hingegen ist in den Städten Eisenach, Erfurt, Jena und Weimar zu verzeichnen. Die künftigen Herausforderungen durch noch weniger Menschen und voraussichtlich auch noch weniger Ressourcen werden die Kommunen dazu zwingen, in ihrer Stadtentwicklung klare Prioritäten zu setzen. Es müssen zukunftsfähige Kernbereiche in den Innenstädten und Wohngebieten für eine erfolgreiche und nachhaltige Belebung entwickelt werden. Die Städte und Kommunen haben für sich klare Zielfestlegungen definiert und benötigen langfristige Planungssicherheit.

Ich frage die Landesregierung:

1.Wie will die Landesregierung in Zukunft zur Stärkung der Innenstädte, als zentrales Element der Regionalentwicklung, mit einer nicht zu verkennbaren Ausstrahlung auf das Umland beitragen?

2.Wie gedenkt die Landesregierung bei den zu erwartenden Sparplänen in der Städtebauförderung private und kommunale Wohnungseigentümer zu animieren, an einer nachhaltigen qualitativen Bestandsentwicklung mitzuwirken?

3.Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsbestandes, im Rahmen der Wohnungs- und Städtebauförderung, bereitet die Landesregierung für die Zukunft vor?

4.Welche Projekte greifen unter Einbeziehung der demografischen Entwicklung den spezifischen Bedarfs für Senioren, Familien und Singles auf?

Untermann

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache
5/1740
28.10.2010

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Stärkung der Innenstädte ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Dies geschieht durch die verschiedenen Programme und Initiativen der Städtebau- und Wohnraumförderung, insbesondere der Thüringer Innenstadtinitiative und der Thüringer Initiative "Genial zentral". Hervorzuheben sind dabei auch die landeseigenen Programme, die die Bereitstellung und Anpassung der notwendigen Infrastrukturen im ländlichen Raum unterstützen. Im Rahmen des im Jahr 2008 neu aufgelegten Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" wird das Thema "Stärkung der Innenstädte" stärker fokussiert. Das Programm orientiert sich wesentlich auf die Beiträge zum Thüringer Landeswettbewerb 2009 "Genial zentral - Aktive Innenstadt" und soll dem zu beobachtenden zunehmenden Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche", insbesondere durch gewerblichen Leerstand, entgegenwirken. Diese Vorhaben tragen zur Umsetzung der übergreifenden Zielstellung einer funktionalen und städtebaulich-ästhetischen Aufwertung der Innenstädte und als Leitprojekte zur Stärkung von Versorgungsbereichen für das Umland bei.

Die auf unterschiedliche Aufgaben, Ziele und Inhalte ausgerichteten Programme verdeutlichen eine offene und flexible Ausgestaltung der Städtebauförderung mit einem programmübergreifenden Ansatz zugunsten der Innenstädte. Nahezu alle Städtebauförderprojekte sind auf strukturverbessernde sowie die Funktion der Stadt stärkende Maßnahmen ausgerichtet.

Zu 2.:
Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von privaten und kommunalen Wohnungseigentümern prüft die Landesregierung derzeit die Einrichtung von so genannten revolvierenden Fonds im Bereich der Städtebau- und Wohnraumförderung. Diese Prüfung ist u. a. Gegenstand der laufenden Haushaltsberatungen.

Des Weiteren wird die Städtebauförderung als Schnittstellenprogramm verstanden, das die weiteren Förderprogramme zugunsten der Innenstädte und des baukulturellen Erbes einbindet. Hierbei ergeben sich Förderanreize für die privaten und kommunalen Wohnungseigentümer, insbesondere in Kombination mit Wohnungsbaufördermitteln und Denkmalpflegemitteln, an einer nachhaltigen qualitativen Bestandsentwicklung mitzuwirken.

Zu 3.:
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung steht auch zukünftig das bewährte Programm zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Mietwohnungen zur Verbesserung des Wohnungsbestandes im Mittelpunkt. Gefördert werden bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert von Wohnungen erhöhen, die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel erhalten, wiederherstellen und weiterentwickeln sowie Heizenergie einsparen. Die Modernisierung von Mietwohnungen ist eng mit den Zielen des Stadtumbaus verknüpft. Fördermöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen im Eigentumsbereich, auch für Einzelmaßnahmen, bestehen im Rahmen der Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank.

Zur weiteren energetischen Verbesserung der Gebäudesubstanz beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Zusammenwirken mit der Thüringer Aufbaubank Möglichkeiten zu prüfen, um möglichst ohne Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel das bisher in Thüringen unterdurchschnittlich nachgefragte KfW-Programm "Energieeffizientes Sanieren" stärker in Anspruch nehmen zu können.

Auch die Städtebauförderung mit den Bund-Länder-Programmen "Stadtumbau Ost", "Sanierung und Entwicklung", "Städtebaulicher Denkmalschutz" und "Soziale Stadt" sowie den landeseigenen Programmen zur Wohnumfeldverbesserung und Sanierung trägt weiterhin erheblich zur Verbesserung des Wohnungsbestandes bei. Deshalb wird die Städtebauförderung auch zukünftig fortgeführt.

Zu 4.:
Die demografische Entwicklung ist wesentlich gekennzeichnet durch die Alterung, d. h., der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung nimmt überproportional zu. Dem steht ein nur begrenztes Angebot an altersgerechten Wohnungen gegenüber. Nur etwa ein Prozent des Wohnungsbestandes entspricht den Anforderungen an altersgerechtes Wohnen, wie beispielsweise eine barrierefreie Erreichbarkeit bzw. eine weitgehend barrierereduzierte Gestaltung der Wohnungen sowie Gemeinschafts- und Begegnungsstätten im Hause.

Die Erweiterung des Angebots an altersgerechten Wohnformen ist daher eine vordringliche Aufgabe für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in den kommenden Jahren. Die Deckung des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen wird hauptsächlich durch Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand, weniger durch Neubau, erfolgen. Eine beispielgebende Maßnahme ist hier das im Jahr 2009 fertiggestellte Modellprojekt "Mehrgenerationenwohnen 'Gemeinsam statt einsam' in Arnstadt". Generell gewinnen solche generationenverbindende Projekte an Bedeutung, da die Mischung von Jung und Alt, von Familien und Singles das Verständnis füreinander befördert und soziale Kontakte entstehen lässt. In Thüringen soll der Wohnbedarf für Familien weiterhin mit dem vorhandenen Förderinstrumentarium abgedeckt werden. Sowohl in der Wohneigentumsförderung als auch in der Instandsetzung und Modernisierung steht die Familie als Zielgruppe der Förderung im Mittelpunkt. Zudem bietet die Thüringer Aufbaubank mit den Familienbaudarlehen eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für Familien, die neu bauen oder modernisieren wollen.

Modelle haben gezeigt, dass eine hohe Zufriedenheit bei Senioren in Mehrfamilienhäusern besteht, wenn diese über belebte Gemeinschaftsräume verfügen, die gleichzeitig für die Nachbarschaft geöffnet sind. Da im Zuge der Errichtung seniorengerechter Wohnungen die Finanzierung von Gemeinschafts- und Begegnungsstätten oder Pflegeräumen bisher nur partiell darstellbar war, planen das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine interministerielle Förderstrategie "Konzept zum seniorengerechten Bauen und Wohnen".

Mit der demografischen Entwicklung verbunden ist auch ein Wandel der Lebensentwürfe und -formen der Menschen. Zu beobachten ist eine Zunahme der Single-Haushalte, die jedoch nicht hinreichend quantifizierbar ist. Unter Berücksichtigung des weiter wachsenden Wohnflächenanspruchs sollte präventiv das Segment kleiner Zweiraumwohnungen stärker ausgebaut werden. Diesen Änderungen im Nachfrageverhalten nachzukommen, ist eine der Herausforderungen, vor denen die Wohnungswirtschaft und private Vermieter stehen.

Carius
Minister
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