30.11.2009
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/146
zu Drucksache 5/85
30.11.2009
Druck: Thüringer Landtag, 4. Dezember 2009
A n t w o r t
der Landesregierung
auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner (FDP)
- Drucksache 5/85 -
gemäß § 91 Abs. 2 Satz 4 GO
Schwellenwerte der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die in der 5. Plenarsitzung am
20. November 2009 zur Beantwortung verbliebene Mündliche Anfrage namens der Landesregierung gemäß
§ 91 Abs. 2 Satz 4 GO mit Schreiben vom 26. November 2009 wie folgt beantwortet:
Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung und ggf. Vereinfachung der Schwellenwerte nach Ablauf
der befristeten Sonderregelung und falls ja, in welcher Weise?
Die Frage nach einer Beibehaltung der angehobenen Wertgrenzen für die Vergabearten "Beschränkte Ausschreibung"
und "Freihändige Vergabe" lässt sich nur auf der Grundlage einer Analyse über die Auswirkungen
der jetzt bestehenden Sonderregelungen beantworten. Zurzeit lassen sich Aussagen, ob sich die
Anhebung der Wertgrenzen insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung des vergaberechtlichen Wettbewerbs-
und Transparenzprinzips als vorteilhaft darstellt, noch nicht treffen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung haben im Sommer 2009 externe Evaluierungen der Beschleunigungsvorschriften des Konjunkturpakets
II ausgeschrieben. Die Ergebnisse sollen im November 2010 vorliegen. Wenn die Ergebnisse
vom Bund vorliegen, können diese auch in Thüringen für eine Bewertung herangezogen werden.
Die Länder planen keine eigenen Evaluierungen ihrer mit dem Bund deckungsgleichen landesrechtlichen
Regelungen. Hierbei spielen insbesondere Kosten-/Nutzengesichtspunkte eine Rolle.
Machnig
Minister