Kleine Anfragen

Schaffung der neuen Stelle eines/r "Generationenbeauftragten"

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.08.2010

K l e i n e A n f r a g e 854
der Abgeordneten Recknagel und Koppe (FDP)
Schaffung der neuen Stelle eines/r "Generationenbeauftragten"


Die Landesregierung plant die Stelle eines/r Generationenbeauftragten neu einzurichten. Laut einem Pressebericht im Freien Wort vom 25. August 2010 war es dem Verfasser des Artikels trotz Nachfragen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sowie bei der Staatskanzlei nicht möglich eine genaue Stellenbeschreibung mit den zukünftigen Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen des Generationenbeauftragten zu bekommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Lag der Landesregierung am 24. August 2010 eine detaillierte Stellenbeschreibung für die neu zu schaffende Stelle des Generationenbeauftragten vor?

2. Falls die Antwort auf Frage 1 nein lautet: Ist es üblich, dass die Landesregierung neue Stellen schafft, ohne eine genaue Vorstellung von ihren zukünftigen Aufgaben und damit von der zwingenden Notwendigkeit ihrer Einrichtung zu haben?

3. Falls die Antwort auf Frage 1 ja lautet: Welcher Ansprechpartner wäre für die Beantwortung der Anfrage zuständig gewesen und warum wurde der Fragesteller nicht an diesen Ansprechpartner verwiesen? Was war der genaue Inhalt dieser Stellenbeschreibung?

4. Welche Ministerien sind bzw. waren an der Erarbeitung des Stellenprofils "Generationenbeauftragter" beteiligt und welches Ministerium hat bzw. hatte dabei die Federführung inne?

5. Welche genauen Zuständigkeiten und Aufgaben soll die/der Generationenbeauftragte nach dem aktuellen Planungsstand haben?

6. Von welchem Ministerium bzw. von welchen Ministerien wurden diese Aufgaben bisher mit welchem Personalaufwand betreut?

7. Was plant die Landesregierung mit den durch die Einrichtung der/des Generationenbeauftragten frei gewordenen Personalkapazitäten?

8. Welche Kompetenzen soll die/der Generationenbeauftragte zur Erfüllung seiner Aufgaben übertragen bekommen?

9. Welche Sachmittelausstattung und personelle Ausstattung soll der/ dem Generationenbeauftragten zur Verfügung stehen und welche Kosten entstehen dabei dem Landeshaushalt?

10. Nach welchen Kriterien soll die Stelle der/des "Generationenbeauftragten" besetzt werden und wie viele Bewerberinnen und Bewerber gibt es?

Recknagel, Koppe

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache
5/1666
11.10.2010

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Anlässlich der Kabinettssitzung am 24. August 2010 hat sich die Landesregierung nicht mit der Stellenbeschreibung des künftigen Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit befasst. Innerhalb der Landesregierung gab es in Detailfragen noch Abstimmungsbedarf.

Zu 2.:
Bereits in der Koalitionsvereinbarung vom 27. Oktober 2009, mit der die Grundlagen und Vorhaben beschrieben wurden, mit denen CDU und SPD Regierungspolitik für Thüringen umsetzen und die Zukunft des Landes gestalten wollen, ist unter II., Ziffer 8., Schwerpunkt Seniorenpolitik, Punkt 5, festgelegt: "Ein Thüringer Landesbeauftragter für das Zusammenleben der Generationen soll bei Fragen der Generationengerechtigkeit und des demographischen Wandels beraten. Dessen Einrichtung darf nicht zu Lasten der Strukturen im Bereich von Jugend oder Senioren gehen". Damit gab es zwischen den Koalitionspartnern und in der Landesregierung Übereinstimmung über die Notwendigkeit eines solchen Beauftragten und deutliche Vorstellungen zu seinen Aufgaben.

Zu 3.:
Die Antwort entfällt.

Zu 4.:
Die Formulierung der Zuständigkeiten des Generationenbeauftragten erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und der Staatskanzlei. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 14. September 2010 seinen Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 15. März 2010 (GVBl. 2010 S. 67) entsprechend ergänzt (GVBl. S. 308).

Zu 5. und 8.:
Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig für
- alle Generationenfragen als Querschnittsaufgabe,
- einen generationenübergreifenden Dialog,
- die Vermittlung von Modell- und Aktionsprogrammen der Europäischen Union und des Bundes zur Förderung des Zusammenlebens der Generationen sowie die Unterstützung bei der Antragstellung,
- die Beachtung einer generationengerechten Verteilung von Lasten und Vorteilen zwischen den jetzigen und künftigen Generationen bei Gesetzen und Initiativen (Generationengerechtigkeitsprüfung),
- die Beratung der Landesregierung bei den sich abzeichnenden Auswirkungen des demographischen
Wandels im Sinne der Generationengerechtigkeit,
- die Erstellung von Generationenbilanzen.

Es erfolgt eine Mitwirkung bei
- der Landesgesetzgebung sowie dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das Zusammenleben der Generationen betreffen,
- Gesetzesanträgen oder sonstigen Initiativen der Landesregierung im Bundesrat sowie Anträgen der Länder, die das Zusammenleben der Generationen betreffen.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.

Zu 6. und 7.:
Die in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Aufgaben/Zuständigkeiten wurden in dieser Form bisher von keinem Ministerium wahrgenommen. Personalkapazitäten werden insoweit nicht frei. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.

Zu 9.:
In Anlehnung an die Personalausstattung der anderen Beauftragten beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist auch die personelle Ausstattung für den einzusetzenden Beauftragten vorgesehen (Referent/-in, Sachbearbeiter/-in, Bürosachbearbeiter/-in).Entsprechendes gilt für die Sachausstattung. Die Personal- bzw. Stellenausstattung erfolgt durch Stellen- und Mittelzuführungen ressortübergreifend. Zusätzliche Kosten entstehen dem Landeshaushalt nicht.

Zu 10.:
Die Stelle des Generationenbeauftragten ist unter Berücksichtigung des Querschnittscharakters der Aufgabe, der erforderlichen Vernetzung in Politik, Verwaltung und Gesellschaft und der besonderen Bedeutung eines Vertrauensverhältnisses zur Landesregierung besetzt worden. Die Auswahl erfolgte von Amts wegen.

Taubert
Minister
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