24.08.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
24.08.2010
K l e i n e A n f r a g e 845
der Abgeordneten Hitzing und Bergner (FDP)
Hochwasserschutzproblematik in Thüringen
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche aktuelle Hochwassersituation hat ab dem 5. August 2010 in Thüringen an welchen Gewässern bestanden?
2. Welche Gewässereinzugsgebiete in Thüringen sind mit den im August 2010 betroffenen Hochwasserentstehungsgebieten in Sachsen vergleichbar (Topographie, Versieglungsgrad, Abflussverhalten etc.) und welche Hochwasserschutzeinrichtungen und Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich Vorhaltung von Retentionsflächen stehen in Thüringen zur Verfügung?
3. Welche Defizite sind aus heutiger Sicht vor allem in den zu Frage 2 betroffenen Gebieten in Thüringen erkennbar?
4. Welche Maßnahmen wurden, unter anderem im August 2010, an welchen Orten zur Beherrschung der Hochwassersituation in Thüringen verwaltungstechnisch, katastrophenschutztechnisch, betrieblich und organisatorisch erforderlich?
5. Ist nach den bisherigen Erfahrungen der Freistaat Thüringen mit seinen Organisationsstrukturen personell und organisatorisch für ein Hochwasserereignis, wie aktuell in Sachsen, in den zu handelnden Ministerien, dem Landesverwaltungsamt, den Stadt- und Kreisverwaltungen, den
Talsperrenbetreibern in Verbindung mit der Hochwassernachrichtenzentrale in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie sowie dem Katastrophenschutz insbesondere einer Frühwarnung ausreichend gerüstet? Wenn ja, wie (bitte detailliert ausführen)?
6. Welche organisatorischen Defizite sind, auch in Auswertung der Frage 5. bekannt und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um diese zu beseitigten? Welche Schulungsmaßnahmen werden wo bzw. für welches Personal durchgeführt (Katastrophenschutz, Feuerwehren, Polizei, Kommunalverwaltungen, Wasserbehörden
usw.)?
7. Welche Lehren zum Hochwassermanagement hat man in Thüringen aus den Ereignissen im Jahr 2002 in Sachsen und speziell aus den Ergebnissen der Beratungen des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in der 4. Wahlperiode (vgl. Vorlage 4/1667 - "Hochwasserschutz in Thüringen 5 Jahre nach der 'Jahrhundertflut'" -) auf Thüringer Verhältnisse gezogen?
8. Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden nach den Ereignissen von 2002 in Thüringen ausgeführt und welche werden zurzeit vorbereitet?
9.
a) Welche Vorhaben sind wegen verwaltungsrechtlicher Bedenken und Einwände zurückgestellt und welche Bedenken/Einwände werden genannt?
b) Welche Maßnahmen mussten aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden?
c) Welche Maßnahmen mussten aus personellen Gründen zurückgestellt werden?
d) Welche Maßnahmen mussten aus verwaltungsorganisatorischen Gründen zurückgestellt werden?
10. Sind die Thüringer Talsperren- und Hochwasserrückhalteraumbetreiber sowie die Unterhalter von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen personell und organisatorisch in der Lage, die Hochwasserschutzanlagen bei vergleichbaren Ereignissen wie aktuell in Sachsen sicher zu bewirtschaften?
11. Sind die Hochwasserschutzanlagen in Thüringen technisch auf dem erforderlichen Stand?
12. Ist die staatliche Aufsicht über Hochwasserschutzanlagen personell und fachlich-qualitativ gesichert?
13. Sind Mängel an Hochwasserschutzanlagen bekannt? Wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln zum Beispiel hinsichtlich des filterstabilen Aufbaus von Dämmen und Deichen und in Bezug auf das Risiko eines hydraulischen Grundbruchs - Darcy'sche Linien) und wo? Wie wird der Zeitraum zur Beseitigung solcher Defizite eingeschätzt? Welche finanziellen Mittel sind hierzu erforderlich?
14. Ist es aus Sicht der Landesregierung erforderlich, unter Würdigung der aktuellen Hochwasserereignisse vom August 2010, die Maßnahmen für ein verbessertes Hochwassermanagement zu beschleunigen (vgl. Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 18. März 2010)?
15. In welchen Thüringer Regionen müssen, auch unter Bezug auf Frage 14, Maßnahmen beschleunigt werden, um einen ausreichenden Hochwasserschutz zu gewährleisten und welche personellen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen müssen hierzu zusätzlich
ergriffen werden?
16. Welche Erfahrungen bestehen hinsichtlich der hochwassertechnischen Auswirkungen des Rückbaus von Talsperren (zum Beispiel der Krebsbachtalsperre in Teichwolframsdorf)? Welche konkreten Erfahrungen bestehen hierzu in Thüringen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Sind weitere Talsperrenrückbauten geplant und wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Welchen Schutzwert und welche Kosten werden hierzu erwartet?
Hitzing, Bergner
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1865
23.11.2010
Das
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. November 2010 (Eingang: 23. November 2010) wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Das Mittel der Niederschläge in Thüringen betrug im Monat August 2010 165 Millimeter. Dies entspricht 243 Prozent des langjährigen Normalwertes. Verbreitet und in ca. vier bis fünf Intervallen, die über den gesamten Monat verteilt waren, traten Tagessummen von 25 bis 40 Millimeter auf. Die Richtwasserstände für den Meldebeginn wurden nur am 7., 12. und 14. August 2010 im Flussgebiet der Weißen Elster und der Pleiße überschritten. Die Maximalwerte wurden am Pegel Greiz/Weiße Elster mit ca. 135 Kubikmeter/Sekunde, entsprechend etwa HQ5 bis HQ10 und ca. 50 Kubikmeter/Sekunde (HQ2 bis HQ5) am Pegel Gößnitz/ Pleiße erreicht. Die Alarmstufe 2 wurde an keinem Pegel überschritten.
Zu 2.:
Das Hochwasser im August 2010 trat von Ostsachsen (Neiße, Spree, Schwarze Elster und Elbsandsteingebirge [Kirnitzsch]) bis zum Erzgebirge (z. B. Chemnitz) und Vogtland auf. Die meteorologische Ursache war wie im Jahr 2002 eine so genannte "Vb-Wetterlage" (seltenes in südlichen Gefilden gebildetes Tiefdruckgebiet, welches um die Alpen herum nach Norden zieht und sehr intensive Niederschlagsmengen der feuchten Luft des Mittelmeerraumes mit sich führt).
Topographie, Abflussverhalten
Die Hochwasserentstehungsgebiete an den Nordabhängen der ostdeutschen Mittelgebirge sind in Sachsen (Erzgebirge, Vogtland) und Thüringen (Vogtland, Thüringer Wald) hinsichtlich Topographie und Abfluss verhalten im Wesentlichen vergleichbar. Allerdings ist die Exposition bezüglich der Vb-Wetterlagen in den östlicher gelegenen Mittelgebirgen offensichtlich größer. Die im August 2010 besonders betroffene Lausitz (Neißegebiet) in Ostsachsen lässt sich mit Thüringer Flussgebieten dagegen nicht direkt vergleichen.
Die ursächlichen Vb-Wetterlagen mit starken Dauerniederschlägen, wie sie 2002 und 2010 in Sachsen auftraten, können für Thüringen nicht ausgeschlossen werden. Weshalb Sachsen signifikant häufiger von solchen Ereignissen betroffen war, ist bislang nur mit klimatischen Entwicklungen und damit in Zusammenhang stehenden Strömungsmustern zu erklären.
Versiegelungsgrad
Durch Siedlungstätigkeit stärker beanspruchte Gebiete finden sich in Sachsen im Umfeld der Ballungszentren Dresden, Leipzig, Chemnitz und in Thüringen entsprechend im Raum Erfurt, Jena und Gera.
Aufgrund der Vergleichbarkeit der Gebiete an den Nordabhängen der Mittelgebirge, der damit verbundenen ähnlichen Genese der Hochwasserentstehung und des möglichen Auftretens von Vb-Wetterlagen, in der Vergangenheit auch in Thüringen, ist davon auszugehen, dass das in Sachsen im August beobachtete Hochwasser ebenso in Thüringen auftreten könnte.
Als technische Hochwasserschutzeinrichtungen stehen Talsperren (TS)/Hochwasserrückhaltebecken (HRB), Deiche und Hochwasserpolder einschließlich der notwendigen Abschlagbauwerke für die Bespannung der Polder zur Verfügung.
Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena (TLUG) unterhält für den Freistaat Thüringen 370 Kilometer Deiche, 16 Schöpfwerke, 66 Siele, 171 Wehre, 17 Flutmulden und drei Hochwasserabsperrbauwerke.
Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) unterhält 65 Stauanlagen. Mit diesen wird ein Hochwasserschutzraum von rund 61 Millionen Kubikmeter im Winter freigehalten. Insgesamt verfügt Thüringen über einen maximalen Hochwasserschutzraum in Höhe von rund 160 Millionen Kubikmeter durch Stauanlagen.
Die Verbesserung gegenüber dem Stand von 2007 kann nur noch durch baulichen Zuwachs wesentlich erhöht werden.
Die maßgebliche überregionale Hochwasserschutzeinrichtung für die Saale ist das System der Saaletalsperren, die sich im Eigentum und der Unterhaltungspflicht der Vattenfall Europe AG (Vattenfall) befinden. Dieses größte Talsperrensystem Deutschlands wird durch die TLUG im Normal- sowie im Hochwasserfall gesteuert.
Weitere flächig vorhandene TS und HRB in Ostthüringen, z. B. im Einzugsgebiet der TS Weida, haben wesentliche Bedeutung für den regionalen Hochwasserschutz (HWS).
Schwerpunkt des Hochwasserschutzes in Nord- und Mittelthüringen bildet das System der Unstrut und Helme mit den HRB Straußfurt und Kelbra sowie ungesteuerten Hochwasserschutzpoldern im Kyffhäuserkreis mit einem Rückhaltevolumen von 53 Millionen Kubikmeter. Weitere Retentionsflächen in Mittel-, Nord- und Ostthüringen liegen u. a. bei Gera, Greiz, Gößnitz, Ringleben und Sömmerda.
In Südthüringen sind insbesondere die TS Ratscher und die TS Grimmelshausen als Hochwasserschutzeinrichtungen mit überregionaler Bedeutung zu nennen. Dem regionalen Hochwasserschutz dienen im Wesentlichen Deiche.
Zu 3.:
Ein wesentliches Defizit der vorhandenen Retentionsflächen im Kyffhäuserkreis und im Landkreis Sömmerda besteht darin, dass das theoretische Rückhaltevolumen aufgrund der Geometrie der Hochwasserpolder derzeit nur zu ca. 15 bis 20 Prozent genutzt werden kann. Zur Optimierung der Hochwasserpolder an der Unstrut im Kyffhäuserkreis wurde nach dem Hochwasserereignis 2002/2003 eine Studie erstellt und im Landkreis Sömmerda mit der Überplanung bekannter Polderflächen begonnen. Ergebnisse hierzu sind noch nicht umsetzungsreif.
Ein weiteres Defizit besteht an den Deichsystemen. Diese zum Teil in den 50er Jahren und auch davor gebauten Anlagen unterliegen einem Alterungsprozess und entsprechen nicht den heutigen Regeln der Technik. Durch Gutachten wird derzeit ihr Zustand im Einzelfall festgestellt. Hier ergibt sich, dass die Standsicherheit vielfach beeinträchtigt ist. Zu benennen sind diesbezüglich vor allem die Deiche der Weißen Elster (27 Kilometer) und die Geradeiche nördlich von Erfurt. Nach Bekanntwerden der Defizite wurden von der TLUG umgehend Planungen zur langfristigen Behebung der Defizite eingeleitet. Bis zur Realisierung dienen Sofortmaßnahmen der Erhöhung der Sicherheit. Stellenweise verhindern Gehölzbestand sowie Bebauungen bis an die Deiche heran die Verteidigungsfähigkeit im Hochwasserfall.
Zu 4.:
Aus der Beantwortung zu Frage 1 ergibt sich, dass eine Gefährdung im Sinne des § 25 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) nicht vorlag. Von daher war es zu keiner Zeit erforderlich, katastrophenschutztechnische Maßnahmen zu veranlassen.
Hinsichtlich der verwaltungstechnischen und organisatorischen Maßnahmen ist auf die standardisierten Abläufe der Hochwassernachrichtenzentrale (HNZ) in der TLUG hinzuweisen, die frist- und sachgerecht ausgeführt wurden. Die HNZ Thüringen versendete für die betroffenen Flussgebiete jeweils Hochwasservorwarnungen,Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen. Die Umsetzung von Steueranweisungen der TLUG durch die Talsperrenbetreiber erfolgte regelmäßig durch entsprechende betriebliche Vorsorge.
Zu 5.:
Die bisherigen Hochwasser machen deutlich, in welchem Maße auch die technisierte und vernetzte Gesellschaft anfällig gegen Naturgefahren ist. Es hat sich bestätigt, dass Hochwasservorsorge und Hochwassermanagement Querschnittsaufgaben sind, die ein hohes Maß an ressortübergreifender Kooperation, Kommunikation und Führung bedürfen, um eine effektive Gefahrenabwehr und Schadensminimierung zu sichern.
Die Analyse des bisherigen Einsatzgeschehens in Thüringen belegt, dass ein ausreichend integriertes Zusammenwirken über Fach- und Raumgrenzen hinweg auf den verschiedenen Verwaltungs- und Verantwortungsebenen besteht. Insbesondere das Zusammenwirken von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Bundeswehr, Polizei und der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen trägt dazu bei, schlimmere Auswirkungen zu verhindern.
Mit der Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Jahre 2008 wurden weitere vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz (§§ 31, 32 und 35) konkretisiert und u. a. die Bereiche Extremwetterlagen und Hochwasser neu aufgenommen, für die entsprechende Einheiten und Einrichtungen zu bilden sind. Mit dem gleichfalls vollzogenen Systemwechsel, dass untere Katastrophenschutzbehörden die Katastrophenschutzaufgabe nunmehr im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen, hat das Land einen größeren Gestaltungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung übernommen. Konkret äußert sich dies in den speziell für Hochwasserlagen verbreiterten zentralen Vorhaltungen in den vier Katastrophenschutzlagern des Freistaats Thüringen. So wurde beispielsweise die strategische Sandsackreserve zusätzlich zu den Vorhaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte von ehemals ca. 300 000 Stück auf derzeit 1,61 Millionen Stück nebst den dazu erforderlichen Sandsackabfüllmaschinen vergrößert und 100 Tauchpumpensätze, 900 Wathosen, 60 Motorkettensägen sowie ein Großpumpenaggregat für die großflächige Abwasserbeseitigung beschafft. Zur Verbesserung des bundesweiten Engpassressourcenmanagements bei Hochwasserlagen unterstützt Thüringen die auf Bundesebene geplante Servicestelle mit zwei Mitarbeitern.
Zur Gefahrenabwehr im Hochwasserfall werden regelmäßig die Feuerwehren herangezogen. Für eine große Anzahl von kleineren Gewässern, die im Extremfall ihr normales Abflussverhalten völlig verändern können, sind Vorhersagen nicht möglich. Zur weiteren Vertiefung wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Mit Hilfe des in Thüringen auf der Grundlage der Verordnung zur Einrichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren eingerichteten Systems wird der aktuelle Pegelstand an den einzelnen Flussabschnitten relevanter Flüsse kontinuierlich erfasst, ausgewertet und zusammen mit einer entsprechenden Prognose an die zentralen Leitstellen weitergeleitet. Mit dieser auch online verfügbaren Information können durch die Gefahrenabwehrbehörden frühzeitig notwendige, den Einsatz vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden.
Seitens der TLUG wurde nach der Auflösung der Staatlichen Umweltämter zum 1. Mai 2008 die HNZ als Bestandteil des o. g. Warnsystems eingerichtet. Neben der in Jena eingerichteten HNZ wird bis Ende 2010 eine redundante Einrichtung in der Regionalstelle Suhl in Betrieb genommen. Somit ist technisch und organisatorisch gewährleistet, dass die HNZ auch bei Ausfall an einem Standort voll betriebsfähig bleibt. Auch die TFW und Vattenfall sind im notwendigen Umfang in den erforderlichen Informationsaustausch zur Gewährleistung ihrer Leistungspflicht im Rahmen der Hochwasservorsorge eingebunden. Nach den bisherigen Erfahrungen und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Freistaats Thüringen sind beide Einrichtungen personell und organisatorisch in der Lage, Hochwasserereignisse wie in diesem Jahr in Sachsen zu beherrschen. Es steht ausreichend bemessener Hochwasserschutzraum und ausgebildetes Personal zur Verfügung.
Zu 6.:
In der TLUG als auch bei den Talsperrenbetreibern TFW und Vattenfall werden die Mitarbeiter regelmäßig intern als auch extern geschult.
Grundsätzlich wird eingeschätzt, dass für länger andauernde Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen regelmäßig eine Beteiligung der Einsatzkräfte aus nicht betroffenen Landkreisen notwendig ist.
Mit der zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Thüringer Katastrophenschutzverordnung werden landesweit einheitliche Mindeststandards für Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes - auch zur Abwehr von Wassergefahren - nach neuesten einsatztaktischen Erkenntnissen definiert und eine Harmonisierung des Schutzniveaus erreicht. Einheitliche und transparente Strukturen der Gefahrenabwehrpotenziale sind wichtige Voraussetzungen im Hochwassereinsatz, insbesondere für einsatztaktische Planungen zur kreisübergreifenden Verstärkung und Ablösung von Kräften, deren Führung und logistische Versorgung.
Flankiert wird dies durch moderne Einsatzgrundsätze und Rahmenvorgaben für die Katastrophenschutzstäbe als Gesamtstab bei den Katastrophenschutzbehörden. Derzeit wird die materiell-technische Ausstattung der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) in Bad Köstritz, insbesondere durch die Modernisierung der Ausbildungsräume für die Stabsausbildung erheblich verbessert und dem neuesten Stand der Technik angepasst. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Personal an der LFKS um zwei Fachlehrerplanstellen für den Bereich der Stabsausbildung und der Unterstützung der Übungstätigkeit bei den unteren Katastrophenschutzbehörden zu erweitern.
Ausbildungsseitig werden die besonderen Belange und Kenntnisse für den Hochwassereinsatz als Bestandteil der Grundausbildung auf Standortebene, zum Beispiel bei den Feuerwehren, den privaten Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW), vermittelt. An der LFKS fließen im Rahmen der Führungsausbildung in der Feuerwehr entsprechende Szenarien in die Ausbildung mit ein. Darüber hinaus bieten die Bundesschulen des THW Multiplikatorenlehrgänge im Bereich Hochwasserschutz/Deichsicherung an.
Die Landesregierung wirkt durch Schulungsangebote darauf hin, neben den zentralen Ausbildungseinrichtungen und den internen und betrieblichen Schulungen des Hochwassernachrichtendienstes und der großen Talsperrenbetreiber TFW und Vattenfall, die Aus- und Weiterbildung vermehrt auch in die kommunale Ebene hinein zu tragen. Die bereits stellenweise in einigen Landkreisen und Kommunen erzielten hohen Synergieeffekte durch das enge Zusammenwirken von Katastrophendienst/Feuerwehren, Gemeinde und Behörden, sowohl bei Aus- und Fortbildung als auch bei Übungen und Einsatz, wirken vorbildhaft auf die Landkreise und Kommunen.
Zu 7.:
Die Thüringer Landesregierung hat in Folge der Auswertungen des Elbehochwassers 2002 und des Hochwassers zur Jahreswende 2002/2003 im Februar 2003 eine Hochwasserfolgenkonferenz durchgeführt. Dabei wurden die wichtigsten Erkenntnisse erfasst und im Zuge dessen u. a. auch im Januar 2004 ein landesweites Handlungskonzept Hochwasserschutz aufgestellt. Dessen mittelfristiger Betrachtungsraum ging bis in das Jahr 2010 und stellte die notwendigen Finanzierungen für die wichtigen Belange des Hochwasserschutzes bis dahin sicher. Ziel dieses Konzeptes war die Entwicklung eines umweltgerechten nachhaltigen Hochwasserschutzes, Maßnahmen der Flächenvorsorge genauso integrierend wie technischen Hochwasserschutz und eine Verbesserung der weitergehenden Hochwasservorsorge. Das landesweite Handlungskonzept Hochwasserschutz wurde in den darauf folgenden Jahren im ca. 18-monatigen Turnus den aktuellen Gegebenheiten angepasst, über den Beginn, Fortgang bzw. die Beendigung wichtiger Hochwasserschutzvorhaben wurde berichtet. Schwerpunktthemen wie Klimawandel, Einsatz der EU-Strukturfonds, Auswirkungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie konnten inhaltlich eingearbeitet werden.
Zu 8.:
Seit den Hochwasserereignissen 2002/2003 wurden folgende größere wasserbauliche Hochwasserschutzmaßnahmen durch die früheren Staatlichen Umweltämter bzw. die TLUG abgeschlossen:
- HWS Sondershausen/Wipper, Uthleben/Helme, Wartha/Werra, Wutha/Hörsel, Molsdorf/Gera, Melborn/
Hörsel, Gößnitz/Pleise,
- Sanierung der Flutschleusen Schönewerda/Unstrut, Artern/Unstrut,
- Sanierung der Deiche Wülfingerode/Wipper, Oberlind/Steinach, Langenrodaer Bach/Unstrut-Flutkanal,
Wiehescher Bach/Unstrut-Flutkanal,
- Rekonstruktion der Deiche an der Lache bei Grünstedt und Mündung bis B 86,
- Rekonstruktion der Unstrutdeiche bei Vehra, Schallenburg, Sömmerda, Leubingen, Griefstedt, Riethgen, Polder Schlüsselwiesen,
- Sanierung der Schöpfwerke (Unstrut) bei Schönewerda, Riethgen, Scherndorf,
- Deichrückverlegung bei Hildburghausen/Werra,
- Pegelbau- und Instandsetzungsmaßnahmen (verschiedenste),
- Rekonstruktion Siel Waltersdorf/Wipper,
- Rekonstruktion Sielanlagen Unstrut Sömmerda, Riethgen, Schallenburg, Schmale Unstrut.
Weitere Maßnahmen werden zurzeit durch die TLUG umgesetzt:
- HWS Arenshausen/Leine, Sundhausen/Helme,
- Instandsetzungsmaßnahmen an den Deichen der Weißen Elster, Seelache, Wipper.
Folgende Maßnahmen befinden sich in der TLUG in der Planungsphase:
- HWS Eisenach/Hörsel, Görmar/Unstrut, Windehausen/Zorge, Eisfeld/Werra, Harras/Werra, Sachsenbrunn/ Werra, Heubisch/Steinach, Wünschendorf/Weiße Elster,
- Sanierung der Deiche Schönewerda/Unstrut, Berka/Wipper, Kirchgandern/Leine, Mühlgraben Nausitz/ Unstrut-Flutkanal, Helder-Bach/Unstrut-Flutkanal, Buttlar/Ulster, Kälberfeld/Hörsel, Ingersleben/Apfelstädt, - Sanierung der Deiche Öde/Straußfurt, Schmale Unstrut/Sömmerda, Seelache/Waltersdorf, Mahlgera/ Gebesee,
- Sanierung der Sielanlagen Lache/Ottenhausen, Sömmerda/Polder Schlüsselwiesen, Wipper/Kannawurf bis Kindelbrück,
- Hochwasserpolder Kannawurf,
- Eisenach Profilberäumung Hörsel,
- Sanierung HWS-Bauwerk Breitungen/Werra,
- Deichzustandsanalysen Breitungen/Werra, Themar/Werra sowie
- grundsätzliche Instandsetzungsmaßnahmen der Weißen Elster in Gera.
Gemäß aktuellem Datenbestand der Thüringer Aufbaubank wurden nach der "Richtlinie Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung" nach 2002 insgesamt 91 Förderanträge für Maßnahmen zum Hochwasserschutz gestellt. Für diese Maßnahmen ist ein Gesamtumfang von rund 30 Millionen Euro ausgewiesen.
Durch die TFW wurden und werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Erhöhung der gewöhnlichen Hochwasserrückhalteräume an ausgewählten Stauanlagen,
- Einsatz von Fachberatern im Lagezentrum des Thüringer Innenministeriums,
- Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Angelroda und Herstellung der Überflutungssicherheit an den HRB Watzdorf und Grimmelshausen.
Zu 9. a:
Konkrete verwaltungsrechtliche Bedenken, die zur Zurückstellung von Maßnahmen zum HWS führten, sind der Landesregierung nicht bekannt.
Zu 9. b:
Zum Ende der Laufzeit des in der Antwort zu Frage 7 dargelegten Hochwasserschutzkonzeptes ist festzustellen, dass auch der HWS von der erforderlichen Konsolidierung des Landeshaushaltes betroffen war. Ab 2005 wurden zudem vorhandene Landesmittel durch europäische Strukturfondmittel ELER und EFRE substituiert. Infolge dessen waren die Prioritätenplanungen anzupassen.
An Gewässern 2. Ordnung wurden in Einzelfällen zur Förderung vorgesehene Maßnahmen wegen fehlender Eigenmittel der Gemeinden (z. B. HRB Schmerlbach in Umpferstedt) ersatzlos zurückgezogen.
Das Ausbleiben neuer schwerwiegender Hochwasserereignisse in Thüringen lässt eine allmähliche Aufarbeitung der Problemfälle zu.
Zu 9. c:
Zurückstellungen von Maßnahmen aus personellen Gründen können nicht benannt werden.
Zu 9. d:
Die Maßnahme "Errichtung eines HRB an der Ohne in Niederorschel" war für das Jahr 2010 zur Förderung vorgesehen. Die Grundlage zur Errichtung des HRB ist die hydrologisch-hydraulische und gewässerökologische Flussgebietsuntersuchung der Ohne. Da diese jedoch erst in 2011 fertig gestellt werden kann, wurde der Antrag auf Errichtung des HRB vorerst ausgesetzt.
Zu 10.:
Die Steuerung aller Talsperren und HRB in Thüringen obliegt im Hochwasserfall der TLUG. Grundlage der Steueranweisungen sind die Empfehlungen und Analysen der Einsatzstäbe der TLUG.
Der Flussbau und die Flussmeistereien der TLUG, die den Betrieb und die Steuerung der Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung gewährleisten, werden derzeit organisatorisch und strukturell überprüft. Dabei wird der Aufgabenerfüllung besondere Beachtung zuteil.
Die Betreuung von Hochwasserschutzanlagen an Gewässern 2. Ordnung obliegt den Städten und Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Angaben hierzu können seitens der Landesregierung nicht gemacht werden.
Durch die großen Talsperrenbetreiber TFW und Vattenfall wird bestätigt, dass sie gegenwärtig personell und organisatorisch in der Lage sind, einen betrieblichen Einsatz zu führen und die notwendigen Handlungen an den Anlagen im Hochwasserfall vorzunehmen.
Zu 11.:
Die Talsperren der großen Talsperrenbetreiber TFW und Vattenfall befinden sich auf dem erforderlichen technischen Stand der kürzlich überarbeiteten DIN 19700 bzw. werden dahingehend aktiv ertüchtigt.
Die 56 Talsperren (ehemals herrenlose Speicher) gemäß § 67 Abs. 5 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) haben keine bzw. nur eine sehr geringe Hochwasserschutzfunktion. Sie sind dennoch grundsätzlich auf Grund des mangelhaften Unterhaltungszustandes als Sicherheitsrisiko zu bewerten. Darin begründete sich die Übernahme durch das Land. Sie entsprechen nicht den Anforderungen des technischen Regelwerkes und müssen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst werden. Hierbei wird streng nach der im Ergebnis der Erstbewertung vorliegenden Priorisierung vorgegangen.
Der überwiegende Bestand der Deiche an Gewässern 1. Ordnung entspricht nicht den Maßgaben des technischen Regelwerkes DIN 19712 in den folgenden Punkten:
- ausreichender Freibord,
- ordnungsgemäße Entwässerung (Deichseitengraben),
- binnenseitige Deichschutzstreifen,
- binnenseitige Deichverteidigungswege,
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Deiche.
Für 50 Prozent der Deiche an Gewässern 1. Ordnung besteht ein kurz- bzw. mittelfristiger Sanierungsbedarf, für 25 Prozent wird von einem langfristigen Sanierungsbedarf ausgegangen.
Die Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 2. Ordnung weisen einen unterschiedlichen technischen Stand auf. Hier wurde vereinzelt über technische Mängel berichtet.
Zu 12.:
Die Stauanlagenaufsicht der oberen Wasserbehörde ist fachlich ausreichend qualifiziert. Soweit möglich werden ergänzend zur staatlichen Aufsicht externe Gutachter eingesetzt. Im Ergebnis weiterer Untersuchungen zum Aufgabenumfang ist für das Jahr 2011 eine Neubewertung der Aufgabenwahrnehmung der Stauanlagenaufsicht geplant.
Zu 13.:
Diese Frage wird getrennt nach den Funktionsbereichen beantwortet.
Überwachung der Stauanlagen
Im Ergebnis der behördlichen Überwachung der Stauanlagen (Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken) sind an einer Vielzahl von Absperrbauwerken bauliche Mängel mit Auswirkungen auf die Standsicherheit festgestellt worden. Darüber hinaus ist wegen fehlender, den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Gutachten und Nachweise (Hydrologische Gutachten, Geotechnische Gutachten, Tragsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise) an einer Vielzahl von Stauanlagen eine Beurteilung der Anlagensicherheit zurzeit nicht umfassend möglich. Die fehlenden Ergebnisse der hydrologischen Prüfung vorhandener Gutachten durch die TLUG behindern die weitere Begutachtung der Stauanlagen hinsichtlich Stand- und Überflutungssicherheit. Der Zeitraum der Mängelbeseitigung ist nicht überschaubar, die Kosten sind gegenwärtig noch nicht abschätzbar.
Für die 56 Talsperren gemäß § 67 Abs. 5 ThürWG wurde in den Jahren 2009/2010 durch die TLUG eine
Ersterfassung vorgenommen, bei der der weitere Untersuchungsumfang und erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr benannt wurden. Hierdurch erfolgt eine Fortschreibung des im Gesetzesvorhaben vorgesehenen Zeit- und Finanzierungsbedarfs. Insgesamt wird aufgrund der Untersuchungen nun von einem Bedarf für Instandsetzung und Rückbau in einer Größenordnung von 35 Millionen Euro zuzüglich zehn Millionen Euro für den Überwachungs- und Unterhaltungsaufwand ausgegangen. Es wird von der TLUG eingeschätzt, dasssich die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über einen Zeitraum von 20 Jahren erstrecken wird.
An den Anlagen der TFW sind die geringe Leistungsfähigkeit der Hochwasserentlastungsanlagen des HRB Grimmelshausen, der TS Roth I, Römhild und Haina bekannt. Hierfür werden die notwendigen Maßnahmen zur Änderung der Situation ergriffen. Aktuell bestehen Defizite an der Talsperre Noßbach, wofür ebenfalls erste Maßnahmen zur Ursachenforschung und zur Standsicherheitsüberprüfung eingeleitet sind. Der finanzielle und zeitliche Aufwand ist derzeit noch nicht abschätzbar.
An den Anlagen der Vattenfall Europe AG sind der Landesregierung keine Mängel bekannt. Die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserentlastungsanlagen der Anlagen der Vattenfall Europe AG wird durch regelmäßige jährliche Funktionsproben nachgewiesen.
Überprüfung der Deichbauwerke
Zum Zustand der Deiche wurde in der Antwort zu Frage 11 berichtet. Es wird eingeschätzt, dass der Zeitraum für die Beseitigung der Mängel bei unveränderten Rahmenbedingungen, in Abhängigkeit zwischenzeitlich möglicher Schadensereignisse, der verfügbaren Haushaltsmittel sowie Beibehaltung der Maßgabe, dass Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie gleichrangig erfolgen müssen, nicht unter 20 Jahren liegen wird.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde ein Instandsetzungsbedarf z. B. an den Deichen der Weißen Elster in Höhe von 26,4 Millionen Euro eingeschätzt. Im Ergebnis der weiteren Arbeiten an einzelnen Deichabschnitten ist von einem höheren Gesamtbedarf von bis zu 45 Millionen Euro auszugehen.
Für die Deiche an der unteren Gera unterhalb der Landeshauptstadt wird nach ersten Erkenntnissen des in Erarbeitung befindlichen Hochwasserschutzkonzeptes mit einem ähnlichen Finanzaufwand wie an der Weißen Elster gerechnet. Grundlegend für die Höhe der Kosten ist die Entscheidung, ob Deiche zum ausschließlichen Schutz landwirtschaftlicher Flächen weiterhin erhalten werden sollen.
Zu 14.:
Die notwendigen Maßnahmen des verbesserten Hochwassermanagements müssen finanziell und personell abgesichert werden. Der Prozess wird angesichts von Hochwasserereignissen jeweils Impulse für eine neue Dynamik erhalten. Die Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erhebt diesen Anspruch ausdrücklich. So wird darauf hingearbeitet, dass nach Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und nachfolgender Aufstellung der Risikomanagementpläne verbindliche Aussagen für die mittel- und langfristige Zukunft getroffen werden können. Es ist nicht zu erwarten, dass hierfür ein zusätzlicher Finanztransfer aus der EU erfolgt.
Zu 15.:
Die entsprechenden Aussagen sind erst nach Aufstellung der unter Frage 14 dargelegten Karten und Auswertungen gesichert ableitbar. Anzunehmen ist, dass alle Regionen hiervon betroffen sein werden. Personell und finanziell muss die hierfür zuständige Fachverwaltung signifikant gestärkt werden. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass die Abarbeitung der benannten Defizite höchste Priorität hat. Dem folgen Hochwasserschutzneubauten in Bereichen mit großem Schadenspotenzial.
Zu 16.:
Hydraulische Untersuchungen an der früheren Talsperre Krebsbach ergaben, dass bei vollständig entleertem Staubecken das Bemessungshochwasser nicht schadlos abführbar war. Diese Feststellung und eine Vielzahl weiterer baulicher Mängel veranlasste die TFW zum Rückbau der Stauanlage. Im Planfeststellungsbeschluss wurde die TFW verpflichtet, den Verlust der Retentionswirkung der Talsperre bei Hochwasserereignissen mit kleineren Wiederkehrintervallen (HQ2 bis HQ10) durch zusätzliche Gewässerausbaumaßnahmen an drei definierten Bachabschnitten im Unterlauf auszugleichen.
Konkrete Planungen zu weiteren Rückbauten von Talsperren liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. Eine größere Anzahl der gemäß § 67 Abs. 5 ThürWG seit 2009 in der Unterhaltungspflicht der TLUG befindlichen Anlagen müssen aufgrund ihrer Sicherheitsdefizite gefahrlos gestellt werden. Dies kann auch mit einem teilweisen Rückbau erfolgen. Welche Talsperren und welche Maßnahmen dies konkret betrifft, wird derzeit untersucht.
Reinholz
Minister