11.08.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
11.08.2010
K l e i n e A n f r a g e 813
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Polizeiliche Datenerfassung über Politiker
Bekanntermaßen bewegt sich hoheitliches Handeln regelmäßig in einem gewissen Spannungsfeld zwischen einem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einerseits und dem Schutz der Privatsphäre des Individuums andererseits.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es nach Kenntnis oder Auftrag der Landesregierung in Thüringen planmäßige und zielgerichtete polizeiliche Überwachungen/Datenerfassungen über frei gewählte Volksvertreter des Bundestags, des Landtags, der Kreistage, der Stadt- und Gemeinderäte, über Landräte und Bürgermeister und über Landes- und Kreisverbände von in Thüringen ansässigen Parteien, sowie ggf. sonstig politisch tätige Personen (falls ja, bitte genau darstellen?)
2. Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenerfassung und durch wen wird diese veranlasst? Zu welchem Zweck erfolgt die Erhebung?
3. Falls ja, werden bei der Datenerfassung auch persönliche Daten erhoben? Falls ja, umfasst die personenbezogene Datenerfassung Angaben über private Lebensumstände, Familienverhältnisse, sowie wirtschaftliche bzw. berufliche Betätigungen (bitte genau darstellen)?
4. Falls ja, wie und durch wen erfolgt die Speicherung der Daten und in welcher Weise werden die Datensätze ausgewertet?
5. Falls ja, wann und in welcher Weise werden die Betroffenen über die Maßnahmen informiert?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1574
28.09.2010
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. September 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
nein
Zu 2. bis 5.:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Prof. Dr. Huber
Minister