Kleine Anfragen

Entwicklung der Personalstruktur der Landesverwaltung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
21.07.2010

K l e i n e A n f r a g e 767
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Entwicklung der Personalstruktur der Landesverwaltung


Thüringen hat eine im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hohe Personalquote, was beispielsweise der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2008 aufzeigt. Während Schleswig-Holstein 2006 mit 16,1 Stellen je 1 000 Einwohner auskam und Sachsen-Anhalt mit 20,5 Stellen, lag der Wert in Thüringen bei 22,1 Stellen je 1 000 Einwohner.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beamte und Angestellte sind aktuell bei Ministerien und nachgeordneten Behörden beschäftigt (bitte zum 1. April 2010 detailliert die Ist-Zahlen der tatsächlich besetzten Stellen für alle Ministerien und nachgeordneten Behörden aufführen und in Kontrast zur Zahl der Planstellen setzen; bitte auch weiteres Personal wie Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte auflisten)?

2. Welche Altersstruktur haben die bei Ministerien und nachgeordneten Behörden beschäftigten Beamten und Angestellten (bitte zum 1. April 2010 detailliert für alle Ministerien und nachgeordneten Behörden nach Alter und Dienstalter darstellen)?

3. Wie viele Beamte und Angestellte bei Ministerien und nachgeordneten Behörden werden in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich aus dem Dienst ausscheiden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Gründen, beispielsweise Erreichen des Pensionsalters, für alle Ministerien und nachgeordneten Behörden detailliert auflisten)?

4. Bis zu welchem Grad hat die Landesregierung die im Personalabbaukonzept festgelegten Ziele bereits erreicht (bitte detailliert darstellen, welche Stellen in den Ministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich bis zum 1. April 2010 bereits weggefallen sind und welche Stellen noch wegfallen müssen; bitte auch die Bruttostelleneinsparung zum 1. April 2010 [weggefallene Stellen minus neu geschaffener Stellen] darstellen sowie den zeitlichen Ablauf der Stelleneinsparung [jeweils zum 1. April eines Jahres, beginnend mit dem Zeitpunkt der auf Grund der Entschließung des Landtags vom 24. Februar 2005 erfolgten Verabschiedung des Stellenabbaukonzepts])?

5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das auf Grund der Entschließung des Landtags vom 24. Februar 2005 erstellte Stellenabbaukonzept ausreicht, um die Personalstruktur der Landesverwaltung an die beschriebenen Herausforderungen (effiziente Verwaltung, demographischer Wandel und Aufgabenkritik) anzupassen? Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?

6. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen zum Stellenabbau, die über das auf Grund der Entschließung des Landtags vom 24. Februar 2005 erfolgte Stellenabbaukonzept hinausgehen? Falls dies der Fall ist, bitte darstellen, welche Maßnahmen geplant sind.

Recknagel

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache
5/1458
06.09.2010

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. September 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Durch den Haushaltsgesetzgeber wird mit dem Beschluss des Haushaltsplans und den darin enthaltenen Stellenplänen und Stellenübersichten eine Entscheidung über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen und Planstellen getroffen. Hier besteht jedoch keine "1:1-Beziehung" zur Anzahl der Beschäftigten. Dies wird bereits daran deutlich, dass die Ist-Besetzung der Planstellen und Stellen regelmäßig unter den im Haushaltsplan vorhandenen Stellen und Planstellen liegt. Zudem ist es unter bestimmten Voraussetzungen stellenwirtschaftlich möglich, mehrere teilzeitbeschäftigte Bedienstete auf einer Stelle bzw. Planstelle zu führen. Ferner werden Bedienstete wie beispielweise Anwärter, Referendare und Auszubildende nicht auf Stellen und Planstellen geführt.

Die Ist-Besetzung der Stellen und Planstellen sowie die Anzahl des sonstigen Personals, welches nicht auf regulären Stellen und Planstellen zu führen ist, können der Anlage 1 entnommen werden. Um einen möglichst aktuellen Bezug zu gewährleisten, konnten hier bereits die zum Stand 31. Mai 2010 gewonnenen Daten Berücksichtigung finden.

Die Gesamtzahl der aktuell bei den Ministerien und nachgeordneten Behörden beschäftigten Bediensteten kann - losgelöst von der Stellenbetrachtung - der Antwort zur Frage 2 entnommen werden.

Zu 2.:
Bei der in den Anlagen 2a und 2b dargestellten Alterstruktur wurden grundsätzlich alle Beschäftigten berücksichtigt, die in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zu den Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden (inklusive Hochschulen, Universitäten sowie Landesbetriebe) stehen und Bezüge oder Gehalt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen. Hier konnten bereits die bei der Thüringer Landesfinanzdirektion - Zentralen Gehaltsstelle - auf Grundlage der für die Personalstandsstatistik 2010 zur Verfügung stehenden Basisdaten zum Stand 30. Juni 2010 Verwendung finden.

Eine Darstellung des jeweiligen Dienstalters der Beschäftigten ist auf Grundlage der bei der Zentralen Gehaltsstelle zur Verfügung stehenden elektronisch erfassten Datensätze leider nicht möglich. Eine vollständige Erhebung kann nur durch die einzelnen personalführenden Stellen und unter Betrachtung jedes Einzelfalles durchgeführt werden, welche zum Teil mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Von einer entsprechenden Abbildung des Dienstalters der Beschäftigen wurde daher Abstand genommen.

Zu 3.:
Die Darstellung getrennt nach Beamten und Richtern sowie Arbeitnehmern die in den kommenden 10 Jahren voraussichtlich bei den Ministerien und nachgeordneten Behörden aus dem Dienst ausscheiden, können den Anlagen 3a und 3b entnommen werden.
Die Auswertung erfolgte analog der in der Antwort zu Frage 2 genannten methodischen Vorgehensweise.
Die voraussichtlichen Altersabgänge wurden auf Basis der gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Regelungen ermittelt. Dabei wurde unterstellt, dass Beamte und Richter mit 65 Jahren, Arbeitnehmer mit 65 Jahren zuzüglich der entsprechenden Erhöhung des Lebenszeitalters und Vollzugsbeamte mit 60 Jahren aus dem Dienst ausscheiden. Da weitere Personalabgänge, wie beispielsweise sonstiges Ausscheiden von Bediensteten (Sterbefälle, Aufhebung von Arbeitsverträgen,etc.) oder Versetzungen innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung nicht seriös vorausgesagt werden können, konnten derartige Fälle keine Berücksichtigung finden.

Zu 4.:
Vorangestellt sei, dass es weiterhin Auffassung der Landesregierung ist, den vom Landtag am 24. Februar 2005 beschlossenen Stellenabbau durch einen sozialverträglichen Personalabbau ohne Kündigungen zu begleiten.

Stellenabbau bedeutet im haushaltsmäßigen Zusammenhang, dass die haushaltsrechtlichen Bedingungen zum Wegfall der Stellen geschaffen werden. Diese liegen endgültig dann vor, wenn die betreffenden Stellen oder Planstellen - weil frei - entfallen können, aber auch bereits dann, wenn durch die Ausbringung eines Wegfallvermerks definitiv sichergestellt ist, dass diese Stelle durch die Exekutive nicht wieder besetzt werden kann.
In den Haushalten 2006 bis 2010 konnten insgesamt bereits 4 114 Stellen und Planstellen im Rahmen des Stellenabbaukonzepts der Landesregierung wegfallen. Für weitere 3 286 Stellen und Planstellen sind im Landeshaushalt 2010 aufgrund des Stellenabbaukonzepts kw-Vermerke ausgebracht. Aus haushaltsmäßiger Sicht ist daher der im Rahmen des Stellenabbaukonzepts der Landesregierung zu erbringende Stellenabbau bereits vollständig untersetzt.

Der tatsächliche Stellenwegfall vollzieht sich jeweils im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Der Haushaltsgesetzgeber legt mit dem Beschluss des Haushaltsplans auch die Stellenpläne und Stellenübersichten fest. Da der Haushaltsplan für das gesamte Hauhaltsjahr seine Gültigkeit entfaltet, entsprechen die zum Stichtag 1. April weggefallenen Stellen auch dem im jeweiligen Haushaltsplan dargestellten Stellenwegfall.

In der beigefügten Anlage 4a wird die Umsetzung des Stellenabbaukonzepts in den Haushaltsjahren 2006 bis 2010 zusammenfassend dokumentiert.

In der Anlage 4b werden die in den jeweiligen Haushaltsplänen weggefallenen den neu ausgebrachten Stellen und Planstellen gegenübergestellt. Dabei ist zu beachten, dass zusätzlich zu den im Zuge des Stellenabbaukonzeptes weggefallenen Stellen und Planstellen weitere abgebaut wurden, die hier ebenfalls mit abgebildet werden. In den Haushaltsjahren neu geschaffene Stellen wurden im Wesentlichen durch zusätzlichen Wegfall von Stellen und Planstellen sowie die Ausbringung weiterer kw-Vermerke langfristig kompensiert oder es handelt sich um drittmittelfinanzierte Stellen.

Zu 5. und 6.:
Mit fast 2,4 Milliarden Euro beinhalten die Personalausgaben beinahe ein Viertel des Gesamtausgabevolumens des Landeshaushalts. Die Begrenzung der Ausgaben für das Personal ist daher ein wichtiger Schlüssel zur Haushaltskonsolidierung. Eine tragfähige öffentliche Ausgabestruktur ist langfristig nur zu sichern, wenn auch die Ausgaben für das Personal als großer steuerbarer Ausgabenblock sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes bemessen. Auch angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung sind weitere Anpassungen im Personalbereich notwendig.

Auch im Koalitionsvertrag wurde daher festgehalten, die eingeleiteten Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau fortzusetzen und zu verstärken. Nur so können die Voraussetzungen geschaffen werden, die Anzahl der Landesbediensteten an die demographische Entwicklung anzupassen und bis zum Jahr 2020 das Verhältnis von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Bevölkerung an das der Flächenländer West anzupassen.
In den kommenden Jahren sollen daher alle sozialverträglich erreichbaren Einsparpotentiale im Bereich Personal und Personalentwicklung geprüft und genutzt werden.

Walsmann
Ministerin
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 33 Datenbankabfragen und 1.1033 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert