08.06.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/1079
08.06.2010
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Identifizierbarkeit von Polizeikräften im Einsatz erleichtern
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. Möglichkeiten zu prüfen, die eine individuelle Identifizierbarkeit von handelnden Polizeikräften im Einsatz erleichtern und diese zeitnah in die Praxis umzusetzen; hierbei sollen die unterschiedlichen gegenläufigen Interessen von Polizei einerseits und Maßnahmeadressaten andererseits in ausreichender Form gewürdigt und in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden;
2. den Landtag spätestens bis zum 31. August 2010 über die Prüfergebnisse und die folgende Umsetzung zu informieren.
Begründung:
Die teilweise unmögliche Identifizierung einzelner Polizeikräfte vor allem bei Großveranstaltungen macht es Betroffenen schwer, gegen vermeintlich unrechtmäßige polizeiliche Maßnahmen vorzugehen bzw. diese rechtlich überprüfen zu lassen. Dieser Umstand beeinträchtigt die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der Betroffenen, hoheitliche Maßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, in erheblicher Weise. Auf der anderen Seite stehen der Schutz und die Persönlichkeitsrechte der Beamten, insbesondere der Datenschutz, aber auch die persönliche Sicherheit. Diese gegenläufigen Interessen sind daher in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen. Polizeiliche Einsatzkräfte mit einer persönlichen Kennung individualisierbar zu machen ist zudem ein Signal für mehr Bürgernähe und Transparenz gegenüber polizeilichem Handeln und wirkt dem Eindruck der Abschottung des Organs Polizei entgegen. Entsprechende Modellversuche haben sich in der Vergangenheit positiv bewährt und sind in anderen Staaten seit geraumer Zeit Realität. Zugleich kann eine solche Regelung die Mehrheit korrekt handelnder Polizeibediensteter bei eventuellem Fehlverhalten Einzelner vor unberechtigten Anschuldigungen schützen.
Für die Fraktion:
Bergner
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/37 am 12.11.2010 abgelehnt.