FDP-Fraktion THL twittert vor 10 Stunden:
Uwe Barth kommentiert Koalitionskompromiss zur #Residenzpflicht: http://ow.ly/lhowe

Die FDP hat als erste Fraktion im Landtag eine parlamentarische Anfrage an den Thüringer Datenschutzbeauftragten gestellt. Der Abgeordnete Dirk Bergner hinterfragt darin die Auswirkungen des für teilweise verfassungswidrig erklärten Telekommunikationsgesetzes auf Thüringen. "Ich bin der Überzeugung, der Thüringer Datenschutzbeauftragte ist für unsere Anfrage genau der richtige Ansprechpartner, da es um den Schutz des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung geht", so Bergner, der innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion ist.
Im Juli-Plenum wurde durch die Abgeordneten fast unbemerkt die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geändert und ein neuer Paragraph (§ 112 a) aufgenommen. "Zwar ist die Änderung der Geschäftsordnung für sich unspektakulär, aber sie hat nicht unerhebliche Folgen", stellt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion fest. Aufgrund einer Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes (§ 40 Absatz 6) und der Änderung der Geschäftsordnung wird den Abgeordneten des Thüringer Landtags erstmalig ermöglicht, direkt Anfragen beim Thüringer Datenschutzbeauftragten zu stellen. "Diese neue Möglichkeit wollen wir natürlich nutzen, um datenschutzrechtlichen Belangen in Thüringen besser gerecht zu werden", so Bergner.
"Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage an den Datenschutzbeauftragten handelt es sich um Regelungen nach dem Telekommunikationsgesetz, die nach einem Beschluss vom 24. Januar 2012 (BVerfG - 1 BvR 1299/05) durch das Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt wurden", erläutert der Liberale. So sei beispielsweise vom Verfassungsgericht klar gesagt worden, dass die Rechtsgrundlage (§ 113 Abs. 1 S. 2 TKG) auf dieser die Sicherheitsbehörden Auskünfte über Zugangssicherungscodes wie Passwörter, PIN oder PUK verfassungswidrig ist. "Eine Reaktion der Landesregierung auf den Beschluss des BVerfG ist mir nicht bekannt. Die Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2013 abzuwarten und somit einfach weiter die Daten abzugreifen ohne eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage, wäre aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu akzeptieren", so der Landtagsabgeordnete weiter.
Die FDP-Fraktion hat in dieser Wahlperiode schon mehr als ein Dutzend Initiativen zum Datenschutz in den Landtag eingebracht. Diese gehen von der Ablehnung des Acta-Abkommens bis hin zum Zensus 2011.
FDP-Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen - Fuchs - Straße 1
D-99096 Erfurt
Tel.: 0361 / 37 72 700
Fax: 0361 / 37 72 705
Webmastered by: Frank-Andre Thies
Theme designed by f-thies.de
3 Besucher online